Verwaltungsgericht Wien: Anfechtung des Betretungsverbots beim Verfassungsgerichtshof

Die vom Gesundheitsminister zu Beginn der Corona-Krise verordneten Ausgangsbeschränkungen werden nun doch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.

Das Verwaltungsgericht Wien hat das mit der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 in der Fassung BGBl. II Nr. 108/2020, verordnete Betretungsverbot als gesetzwidrig angefochten.

Im Anlassfall hat der Magistrat der Stadt Wien über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung § 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes iVm § 1 der Verordnung des Gesundheitsminister gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 108/2020 eine Geldstrafe in Höhe von € 500,– (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden) verhängt.

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Verfassungsklagen: Höchstgericht muss sich für zweite Corona-Welle rüsten

Die ersten Klagen werden wahrscheinlich abgewiesen werden, danach aber landen erst die schwierigen Fälle beim Verfassungsgerichtshof

70 Verfahren zu den Covid-19-Maßnahmen sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit anhängig – zum Großteil sogenannte Individualanträge, mit denen Gesetze und Verordnungen von den jeweiligen Betroffenen direkt beim VfGH angefochten werden können. Die einen Antragsteller stoßen sich an den allgemeinen Ausgangsbeschränkungen, die anderen an den (euphemistisch als „Untersagung des Betretens von Kundenbereichen“ bezeichneten) Betriebssperren.

Gespannt wartet die juristische Fachwelt nun auf die Verteidigungslinie der Bundesregierung. Die vom VfGH großzügig bemessenen Äußerungsfristen, gerechnet ab 1. Mai, laufen diese Woche ab. Der VfGH hat angekündigt, bis Mitte Juli die ersten Entscheidungen zu fassen.

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Recht auf Gesundheit und Demonstrationsfreiheit

Aus Anlass der letzte Woche stattgefundenen Demonstration in Wien, an der rund 50.000 Menschen teilnahmen, analysieren ein Virologe und ein Verfassungsjurist in einem Beitrag in der „Wiener Zeitung“ die Lage bei Versammlungen.

Übertragungsrate im Freien 19-fach geringer

„Wenn die Menschen eng beisammenstehen, einander anhusten und ihre Parolen schreien, kann es leichter zu einer Übertragung des Virus kommen“, sagt dazu Heinz Burgmann, Professor für Innere Medizin an der Medizinischen Universität Wien, zur „Wiener Zeitung“. Umarmen sie einander auch noch, steige das Risiko umso mehr. Zudem sei es schwierig, „die Kontakte bei einer Infektion auf einer Demonstration rückzuverfolgen“.

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Corona-Apps: Internetkonzerne geben Staaten die Regeln vor

Die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme spielen bei der Entwicklung von Corona-Apps eine entscheidende Rolle. Die Macht der US-Konzerne zwingt viele Länder zum Einlenken.

Die Corona-Pandemie hat den Alltag in Europa verändert. Über Wochen galten strenge Kontaktsperren. Jetzt werden die Maßnahmen gelockert. Damit sich das Virus nicht wieder schnell ausbreiten kann, planen viele Staaten die Installierung von Smartphone-Apps.

Eine entscheidende Rolle spielen dabei aber die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme: Die US-Konzerne Google und Apple müssen das Programm auf Geräten mit ihren Systemen zulassen und eine Schnittstelle öffnen. (Siehe dazu: Apple und Google veröffentlichen Schnittstellen für Corona-Warn-Apps)

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (10)

Bundespräsident wünscht sich rascheren Rechtsschutz; französisches Verfassungsgericht prüft COVID-19 Maßnahmen; Gottesdienstverbot aufgehoben

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits Mitte April, im Hinblick auf die in der Corona-Krise erfolgte Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte schnellere Normprüfungsverfahren gefordert, mit einer Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof, auch rasch einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Ein Antrag der NEOS, eine Art „Eilverfahren“ zur Prüfung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorzusehen, wurde Ende April im Verfassungsausschuss vertagt.

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (9)

LVwG Niederösterreich kippte Strafe für Privatbesuch

Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich waren auch im strengen Coronavirus-„Lock-down“ Privatbesuche nicht untersagt. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“, denn man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen. Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die der Beschwerdeführer  nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln zahlen sollte, weil er mit seiner Frau eine befreundete Familie besucht hatte.

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Corona-Krise: Verfassungsgericht der Slowakei stoppt Mobilfunk-Überwachung

Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.

Die slowakischen Gesundheitsbehörden dürfen vorerst nicht mehr die Handydaten ihrer Bürger gegen deren Willen überwachen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die höchste juristische Instanz der Slowakei gibt damit einer Beschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten gegen eine Ende März beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht.

Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Raši im TV-Sender TA3.

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EuGH: EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefährdet europäisches Justizsystem

Mit dem Ende letzter Woche verkündetem Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der EZB stattgegeben und festgestellt, deren Beschlüsse zum Staatsanleihekaufprogramm seien kompetenzwidrig erfolgt. (Siehe dazu: Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020)

In Reaktion auf dieses Urteile hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gewarnt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihe-Käufen der Europäischen Zentralbank das Justizsystem der Europäischen Union gefährden könne. Zwar kommentiere der EuGH Urteile nationaler Gerichte nicht, teilte der Gerichtshof mit. Er verwies allerdings die ständige Rechtsprechung des EuGH, wonach „ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist“, so der Gerichtshof.

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (8)

Individualanträge und Haftungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.

Laut Parlamentskorrespondenz berichtete der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, am Montag im Budgetausschuss des Nationalrats von einer ersten Coronawelle vor dem Höchstgericht.

Grabenwarter informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bis dato 59 Eingaben im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen erfolgt sind, die sich auf die Gesetzgebung oder die Erlassung von Verordnungen in diesem Bereich beziehen. Den Großteil machen dabei Individualanträge (insgesamt 56) aus, die unverzüglich in Behandlung genommen und teilweise schon in Vorverfahren geschickt wurden. Überdies liegen zwei Staatshaftungsklagen vor, wobei es sich in einem Fall um einen Verfahrenshilfeantrag eines Zivildieners handle.

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (7)

Deutsche Verwaltungsrichter hinterfragen Regierungshandeln

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller sagte gegenüber der Presse: „Wir wissen noch gar nicht, ob das Schließen aller Einrichtungen in den ersten Wochen der Krise tatsächlich rechtlich unproblematisch war“. Der BDVR bezweifelt die Rechtmäßigkeit der bisher durch die Bundesregierung vorgenommenen Grundrechtseingriffe in der Coronakrise.

Das werde man erst wissen, wenn die Entscheidungen in der Hauptsache getroffen seien und „sich die Gerichte also gründlich mit den Eindämmungsmaßnahmen befasst haben“, sagte Seegmüller gegenüber der „Welt“. Er könne nur davor warnen, aus den bisherigen Eilrechtsschutzverfahren der Verwaltungsgerichte und deren Ergebnissen zu schließen, dass alle Eingriffe in Grundrechte „gerechtfertigt“ waren.

Staat unter Rechtfertigungszwang

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