Eilverfahren vor dem VfGH stehen angesichts der geplanten Impfpflicht zunehmend in Diskussion.
Schnell soll es gehen, am besten immer schneller, aber die Entscheidung darf dann bloß nicht unüberlegt sein – vor allem nicht, wenn sie vom Höchstgericht kommt: Die Einführung von Eilverfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) steht aktuell angesichts der zahlreichen Covid-19-Maßnahmen, die diesen beschäftigen, zunehmend in Diskussion.
Zuletzt hat die oberösterreichische FPÖ diese gefordert, und zwar, um die für 1. Februar 2022 geplante Impfpflicht auf ihre Verfassungskonformität zu überprüfen. Bereits im Vorjahr, zu Beginn der Pandemie in Österreich, brachten die Neos einen diesbezüglichen Antrag im Nationalrat ein. Und auch der Präsident des Rechtsanwaltskammertages Rupert Wolff plädierte nach Erlass der ersten Covid-19-Maßnahmengesetze dafür.
Die Entscheidungen eines Personalsenats eines Verwaltungsgerichts (hier: BFG) können mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, auch wenn dies im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz nicht ausdrücklich normiert ist (VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007, Ro 2021/09/0030).
In einem Beitrag auf Verfassungsblog.de vergleicht Univ. Prof Alexander Thiele (Law School Berlin) das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2021 mit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Nachkaufprogramm der Europäischen Zentralbank.


Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.