Wahrnehmungsbericht: Anwälte sehen Rechtsstaat in Gefahr

Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:

  • Grund- und Freiheitsrechte:

Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.

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Polen (2): Disziplinarkammer für Richter in Polen ist rechtswidrig

Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht Polens)

Das oberste Gericht des Landes hat die neue Disziplinarkammer für Richter für rechtswidrig erklärt

Im Streit um die Justizreformen in Polen hat das oberste Gericht des Landes die neu geschaffene Disziplinarkammer für nicht rechtens erklärt. Die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, hieß es in der Begründung.

Das nationale polnische Gericht folgte damit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-585/18 u.a,. mit dem der Gerichtshof dem nationalen Gericht aufgetragen hatte, selbst zu prüfen, ob die Erfordernisse der Unabhängigkeit erfüllt werden oder nicht.

Die Disziplinarkammer ist ein wesentliches Element der von der Regierung initiierten Justizreformen. Sie soll Disziplinarmaßnahmen gegen Richterinnen und Richter überwachen. Das Gremium kann jeden Richter oder Richterin sowie Staatsanwalt oder Staatsanwältin entlassen.

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Polen (1): Jetzt auch Disziplinarverfahren gegen Präsidenten der Richtervereinigung

Der Druck auf die Richterschaft in Polen wird größer. Jetzt wurde auch gegen den Präsidenten einer der größten polnischen Richtervereinigungen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Grund dafür: Er hatte in einem offenen Brief gefordert, neue Disziplinarverfahren bis zur Entscheidung des EuGH über die neue Disziplinarkammer auszusetzen. Damit sollte verhindert werden, dass Richter rechtskräftig mit Disziplinarstrafen belegt werden, bevor der EuGH die Frage, ob diese neue Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof unabhängig ist, entschieden hat.

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Gerichtspraktikantin mit Kopftuch darf nur Zuschauerin sein

Eine muslimische Rechtspraktikantin durfte nicht auf der Richterbank Platz nehmen. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) entschied per Weisung, dass die junge Frau nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftreten könne, wenn sie das Kopftuch trägt.

Die Praktikantin absolviert ihr Gerichtsjahr am Bezirksgericht Freistadt und am Landesgericht Linz. Aus religiösen Gründen aber auch als Ausdruck ihrer Persönlichkeit habe die türkischstämmige Magistra ein Abnehmen des Tuches verweigert, hieß es in einem Bericht der „Kronen Zeitung“ (Dienstagausgabe), der vom OLG bestätigt wird. Aus diesem Grund durfte sie auf Anordnung des OLG bei Prozessen nicht vorne beim Richter sondern nur im Saal unter den Zuschauern sitzen.

„Vom Gesetzgeber ungeklärt“

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Polen: Suspendierter Richter erhält Unterstützung von der Straße

Tausende Polen demonstrierten für den suspendierten Richter, der die umstrittene Justizreform infrage gestellt hatte

In Polen gingen am vergangenen Sonntag landesweit tausende Menschen zur Unterstützung eines suspendierten Richters auf die Straße, der die umstrittenen Justizreformen der Regierung infrage gestellt hatte. „Ehre und Ruhm für Richter, die sich nicht brechen lassen“ und „Unabhängige Gerichte sind das Recht aller Bürger“ war auf Schildern vor dem Justizministerium in der Hauptstadt Warschau zu lesen. Viele trugen EU-Flaggen. Proteste gab es auch in anderen Städten, darunter Krakau, Posen, Stettin und Breslau.

Mit den Protesten sollte der Richter Paweł Juszczyszyn unterstützt werden, der bei der Prüfung einer Berufung in der ostpolnischen Stadt Olsztyn die Unabhängigkeit des Richters infrage stellte, der das ursprüngliche Urteil gefällt hatte. Dieser Richter war vom neuen, von der rechtsnationalistischen Regierungspartei gegründeten Nationalen Justizrat ernannt worden. Kritiker werfen dem Gremium mangelnde Unabhängigkeit vor.

Richter ermutigt Kollegen

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Asylverfahren: Massive Kritik des Rechnungshofs am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

In den vergangenen Jahren wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rund 40 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.

Ein aktueller Prüfbericht des Rechnungshofes nennt eine der wesentlichsten Ursachen für diese behördlichen Fehleistungen: Nicht einmal ein Fünftel der sogenannten „Entscheider“ war speziell geschult.

Keine Berufserfahrung oder Studium nötig

Die Kontrollbehörde hatte Organisationsstruktur und Abläufe im BFA Anfang 2018 unter die Lupe genommen und dabei die ersten vier Jahre nach Gründung der dem Innenministerium unterstehenden Behörde geprüft.

