Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (5):  Mehrere – vor allem frühere – Maßnahmen gesetzwidrig, da Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert

Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).

Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung  der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.

Rechtsakte nicht nachvollziehbar

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EuGH: Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise und mit gerichtlicher Kontrolle zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat erneut über die umstrittene Speicherung von Internetdaten geurteilt. Laut dem heute veröffentlichten Urteil in der Rechtssache C-623/17 u.a. sind pauschale Regelungen nicht mit den Grundrechten zu vereinbaren. Ausnahmen sind aber denkbar, wenn eine Kontrolle der Grundrechtseingriffe durch Gerichte vorgesehen wird.

Konkret ging es um Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien. Gerichte aus diesen Ländern verhandeln Klagen gegen nationale Regelungen und baten den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Der EuGH urteilte schon im Jahr 2016, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten unzulässig sei.

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EGMR: Überblick über Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Justizsysteme

Für die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) ist Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das bedeutsamste Grundrecht, da damit die wesentlichsten Garantien (Mindeststandards) eines rechtsstaatlichen Verfahrens festgelegt werden.

Entscheidungssammlung über mehrere Jahrzehnte

Zum 70jährigen Jubiläum der EMRK hat der Gerichtshof ein „Factsheet“ veröffentlicht, welches einen Überblick über die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Art.6 EMRK in den vergangenen Jahrzehnten gibt. Die Entscheidungen sind gegliedert nach einzelnen Schwerpunkten wie Unabhängigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren, objektive und subjektive Kriterien der richterlichen Unabhängigkeit, der äußere Anschein der Unabhängigkeit, erforderliche Verfahrensgarantien etc.

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Europas Menschenrechte werden 70 – und werfen Licht und Schatten

Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt als revolutionär. In vielem hält sie allerdings nicht, was sie verspricht.

(Gastkommentar von Univ.Prof. Hilpold, Universität Innsbruck, in der Wiener Zeitung)

Am 4. November 2020 jährt sich zum 70. Mal die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Rom. Im Jahr 1950 war dies ein geradezu revolutionäres Dokument – die Antithese zu den Verbrechen der faschistisch-nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die erst fünf Jahre davor ihr Ende gefunden haben. Die internationale Ausstrahlungskraft der EMRK war und ist enorm.

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COVID-19-Maßnahmengesetz: Würden neue Strafen gelten? Die rechtlichen Fragen im Corona-Herbst

Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.

Ein Beitrag in der „Presse“ greift die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zur aktuellen Novelle des COVID-19–Maßnahmengesetzes auf und verweist darauf, dass es die Verwaltungsgerichte waren, die im Frühjahr als Erste die Coronamaßnahmen der Regierung überprüften und mehrere Strafen kippten und es die Verwaltungsrichter sind, die im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Verschärfung der Coronaregeln nun einen besseren Rechtsschutz für die Bürger vor dem Verfassungsgerichtshof fordern.

Der Beitrag weist auch darauf hin, dass für ein vom DVVR gefordertes Eilverfahren vor dem Höchstgericht eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Diese wurde von der Verfassungsministerin Edtstadler allerdings bereits mit dem Hinweis abgelehnt, in einem Eilverfahren würden die Streitparteien zu wenig gehört.

Gerichte zeigen Exekutive die Schranken ihrer Gestaltungsmacht

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„Handbuch Überwachung“: Österreichische Überwachungsgesetze am Prüfstand

Letzte Woche hat die Datenschutz-NGO „epicenter.works“ ihr Handbuch zur Situation der Überwachung in Österreich vorgestellt, welches mit beeindruckender Gründlichkeit und Übersichtlichkeit die einzelnen Überwachungsgesetze in Österreich darstellt.  

Hilfestellung für alle Interessierte

Das Handbuch stellt den Bezug einzelner Überwachungsmaßnahmen zueinander her und zeigt auf, dass der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung nur in seiner Gesamtheit betrachtet werden kann. Herausgeberin Angelika Adensamer, Juristin im „Vienna Centre for Societal Security“ (VICESSE) und ehemalige Mitarbeiterin von epicenter.works, sieht darin einen wichtigen Beitrag, um Journalist*innen, Politiker*innen und anderen Interessierten den Umgang mit Polizei- und Überwachungsbefugnissen zu erleichtern. „Wir sind alle von Überwachung betroffen – das Handbuch Überwachung ist eine Hilfestellung für alle Interessierte, sich über die Hintergründe zu informieren“, so Adensamer.

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„100 Jahre Bundesverfassung“ (1): Beitragsserie in der „Wiener Zeitung“ 

Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.

Jede Woche melden sich prominente Kommentatoren zu Wort, neben dem Bundespräsidenten unter anderen der Ex-Vizekanzler Clemens Jabloner, die vormalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, der Verfassungsjurist Heinz Mayer und Christoph Grabenwarter, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

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Bevor der Rechtsstaat erodiert: Lernen von England?

In einem Gastbeitrag in der „Presse“ analysiert der Autor die Einschränkung der Grundrechte durch die Bundesregierung bei Ausbruch der Corona-Pandemie,  die Informationspolitik der Bundesregierung, die Qualität der Rechtsakte und der Vollziehung.  Eine wesentliche Ursache für die dabei aufgezeigten erheblichen Rechtsstaatsdefizite liegt nach Auffassung des Autors im Versagen des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Verfassungsdiensts. (Siehe dazu: Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen – Prüfung durch Expertengruppe statt durch Verfassungsdienst)

Bevor der Rechtsstaat in Österreich weiter erodiere, wäre es sinnvoll, den Verfassungsdienst aus dem Bundeskanzleramt herauszulösen und ihn in eine von jedem parteipolitischen Einfluss befreite Einrichtung zu überführen, die der Law Commissionin Großbritannien nachgebildet sei.

Vollständig unabhängige Einrichtung erforderlich

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (4):  Unzulässige Ungleichbehandlung von Bau- und Gartenmärkten und großen Handelsbetrieben in der COVID-19-Maßnahmenverordnung

Bei den schrittweisen Lockerungen war die die vorgenommene Ungleichbehandlung von Geschäften unzulässig.

Die Regierung hatte bei der schrittweisen Lockerung der Beschränkungen zwischen Handelsunternehmen unterschieden. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften bereits nach zwei Wochen wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere und andere Geschäfte mussten geschlossen bleiben.

Fehlende Dokumentation

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (3):  Individualantrag kann auch gegen außerkraftgetretene Bestimmung zulässig sein

Auf Grund der Tragweite der gegen die Corona-Pandemie ergriffenen behördlichen Maßnahmen und der damit verbunden Grundrechtseingriffe erwies sich das Fehlen eines raschen und effektiven Rechtsschutzes gegen diese Maßnahmen in Österreich als zunehmend  problematisch.

Den der Verfassungsgerichtshof hatte bisher Individualanträge gegen Gesetze, die von Betroffenen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken erhoben wurden, immer dann zurückgewiesen, wenn die angefochtene Bestimmung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits außer Kraft getreten war, weil durch das Außerkrafttreten das Ziel des Verfahrens, die rechtswidrige Norm ohne Verzug aus dem Rechtsbestand zu entfernen, schon erreicht war.

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