Ein Landesverwaltungsgericht würdigte die „reumütige Schuldeinsicht“ eines Täters, der Verwaltungsgerichtshof verbietet aber eine außerordentliche Milderung der Strafe.
Von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich meinte es gut mit einem Alko-Lenker – sogar zu gut. Da der Fahrer, der bei einer Fahrt mit verbotenen 0,8 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft erwischt worden war, seine Tat zugab, senkte das Gericht die von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten verhängte Strafe von 1600 Euro auf die Hälfte. Wie der Verwaltungsgerichtshof nun nach einer Revision der Bezirkshauptmannschaft entschied, war diese außerordentliche Strafmilderung fehl am Platz.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung (G 203/2014-16)den Bedenken der antragstellenden Verwaltungsgerichte, die Sanktionierung des illegalen Glückspiels ausschließlich durch Verwaltungsstrafen sei verfassungsrechtlich bedenklich, eine Absage erteilt.
Die „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).
Bereits im Herbst 2012 hatte das Land Wien einen ersten Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht vorgelegt, der vorsah, nahezu alle Verwaltungsverfahren auf Rechtspfleger zu übertragen. (
Eine entsprechende Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien wurde daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Ohne Begutachtungsverfahren, ohne dass die Abgeordneten sich mit der Materie auseinandersetzen konnten, ohne dass es zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung gekommen wäre und ohne dass sich die betroffenen Berufsgruppen mit den Auswirkungen seriös auseinandersetzen konnten, wurde ein grundlegend neues Besoldungssystem eingeführt.
Bankenschließung im Mandatsverfahren