
Die Verwaltungsgerichte in Deutschland kassierten im Jahr 2017 fast die Hälfte der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnten Asylbescheide.
Konkret gingen 44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge aus.
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ ist die Situation in Österreich nahezu ident: Vom österreichischen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurden 42 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben. Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.
Von 11.550 Asyl-Bescheiden des BFA, die angefochten wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz 4900 aufgehoben oder abgeändert. Bei 4000 so genannten „Dublin-Verfahren“, also in Fällen, wo sich Österreich für nicht zuständig erklärt hat, entschied das BVwG 900 Mal anders. Bei 600 Beschwerden gegen Maßnahmen wie Schubhaft hat die zweite Instanz 200 Mal eingegriffen.

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.
Im diesbezüglichen Revisionsverfahren war fraglich, wie der Behördenbegriff auszulegen ist und ob die Verwaltungsgerichte als „Behörden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG) anzusehen sind, vor denen Ziviltechniker berufsmäßig vertreten dürfen. Dies hat der VwGH in der Entscheidung vom 23.01.2018 zu Ra 2017/05/0090 bejaht.
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.
Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.