Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:
- Grund- und Freiheitsrechte:
Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.

Der Druck auf die Richterschaft in Polen wird größer. Jetzt wurde auch gegen den Präsidenten einer der größten polnischen Richtervereinigungen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Tausende Polen demonstrierten für den suspendierten Richter, der die umstrittene Justizreform infrage gestellt hatte
In den vergangenen Jahren wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rund 40 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.

Gegenstand des Urteils des EuGH vom 19.11.2019, Rechtssache C-585/18 u.a., war die Frage nach der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen. Der EuGH nahm das Verfahren zum Anlass für allgemeine Ausführungen über die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.
Die vom Umweltministerium im Sommer 2018 nicht veröffentlichte Begutachtungsstellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz war Gegenstand eines Auskunftsbegehrens einer Umweltorganisation nach dem Umweltinformationsgesetz.