Judikatur VfGH / Epidemiegesetz: Zuständigkeit der Bezirksgerichte bei Quarantäne verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Obersten Gerichtshofs und hebt die Zuständigkeitsbestimmung des § 7 Abs. 1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebots als verfassungswidrig auf.

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung, welche durch Erlassung eines Absonderungsbescheides erfolgte, entstanden beim Obersten Gerichtshof Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 7 Abs. 1a Epidemiegesetz.

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Bundesfinanzgericht: Präsident/Präsidentin gesucht

Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „Wiener Zeitung“ ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren wurde trotz Verletzung europarechtlicher Standards und deutlicher Kritik aus Europa nicht geändert.

Auswahl und Ernennung der Präsidenten/Präsidentinnen der Verwaltungsgerichte ist alleinige Entscheidung der Regierungen

Bereits vor vier Jahren hatte „GRECO“ im sog. „Situation-Report“ empfohlen, für die Verwaltungsgerichte in Österreich eine strengere Formalisierung des Aufnahmeverfahrens und eine stärkere Einbindung der Personalsenate vorzusehen, auch bei der Auswahl von Präsidenten und Vizepräsidenten. Die Besetzungsvorschläge sollten bindend sein. (Siehe dazu: „GRECO“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

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EuGH: Richter-Besetzungsvorschläge in Polen ohne effektive Beschwerdemöglichkeit können gegen EU-Recht verstoßen

Die schrittweisen Änderungen des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat, die die effektive gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Landesjustizrats, mit denen dem Präsidenten der Republik Kandidaten für das Richteramt am Obersten Gericht vorgeschlagen werden, abgeschafft haben, können gegen das Unionsrecht verstoßen.

Gegenstand des neuerlichen Vorabentscheidungsverfahrens ist die Reform des Gesetzes über den Landesjustizrat (im Folgenden: KRS-Gesetz). Danach sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Landesjustizrates (KRS) über die Unterbreitung oder Nichtunterbreitung von Kandidatenvorschlägen für die Ernennung auf Richterstellen des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) nicht mehr möglich. Zudem wurden mit dieser Reform solche noch anhängigen Beschwerden ex lege für erledigt erklärt und dem vorlegenden Gericht de facto seine Zuständigkeit für die Entscheidung über eine dieser Beschwerden sowie die Möglichkeit genommen, eine diesbezügliche Vorabentscheidung des EuGH zu erlangen. Unter diesen Umständen hat das vorlegende Gericht den EuGH in seinem ergänzenden Vorabentscheidungsersuchen zur Vereinbarkeit dieser neuen Regelung mit dem Unionsrecht befragt.

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GRECO kritisiert Österreich im Kampf gegen die Korruption

Österreich hat laut einem neuen Bericht des Europarates „insgesamt unzureichende“ Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielt. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten wurde als „allgemein unbefriedigend“ bewertet.

In einem vorläufigen Umsetzungsbericht über Österreich zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten kommt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass Österreich nur zwei der 19 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt hat (siehe auch die französische und englische Fassung des vorläufigen Umsetzungsberichts).

Hinsichtlich der Abgeordneten hat sich der geringe Grad der Umsetzung der Empfehlungen nicht verbessert. Nach der Nationalratswahl im Jahr 2019 fordert die GRECO den österreichischen Nationalrat auf, sich „ernsthaft“ mit der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zu befassen, u. a. hinsichtlich der Transparenz gesetzgebender Vorgänge und der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (einschließlich der Handhabung verschiedener Arten von Interessenskonflikten). Insgesamt bedauert die GRECO „das anhaltende Fehlen von Fortschritten“ bei der Umsetzung der meisten Empfehlungen hinsichtlich der Abgeordneten.

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„Dissenting opinon“ an den europäischen Höchstgerichten

©VfGH/Achim Bieniek

Nach Auffassung der Bundesregierung soll beim Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit der Abgabe und Veröffentlichung eines Sondervotums in Form einer „dissenting opinion“ vorgesehen werden.

Während als Argument für die Veröffentlichung abweichender Meinungen angeführt wird, damit würde mehr Transparenz in die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gebracht werden, wird gegen ein Sondervotum argumentiert, damit würde die Akzeptanz einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs als Kollegialorgan beeinträchtigt.

