Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017

2017 von deutlicher Anfallssteigerung geprägt

Rund 7.300 neue Rechtssachen – 43 % mehr als im Jahr 2016  – sind im Jahr 2017 beim Verwaltungsgerichtshof angefallen. Wegen dieses Anstieges konnte der Verwaltungsgerichtshof erstmals die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren gegenüber dem Vorjahr nicht reduzieren; insgesamt waren am Jahresende 2017 etwa 2.800 Verfahren anhängig. Im Jahr 2017 konnten rund 6.600 Verfahren abgeschlossen werden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte im Jahr 2017 hingegen auf 4,6 Monate weiter verringert werden.

Mehr Asylverfahren, mehr Glücksspielverfahren

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Verwaltungsgericht Wien: Weitere Bestimmung des Organisationsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben

Das Land Wien muss nun schon zum dritten Mal (!) das Organisationsgesetz über des Verwaltungsgericht reparieren: Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über den Geschäftsverteilungsausschuss ebenso aufgehoben hat wie die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger erweist sich nun auch die Zusammensetzung des Disziplinarausschuss des Gerichtes als verfassungswidrig (G 29/2018-14 vom 14. Juni 2018).

Der Wiener Organisationsgesetzgeber hatte vorgesehen, dass nur einer der Richter dieses Ausschusses von der Vollversammlung gewählt wird, der Ausschussvorsitzende war vom Präsidenten bestimmt worden, ein Richter von der Personalvertretung in den Ausschuss entsendet worden. Diese Zusammensetzung wurde vom Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien im Rahmen anhängiger Disziplinarverfahren selbst angefochten.

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ? (2)

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Im Rahmen der, anlässlich des Genehmigungsverfahrens für die Dritte Piste gegen das Bundesverwaltungsgericht geführten Medienkampagne ließ Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview  mit folgendem Statement aufhorchen:

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Dazu mehr …

Unter dem Titel: „Erdogans tödliches Prestigeprojekt“ berichtet heute spiegel.online über eben dieses Projekt:

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Asylverfahren: Stimmungsmache gegen Bundesverwaltungsgericht

In der Sonntagausgabe der Tageszeitung „Kurier“ erhebt – wieder einmal – ein Insider, der ungenannt bleiben will, schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht. Diesmal geht es um Entscheidungen in Asylverfahren.

Die Aufgabenverteilung im  verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist an sich klar: Eine Behörde, deren Bescheid in Beschwerde gezogen wurde, hat das Recht an einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht teilzunehmen, dort Anträge zu stellen und – falls die Behörde mit der Entscheidung des Gerichtes nicht einverstanden ist – die Höchstgerichte anzurufen. Entscheidet das Gericht nicht schnell genug, kann die Behörde auch Fristsetzungsanträge stellen.

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Maiforum 2018 (3): „Wie umgehen mit versuchten Einflussnahmen, gesellschaftspolitischen Umbrüchen und steigendem Arbeitsdruck?“

Bei der Podiumsdiskussion zeigte sich, dass die angesprochenen Problemfelder für alle Sparten der Gerichtsbarkeit und für viele Justizsysteme in Europa aktuell sind.

Mia Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichtes Wien und Mitbegründerin der „Sektion Grundrechte“ in der Richtervereinigung, sagte, sie sei überrascht gewesen, mit welcher Offenheit nach dem Urteil zur 3. Piste des Flughafens Wien von Politikern eine direkte Einflussnahme auf das Bundesverwaltungsgericht gefordert worden war.

Es gebe verschiedene Arten der Einflussnahme und sie warnte davor, hier naiv zu sein. Oft werde bereits vor Beginn eines Gerichtsverfahrens von Beteiligten medialer Druck aufgebaut, um ein bestimmtes Urteil zu erreichen.

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Maiforum 2018 (2): Brauchen Richter einen Ethik-Kodex?

Der langjährige Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl, schilderte in seinem

Werner Zinkl

Vortrag die Beweggründe, die im Jahr 2007 zur Beschlussfassung der „Welser Erklärung“ geführt hatten.

