Verfassungsgericht schränkt Spielraum der Länder bei der Richterbesoldung ein – in Deutschland

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts (in der Mitte Präsident Voßkuhle): Nachschlag für Richter und Staatsanwälte
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts (in der Mitte Präsident Voßkuhle): Nachschlag für Richter und Staatsanwälte

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 legen in Deutschland die Länder die Gehälter ihrer Richter fest.

Richter und Staatsanwälte beschwerten sich gegen die in einigen Ländern zu geringen Gehälter und forderten, dass der Gesetzgeber bei der Festsetzung des Gehalts das „Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft“, „die Verantwortung des Amtes“ sowie die erforderliche Ausbildung des Amtsinhabers zu berücksichtigen habe.

Das Bundesverfassungsgericht musste daher die Frage beantworten, welche Besoldung für einen Richter angemessen ist.


Jetzt hat das deutsche Verfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt teilweise nicht angemessen und sogar so unzureichend ist, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Zugleich legten die Richter Maßstäbe fest, um das Mindesteinkommen von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen.

Das neues Regelwerk enthält für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter, mit denen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.

Hier den Beitrag im Spiegel lesen…

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