Das Europäische Parlament hat zu diesem Thema schon vor längerem eine Studie veröffentlicht, welche die Vor- und Nachteile von abweichenden Stellungnahmen untersucht. Nach einer Analyse der Arbeitsweise der obersten Gerichtshöfe und Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten, wird auf die Praxis an den internationalen Gerichtshöfen eingegangen. Abschließend wird erörtert, ob die Praxis der Veröffentlichung abweichender Stellungnahmen auch für den EuGH geeignet sein könnte oder nicht.

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Polen (2): EU-Kommission bereitet nächsten Schritt zum Schutz polnischer Richter vor

Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2021 beschlossen, Polen eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, da die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nach wie vor tätig ist.

Hintergrund ist das am 29. April 2020 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Polen, welches aufgrund der Justizreform vom Dezember 2019 eingeleitet wurde. Nach Auffassung der Kommission verstößt Polen gegen EU-Recht, weil das Land es zulässt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts weiter Entscheidungen trifft, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter und die Art und Weise haben, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen.

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Polen (1): Richtervereinigung für Friedensnobelpreis 2021 nominiert

Der norwegische Abgeordneten der Labour Party, Jette F. Christensen, hat die polnische Richtervereinigung „Justitia“ für den Friedensnobelpreis 2021 nominiert.

Begründet wird diese Ernennung als Zeichen für den Kampf um die Wahrung der Demokratie als Regierungsform in Europa. „Wenn Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Redefreiheit bedroht sind, ist unser gemeinsamer Frieden bedroht, “ schreibt der Abgeordnete in seiner Nominierung.

Neben der Richtervereinigung wurden das ungarische „Helsinki Committee“ und die weißrussische Oppositionskandidatin bei den Präsidentenwahlen, Svetlana Tikhanovskaja, für den Preis nominiert.

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Independence and Efficiency (2): „Marsch der 1000 Roben“ (Webinar)

Vor einem Jahr haben tausende Richter und Richterinnen aus rund 20 Staaten Europas, darunter Österreich, in Warschau gegen die Vorgangsweise der polnischen Regierung protestiert, die Unabhängigkeit der Justiz weiter einzuschränken. Bedingt durch die Corona-Krise gibt es als Follow-up dieser Demonstration ein Webinar, welches von der größten polnischen Standesvertretung, IUSTITIA, gemeinsam mit den 4 größten europäischen …

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Independence and Efficiency (1): Unabhängigkeit der Gerichte vor Gericht

In Polen wurde das politische Element bei der Richterauswahl enorm gestärkt – auf Kosten der Individualrechte. In Österreich gibt es für die Bestellung der Richteramtsanwärter nicht einmal einen Personalsenat.

In einem Gastkommentar in der „Wiener Zeitung“ analysiert Universitätsprofessor Peter Hilpold (Universität Innsbruck) die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof zur Situation der Justiz in Polen.  Dort steht derzeit im Zentrum der Kontroverse die Situation der Richterkandidaten für das Oberste Gericht in Polen, denen auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit entzogen wurde, gegen Auswahlentscheidungen des Landesjustizrats Beschwerde einzulegen. Das politische Element bei der Richterauswahl wurde damit enorm gestärkt, die Individualrechte wurden zurückgedrängt. Eine bedenkliche Entwicklung, gegen die die polnische Rechtsordnung nun keine Handhabe mehr bietet.

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Rechnungshof bestätigt Kritik des Dachverbandes der Verwaltungsrichter an der ungenügenden Ausstattung des Bundesfinanzgerichtes

In seinem heute versendeten Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH), dass die Aktenrückstände am Bundesfinanzgericht (BFG) seit Jahren anwachsen, sich die Dauer der Verfahren verlängert und eine positive Tendenz nicht erkennbar sei.

Der Rechnungshof bestätigt damit die seit Jahren vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) geübt Kritik an der ungenügenden personellen Ausstattung des BFG.  So sind derzeit mehr als 10% der insgesamt 226 Richterplanstellen unbesetzt, seit mehr als einem Jahr ist auch die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Gerichts vakant. Ausschreibungen der offenen Stellen sind derzeit – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen – derzeit nicht geplant.

Dazu kommt die ungenügende Ausstattung bei der Unterstützung der Richterschaft durch nichtrichterliches Personal: So steht im Vergleich zum BFG beim Bundesverwaltungsgericht jedem Richter/Richterin das Sechsfache (!) an Verwaltungspersonal zur Verfügung.

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