Staatsschutz versus Grundrechteschutz

Richtervereinigung LogoDie Richtervereinigung kritisiert den vorgelegten Entwurf für ein „Polizeiliches Staatsschutzgesetz“ als gefährliche „Schnellschußlegistik“

So sei auch bei aufmerksamem Studium der Gesetzesvorschläge und der Erläuterungen nicht nachvollziehbar, auf welchen Annahmen, Studien, Erfahrungswerten, Statistiken oder ähnlichem die Definition des „verfassungsgefährdenden Angriffs“ sowie die daran knüpfenden Befugnisse in der konkret vorgeschlagenen Form basieren.

Bei Gesetzesvorschlägen, die regelmäßig mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, sei aber eine sachliche Basis zu liefern, warum die vorgesehenen Eingriffe „notwendig in einer demokratischen Gesellschaft“ (vgl Art 8 Abs.2 EMRK) und verhältnismäßig sind. Nach dem liberalen Konzept der österreichischen Grundrechte trifft nach Auffassung der Richtervereinigung auch den demokratischen Gesetzgeber die Rechtfertigungslast für Grundrechtseingriffe.

Hier die Stellungnahme im Wortlaut…

 

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