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Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat

(c) Peter Kufner

Die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist heute eine völlig andere als vor 50 oder 20 Jahren. Um den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung zu entsprechen, muss sich die Justiz in vielen Bereichen ändern.

Der Wiener Jurist und Publizist Oliver Scheiber legt ein Buch zu Rechtsstaat und Justiz vor, in dem er in zehn Kapiteln die Funktionsweise des Rechtswesens beschreibt und Vorschläge zu Reformen und neuen Herangehensweisen in der Justiz unterbreitet. „Die Presse“ bringt einen  Abdruck von Thesen aus zwei Kapiteln.

 

Eine funktionierende Justiz trägt dazu bei, einen Ort lebenswert zu machen. So wie das Bildungs- oder Gesundheitssystem bildet die Gerichtsbarkeit einen Eckpfeiler des demokratischen Rechtsstaats. Kompetente Familiengerichte schützen Kinderrechte, ein gutes Grundbuch- und Firmenbuchsystem stärkt den Wirtschaftsstandort, ein effizientes Strafrechtssystem schafft Sicherheit im Land.

Die Justiz im Wandel

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Ungarn: Disziplinarverfahren gegen Richter wegen Einholung einer Vorabentscheidung

Nach Berichten des ungarischen Helsinki-Komitees hat der amtierende Präsident des Fővárosi Törvényszék (Regionalgericht der Hauptstadt Budapest) ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter eingeleitet, welcher sich mit einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewendet hatte. Er habe damit die „Würde der Justiz“ verletzt.

Der Strafrichter am zentralen Bezirksgericht von Pest (PKKB) und Mitglied des nationalen Justizrats, Csaba Vasvári, hatte dem EuGH am 11. Juli 2019 u.a. zwei Fragenkomplexe zur Unabhängigkeit der ungarischen Justiz vorlegt: Eine Frage betraf die Ernennung von Gerichtspräsidenten, welche über weitreichende Befugnisse gegenüber den Richtern an ihren Gerichten verfügen, die zweite Frage betraf die Richtergehälter, deren Höhe die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten soll. Der Richter wollte wissen, ob diese Regelungen im Einklang mit Art. 19 Abs. 1 EUV stehen.

Abschreckende Wirkung von Disziplinarverfahren

Der Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens macht geltend, Richter Vasvári habe, indem er irrelevante und unbegründete Fragen stellte, gegen das Gesetz über den Status und die Vergütung von Richtern verstoßen, wonach Richter verpflichtet sind, sich mit Würde zu verhalten und nichts zu tun, was die „Würde der Justiz“ beeinträchtigen kann.

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EuGH: Direkte oder indirekte Einflüsse der Legislative oder Exekutive sind mit der Unabhängigkeit eines Gerichts unvereinbar

Gegenstand des Urteils des EuGH vom 19.11.2019, Rechtssache C-585/18 u.a., war die Frage nach der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen. Der EuGH nahm das Verfahren zum Anlass für allgemeine Ausführungen über die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.

Fehlender Anschein der Unabhängigkeit untergräbt Vertrauen in die Justiz

Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass ein unabhängiges und unparteiisches Gericht iSd Art. 47 GRC dann nicht besteht, wenn die objektiven Voraussetzungen, unter denen eine Einrichtung geschaffen wurde, und die Merkmale dieser Einrichtung sowie die Art und Weise, in der ihre Mitglieder ernannt wurden, bei den Parteien berechtigte Zweifel hervorrufen im Hinblick auf die Undurchlässigkeit dieses Gremiums gegenüber äußeren Faktoren, insbesondere direkten oder indirekten Einflüssen der Legislative oder Exekutive, und im Hinblick auf die Neutralität gegenüber Einflüssen von außen, und dies geeignet ist, das Vertrauen zu untergraben, das der Justiz in einer demokratischen Gesellschaft zukommen muss.

Effektive gerichtliche Kontrolle von Besetzungsvorschlägen und Richternennungen

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Judikatur VwGH / Umweltrecht: Auch Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren können Umweltinformationen sein

Die vom Umweltministerium im Sommer 2018 nicht veröffentlichte Begutachtungsstellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz war Gegenstand eines Auskunftsbegehrens einer Umweltorganisation nach dem Umweltinformationsgesetz.

Dieses Auskunftsbegehren wurde vom Ministerium abgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Gericht ging davon aus, dass unter dem Begriff „Politiken“ nach § 2 Z 3 UIG zwar auch legistische Maßnahmen zu verstehen seien, die Stellungnahme selbst falle jedoch nicht unter diesen Begriff.

Der VwGH teilte diese Ansicht nicht und führte – mit Verweis auf Rechtsprechung des EuGH – aus, dass es sich bei Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren – zumindest abstrakt – um Umweltinformationen handeln kann.

Schwierige Abgrenzung durch „Wahrscheinlichkeitsprüfung“

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