Neues Regierungsprogramm legt Postenbesetzungen offen und will die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit „weiter stärken“

Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.

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Demonstration der ungarischen Richter:innen für den Rechtsstaat

Die Ungarische Richtervereinigung (MABIE) organisierte am Samstag eine unpolitische Demonstration zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und forderte freie Meinungsäußerung der Richter:innen und eine „berufswürdige“ Entlohnung. „Keine Freiheit ohne unabhängige Justiz“ wurde von den Teilnehmenden betont. Es haben laut Medienberichten mehrere tausend Menschen am Protest teilgenommen, darunter waren Vertreter der Europäischen und der Internationalen Richtervereinigung sowie Vertreter aus der Richterschaft aus Österreich und zahlreiche Sympathisanten. Diese Demonstration habe zum ersten Mal in der ungarischen Geschichte stattgefunden und sei ein einzigartiges Ereignis im Interesse der Staatsbürger.

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Dachverband fordert Zurückdrängung des Einflusses der Politik auf Gerichtsbarkeiten

Die Forderung nach einem parteifreien Justizminister greife zu kurz.

Nachdem Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International (TI) auf das historisch schlechteste Ergebnis von nur mehr 67 von 100 Punkten auf 25 abgerutscht ist, nimmt der Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter und Richterinnen, Markus Thoma, Stellung zum Grund über rechtsstaatliche Probleme, Postenbesetzungen und politische Einflussnahme.

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Korruptionsranking 2024: Erneuter Absturz – Forderungen an neue Regierung

Österreich erreicht im Index von Transparency International für das Jahr 2024 nur mehr den Rang 25 (65 Punkte), das schlechteste Ergebnis Österreichs seit dem Einführung des Indexes zur Korruption in 180 Ländern. Im Jahr 2021 war es noch der Platz 13 (74 Punkte), im Jahr 2023 nur noch Platz 20 (71 Punkte). Der Negativtrend sei besorgniserregend und die zukünftige Regierung werde dringend gefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu setzen, um diesen Negativtrend zu stoppen.

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Soll es einen parteifreien Justizminister geben?

Die Initiative für den Rechtsstaat appelliert an den Bundespräsidenten sich für eine angesehene, parteiunabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizministeriums einzusetzen. Mehr als 38.000 Menschen haben die Petition dieser Initiative bereits unterschrieben. Florian Klenk, Chefredakteur beim Falter, sieht dies in einem Kommentar als den falschen Weg, da dies ein System legitimiere, das grundlegende Reformen bedürfe. Beide sind sich aber einig, dass es eine Stärkung der Justiz brauche.

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Verfassungsrichter:in gesucht

Vom Rücktritt des Verfassungsrichters Helmut Hörtenhuber mit 31.12.2024 wurde die Allgemeinheit mit der Pressemitteilung des VfGH am 15.10.2024 informiert, nachdem der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) den Bundeskanzler davon in Kenntnis gesetzt hat. Seit 01.01.2025 ist die Stelle daher vakant. Bis dato ist sie jedoch nicht einmal ausgeschrieben worden.

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CCJE Stellungnahme: Stärkung der disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richter:innen bei gleichzeitigem Schutz ihrer Unabhängigkeit

Der Beirat europäischer Richterinnen und Richter (CCJE) des Europarates hat eine neue Stellungnahme – CCJE Opinion Nr. 27 (2024) – in der 25. Vollversammlung am 06.12.2024 zur disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richter:innen verabschiedet. Dieses Strategiepapier enthält konkrete Empfehlungen, um das sensible Gleichgewicht zwischen der Verantwortlichkeit von Richter:innen und der Achtung ihrer Unabhängigkeit als einen Grundpfeiler der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

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Deutsches Bundesverfassungsgericht wird resilienter

Am 19.12.2024 hat der Bundestag die Resilienzpläne für Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), abgesegnet. Mit dieser Grundgesetzänderung soll das BVerfG gegen den Zugriff verfassungsfeindlicher Kräfte resilienter gemacht werden. Es soll dadurch die Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter:innen abgesichert werden.

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Ungarns Justiz: Schweigen durch Druck?

In Ungarn stehen Richter:innen, die sich für Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Rechtsprechung einsetzen, unter zunehmendem Druck. Dies zeigen zwei Fallbeispiele, die vom Hungarian Helsinki Committee veröffentlicht wurden. Richter András Kovács habe wiederholt Missstände öffentlich gemacht und regierungskritische Entscheidungen getroffen. Seine Aufdeckung von Unvereinbarkeiten zwischen ungarischem Recht und EU-Recht sowie seine Kritik am Fallzuweisungssystem der Kúria (Höchstgericht in Ungarn) habe zu einer Reihe von Repressionen geführt: von der Auflösung seines Senats bis hin zu Publikationsverboten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und fragwürdigen Disziplinarverfahren.

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Versuchte Einflussnahme auf die unabhängige Rechtsprechung?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Freitag die Anträge auf Bewilligung zur Errichtung des Bundesstraßenbauvorhabens „S 8 Marchfeld Schnellstraße“ abgewiesen. Die Alternativenprüfung durch das BVwG hat ergeben, dass eine zumutbare Alternative zum Einreichprojekt vorhanden ist. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat der Landeshauptfrau-Stellvertreter von Niederösterreich Landbauer (FPÖ) nach Meldungen auf noe@orf.at ausgeführt, dass diese Entscheidung auch Anlass sei, eine Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich anzudenken, „dass eben die Interessen der Bürger Gehör finden“.

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