
In der Steiermark wurde ein Entwurf zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetzes – StObjG zur Begutachtung versendet. Dieses Gesetz soll auch für die Bestellung der Leitungsfunktion des Landesverwaltungsgerichtes gelten. Es hat eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen und ist eine Begutachtungskommission vorgesehen, die rein mit Personen aus der Verwaltung besetzt sein soll. Weiters ist vorgesehen, dass die Bestellung befristet für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen soll. Erst im Anschluss daran ist eine unbefristete Weiterbestellung zulässig. Parteistellung im Bewerbungsverfahren wird den Kandidaten keine gewährt.






