Mit dem ausgesendeten Entwurf eines HinweisgeberInnenschutzgesetzes soll die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), umgesetzt werden.
Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die Schaffung interner und externer Meldestellen für den privaten und öffentlichen Sektor zur Hinweisgebung sowie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber gegen Vergeltungsmaßnahmen. Dazu werden eigene Verwaltungsstraftatbestände geschaffen.
Die Bundesdisziplinarbehörde soll für alle Verwaltungsstellen des Bundes zur gemeinsamen internen Meldestelle werden, ausgenommen das BM für Justiz und das BM für Landesverteidigung. Diese sind jeweils gemeinsame interne Stelle. Die Meldestellen haben die näheren Bedingungen für die Einrichtung des internen Hinweisgebersystems festzulegen.