Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Regelungen betreffend die COVID-19-Finanzierungsargentur (COFAG) im Bundesgesetz über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz) teilweise verfassungswidrig sind, da die Art und Weise der Ausgliederung unsachlich war und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen haben.
Gesetzgebung
Sollen auch NGOs den Verfassungsgerichtshof anrufen können?

Das „Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte“ ist laut einem Bericht in Der Presse der Meinung, dass die Möglichkeiten, den Verfassungsgerichtshof mit einer Prüfung von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen zu befassen, erweitert werden soll.
Neuer Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes
Der bereits im Jahr 2021 zur allgemeinen Begutachtung versendete Gesetzesentwurf, der das Amtsgeheimnis endgültig beseitigen und staatliches Handelt transparent machen soll, wurde überarbeitet und soll nun einer Beschlussfassung zugeführt werden.
Informationsfreiheitsgesetz: neuer Gesetzesentwurf mit Ausnahmen für Gemeinden

Der ORF berichtet, dass es seit Juni 2023 einen neuen Arbeitsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, worin es heißt: „Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind nicht zur Veröffentlichung verpflichtet. Sie können solche Informationen nach Maßgabe dieser Bestimmungen veröffentlichen.“
Neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle im Innenministerium beschlossen
Mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet, soll sie als eigene Organisationseinheit im zum Innenministerium gehörigen Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt werden.

Verfahrensrechtsnovelle zur Videoeinvernahme wurde im BGBl kundgemacht
Die mit dem verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung hat sich in der Praxis bewährt und wurde durch die nun kundegemachte Novelle zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen in das Dauerrecht übernommen.
34. StVO-Novelle – Weitere Verschärfung der Sanktionen bei extremsten Geschwindigkeitsübertretungen

Der Nationalrat billigte am 05.07.2023 mehrheitlich diesen weiteren Schritt gegen das extreme Rasen im Straßenverkehr. Verfassungsrechtliche Bedenken, die es aufgrund des Eingriffs in das Grundrecht auf Eigentum gab, habe man ausräumen können, betonten Verkehrsministerin Leonore Gewessler und die Abgeordneten von ÖVP und Grünen. Auch die SPÖ billigte den Schritt als Beitrag zur Verkehrssicherheit. Grundsätzliche Ablehnung kam von den Abgeordneten von FPÖ und NEOS, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht sehen, der auch nicht die gewünschte Wirkung erzielen werde.
Ende der Corona-Verordnungen

Insgesamt 9 Corona-Verordnungen werden mit 30. Juni aufgehoben bzw. mit 1. Juli abgeändert und gilt COVID-19 nicht mehr als ansteckende Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Davon werden unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung aufgehoben.
Gesetzesentwurf zum Auslaufenlassen der Corona-Maßnahmen
Mit dem gestern eingebrachten Ministerialentwurf des COVID-19-Überführungsgesetzes sollen mit Ende Juni sämtliche Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. Die Rahmenbedingungen definiert das sogenannte COVID-19-Überführungsgesetz. Demnach sollen die Impfung und Medikamente auch künftig gratis bleiben – kostenlose Tests dürfte es hingegen nur mehr bei Symptomen geben.
„Die Pandemie geht, das Virus bleibt. Wir haben die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um allen Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten“, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Impfung und Medikamente weiter gratis
Schaffung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe
Anmerkungen zum Entwurf zur Änderung des Gesetzes über ein Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Seit 100 Jahren gibt es in Österreich eine Beschwerdestelle für Polizeigewalt. Ihr Name: Verfassungsgerichtshof; seit 1975 ist auch der Verwaltungsgerichtshof dafür zuständig. Da diese beiden Höchstgerichte jedoch keine Tatsacheninstanzen waren und sind, mussten sie sich für ihre Ermittlungen anderer Gerichte oder Behörden bedienen. Außerdem mussten die Beschwerden eine bestimmte Form aufweisen und von RechtsanwältInnen eingebracht werden.
Seit 1991 besteht allerdings mit den Unabhängigen Verwaltungssenaten bzw den Verwaltungsgerichten der Länder und des Bundes als Nachfolgeinstitutionen eine Beschwerdestelle, die auch ermittelt: als erste und somit als Tatsacheninstanz erheben diese Gerichte alle erforderlichen Beweise, um das Tatgeschehen zu rekonstruieren, welches sie dann einer Rechtmäßigkeitsprüfung unterziehen. Die Beschwerden können formlos sein (laut dem höchstgerichtlichen Diktum „Dem Verwaltungsverfahren ist jeglicher Formalismus fremd“) und sind mit einem überschaubaren Kostenrisiko verbunden. Fehlen wesentliche Inhalte, so können diese nach Anleitung durch das Gericht („Verbesserungsauftrag“) nachträglich ergänzt werden; nicht anwaltlich vertretene Personen sind ganz generell vom Gericht anzuleiten („Manuduktionspflicht“) . Nach allgemeiner Auffassung hat sich diese sogenannte Maßnahmenbeschwerde deutlich besser bewährt als die Aufarbeitung von Misshandlungsvorwürfen durch die Strafgerichte.