Auch für die Rechtswissenschaften werfen die neuen Corona-Schutzmaßnahmen jede Menge rechtsstaatliche Fragen auf.
Das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht (Universität Wien) veranstaltet aus diesem Grund eine Online-Diskussion, an der u.a. Univ.-Prof. Dr. Franz Merli und Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, beide Experten für Staats- und Verwaltungsrecht, sowie die Journalistin Gabriele Scherndl (STANDARD) teilnehmen werden.
Die Veranstaltung ist für 05.11.2020, 18.00 Uhr angesetzt.
Ziel der Veranstaltung ist eine „vom Einzelfall losgelöste erste Einordnung der Verordnung“.

Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).
Der Europäische Gerichtshof hat erneut über die umstrittene Speicherung von Internetdaten geurteilt. Laut dem heute veröffentlichten Urteil in der Rechtssache C-623/17 u.a. sind pauschale Regelungen nicht mit den Grundrechten zu vereinbaren. Ausnahmen sind aber denkbar, wenn eine Kontrolle der Grundrechtseingriffe durch Gerichte vorgesehen wird.
Für die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) ist Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das bedeutsamste Grundrecht, da damit die wesentlichsten Garantien (Mindeststandards) eines rechtsstaatlichen Verfahrens festgelegt werden.
Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.
Letzte Woche hat die Datenschutz-NGO „epicenter.works“ ihr Handbuch zur Situation der Überwachung in Österreich vorgestellt, welches mit beeindruckender Gründlichkeit und Übersichtlichkeit die einzelnen Überwachungsgesetze in Österreich darstellt.
Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.