Das Inkrafttreten der Novelle zum Arzneimittelgesetz bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen: Ab 25. Juni wird es in Österreich einen nationalen Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken geben, dafür haben sich bisher sechs Apotheken angemeldet.
Es werden neue gerichtlich Tatbestände in Kraft treten (§ 82 b und c) und die verwaltungsstrafrechtlich zu ahndenden Übertretungen (§§ 83 und 84) ausgeweitet. Und es wird eine neue Berufgruppe, die „Arzneimittelvermittler“ in das Gesetz aufgenommen.

Die Grünen handelten aus, dass doch ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau genehmigen muss, und das innerhalb von drei Tagen.
Mit der am 20.Mai 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenen neuen
Nach den Änderungen im Apothekenrecht, welche durch die Entscheidung des EuGH (


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