Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 1

Stellung des Präsidenten/der Präsidentin und Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit

Das CCJE, der Beirat der Europäischen Richter:innen, veröffentlicht laufend Stellungnahmen (CCJE Opinions) zum Tätigkeitsbereich von Richter:innen insbesondere um deren Unabhängigkeit zu schützen und zu wahren. Speziell für Österreich liegen bereits zwei Stellungnahmen zur Situation am Verwaltungsgericht Wien (VGW) von 2019 und 2025 vor, die auch Empfehlungen zur Einhaltung europäischer Standards im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit enthalten. Diese sind nicht nur für das VGW von Bedeutung, sondern hätten vielmehr alle Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob sie den Empfehlungen gerecht werden.

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Systemische Mängel beim Disziplinarverfahren gegen Richter:innen des VGW

Das Büro des CCJE (Beirat der Europäischen Richter:innen) hat eine Stellungnahme zum Disziplinarverfahren der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) veröffentlicht. Dabei wurden sowohl die Rolle des Präsidenten des VGW im Disziplinarverfahren von Richter:innen beleuchtet als auch die Rolle des/der Disziplinaranwaltes/Disziplinaranwältin und die in diesem Zusammenhang bestehende Beziehung zur Exekutive und die Bestellung der Person des Disziplinaranwaltes durch die Exekutive.

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Den Respekt vor dem Recht kann man nicht mit rechtlichen Mitteln erzwingen

In einem Interview der Robert Bosch Stiftung mit dem Gründer des Verfassungsblogs zur Widerstandsfähigkeit der Demokratie betont Max Steinbeis, dass man zur Verhinderung des Worst Cases diesen kennen müsse. Selbst robuste demokratische Institutionen seien anfällig für autoritäre Strategien. Man müsse sich vorbereiten und von den Geschehnissen in anderen Ländern lernen.

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„Die Justiz wird sich nicht beugen“ als Statement albanischer Richter:innen nach Attentat

Nur ein paar Tage nachdem die VRV im Austausch mit den albanischen Richter:innen im Rahmen ihrer Studienreise war, wurde Richter Astrit Kalaja in Ausübung seiner Tätigkeit erschossen. In einer Ansprache hat Sokol Sadushi, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Versammlung der Richter:innen der Republik Albanien am 9. Oktober 2025 diesen gravierenden Vorfall verurteilt, der nicht nur die Justiz, sondern den gesamten Staat erschüttert habe. Besonders schockierend sei, dass der Mord im Gerichtssaal stattgefunden habe, einem Ort, an dem das Gesetz herrschen und Bürger:innen Schutz finden sollten.

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Postenschacher in Österreich – gelebte Praxis, die zur Beschädigung des Rechtsstaats und zu hohen Kosten führt

In der Steiermark wird das Auswahlverfahren für die Nachbesetzung des seit 1. Oktober 2025 im Amt befindlichen Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes in Frage gestellt und wird die Einhaltung von europäischen Standards von den steirischen Grünen gefordert. Dieses Auswahlverfahren zeige ein problematisches Verständnis der Landesregierung von der Unabhängigkeit der Justiz, so die Grünen. Gleichzeitig wird vom Nachrichtenmagazin Profil und ORF-Politikmagazin Report erstmals der Versuch unternommen, den Postenschacher in Österreich zu vermessen.

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Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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EuGH: Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts dürfen Entscheidungen höherer nationaler Instanzen ignoriert werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-225/25 am 04.09.2025 entschieden, dass ein nationales Gericht verpflichtet ist, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen. Das Gericht hat zudem zu überprüfen, ob Richter:innen übergeordneter Gerichte ordnungsgemäß ernannt worden sind.

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Neuer VwGH Präsident will Höchstgericht so transparent wie möglich machen und sieht bei Digitalisierung Luft nach oben

Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.

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Deutschlands Bundesverfassungsgericht setzt dem Einsatz von Staatstrojanern Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat in einem am 24. Juni 2025 gefassten Beschluss ausgesprochen, dass die Polizei Staatstrojaner nicht mehr einsetzen darf, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Die gesetzliche Regelung zum Einsatz der Späh-Software zur Bekämpfung von „Alltagskriminalität“ ist verfassungswidrig, weil der Eingriff in die Privatsphäre bei dieser Art der Überwachung bei leichteren Delikten nicht verhältnismäßig ist. Um diesen starken Eingriff in das Grundrecht rechtfertigen zu können, muss die zu verfolgende Straftat ebenfalls von besonderer Schwere sein.  

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