Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang der Woche eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“
In Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien und der Unternehmensberatung Obergantschnig Management Partners wurde vom ÖRAK die 170 Seiten umfassende Studie erstellt. Dieser wurden renommierte Quellen wie Transparency International, Eurostat und das World Justice Project sowie die Angaben von mehr als 400 eigens dafür befragten heimischen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zugrunde gelegt.
Laut der Studie geht fast die Hälfte der Anwälte davon aus, dass der gegenwärtige Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechen sich in den kommenden zehn Jahren weiter verschlechtern wird. „Wir brauchen in Österreich mehr Respekt vor den Grund- und Freiheitsrechten und eine Rücknahme von Grundrechtseingriffen, insbesondere von Überwachungsmaßnahmen“, so Wolff.

Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.
„Venedig-Kommission“ des Europarates verreißt Justizreform

In einem Beitrag in der deutschen Tageszeitung „DIE WELT“ beschreibt der Journalist Bartosz T. Wielinski, Leiter des Auslandsressorts der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza,“ die Situation der polnischen Richter: Ziel der Regierungspartei sei es, Richter austauschen und ihrem politischen Einfluss unterstellen. Ein bewährtes Mittel dazu sei deren persönliche Diffamierung. Medienberichte, die beweisen sollen, dass richterliche Urteile von durch und durch korrupten Menschen gefällt werden, gebe es praktisch ununterbrochen seit 2016.
In der Stellungnahme Nr. 17 (2014) beschäftigt sich der Beirat der europäischen Richter (CCJE) mit dem Spannungsfeld zwischen einer adäquaten Beurteilung von Richtern und deren Unabhängigkeit. 
