Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.
Auch für die Verwaltungsrichter ist klar, dass „außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der – in einem Dachverband zusammengeschlossenen – Vereinigungen der Richter des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, der Verwaltungs- und der Finanzgerichte.
Richter: Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein