
In einer Presseerklärung nimmt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) zu den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Stellung. Grund dafür sind die von der Regierung angestellten Überlegungen, die Bewegungsfreiheit der Bürginnen und Bürger an die Verwendung eines App zu knüpfen.
Der DVVR stellt dazu fest, die Verwaltungsrichterinnen und – Richter seien sich bewusst, dass außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern. So dringend Maßnahmen zur Vermeidung von Tod und Leid aber auch erscheinen, so unentbehrlich ist es dabei, die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen und die gebotene Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen im Auge zu haben. Ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte dürfe nur erfolgen, soweit dieser Eingriff unbedingt erforderlich, zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung dieser Rechte verbunden ist.
Corona-Krise darf nicht Deckmantel für digitale Überwachung sein
Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die Regierung in Warschau eine deutliche Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen.
Im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch greifen die Regierungen weltweit zu umstrittenen Überwachungsinstrumenten. Auch in Österreich.
Die bedrohlich rasante Verbreitung des Corona-Virus und die nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 stellen die Staaten weltweit vor eine riesige Herausforderung. Die Bandbreite der dagegen ergriffenen staatlichen Maßnahmen reicht in Europa von einer geringfügigen Einschränkung des öffentlichen Lebens verbunden mit dem Appell an die Vernunft (Schweden) über massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft (Österreich, Deutschland etc.) bis hin zu Entwicklungen, wo zur Bekämpfung der Pandemie neben der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte auch die innerstaatliche Gewaltenteilung auf unbestimmte Zeit aufgehoben wurde (Ungarn).
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.
Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.
Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.
Gendergerechte Justiz