Es sei darum gegangen, professionelle Verhaltensrichtlinien für die richterliche Tätigkeit zu formulieren. Denn die Erfahrungen zeigten, dass es für Rechtsschutzsuchende eine zentrale Frage sei, wie sie vom Gericht behandelt werden. Das sei in der Rückschau oft wichtiger als der Rechtsstreit selbst. Das betreffe insbesondere die Erreichbarkeit des Richters für Anliegen der Betroffenen oder den Umgang des Richters mit Parteien in der Verhandlung selbst.

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Maiforum 2018 (1): Das Richteramt als Herkulesaufgabe

Stefan Hammer

 

„Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“

Ausgehend von dem Zitat aus dem Verhörprotokoll mit Sophie Scholl ging Univ.-Prof. Stefan Hammer in seinem Vortrag der Frage nach, inwieweit  es in einem demokratischen Rechtsstaat für Richter  möglich sein kann, auf ihr persönliches Gewissen zurückzugreifen.

Dies vor dem Hintergrund, dass unter richterlicher Integrität jedenfalls absolute Gesetzestreue verstanden werden muss.

Da allerdings das kreative Moment bei der richterlichen Rechtsanwendung unvermeidlich ist, finden bei der Entscheidungsfindung zwangsläufig Wertungsmaßstäbe Anwendung, welche nicht durch positives Recht vorgegeben sind.  Der Richter muss nach Auffassung des amerikanischen Rechtsphilosophen Ronald Dworkin dem positiven Rechtsbestand eine Interpretation angedeihen lassen, welche diesem die bestmögliche Rechtfertigung verleiht.

Hammer ging dazu auf das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien ein.

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Das war das Maiforum 2018

Die gediegenen, historischen Räumlichkeiten der neuen Residenz in Salzburg boten ein sehr ansprechendes Ambiente für das 24. Maiforum des Dachverbandes der Verwaltungsrichter.  Die  Fachbeiträge und Diskussionen bestätigten die Aktualität der Themenstellung.

Tagung der Verwaltungsrichter in Salzburg Foto: Neuamayr/Leo 08.06.2018 Siegfried Königshofer, Gabriele Kraft, Landtagspräsident Josef Schöchl, Sigrid Lammer, Peter Brauhart

Unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien und die persönlichen Angriffe auf den befassten Richtersenat stellte die Tagung die Frage nach richterlicher Integrität und Ethik. Den theoretischen Unterbau für die Diskussionen bildete der Vortrag von Univ. Prof. Dr. Hammer, der das Erkenntnis  zum Anlass nahm, richterliche Tätigkeit aus rechtsphilosophischer Sicht zu beleuchten. Dr. Werner Zinkl,  langjähriger Präsident der  Richtervereinigung,  schilderte die Entstehungsgeschichte der „Welser Erklärung“ und die dahinterstehenden Beweggründe. Er unterstrich die Notwendigkeit eines von Richtern selbst verfassten Ethik-Codex.

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VRV-Vollversammlung in Salzburg

Die 25. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal am Vorabend des Maiforums in Salzburg statt.

Auf der Tagesordnung standen die Berichte aus den Bundesländern und die zu erwartenden Auswirkungen der aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Dies betraf insbesondere die zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zur Änderung der Verfahrensgesetze sowie geplante Kompetenzänderungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten die Arbeitsbelastung und Maßnahmen der Dienstaufsicht an den einzelnen Gerichten.

Weiters wurde der Vollversammlung über die Gespräche des Dachverbandes mit den Parlamentsparteien über das Forderungspapier „Agenda VG 2022“ berichtet. Die Forderungen stoßen parteiübergreifend auf großes Interesse, weitere Gespräche sind in Aussicht genommen.

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EuGH prüft die Unabhängigkeit der polnischen Justiz im Eilverfahren

Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne. Der Grund dafür:  Das Gericht zweifelte an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz.

Die Rechtssache (C-216/18) wurde dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg im Rahmen eines Eilverfahrens zur Entscheidung vorgelegt. Die Verhandlung dazu findet heute statt. Der Gerichtshof hatte sich bereits im Verfahren betreffend die Kürzung von Richtergehältern in Portugal zur obersten Instanz erklärt, um über die Unabhängigkeit der Richter in den Mitgliedsstaaten zu befinden.

Rechtsstaatsprinzip ist das Rückgrat der Europäischen Union

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