Marktordnungsnovelle soll Beschwerdeverfahren beschleunigen

ParlamentVerfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Marktordnung sollen künftig schneller abgewickelt werden. Das ist zumindest das Ziel einer Novellierung des Marktordnungsgesetzes, die gestern vom Nationalrat auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich angenommen wurde.

Erreicht werden soll die Verfahrensbeschleunigung durch die Möglichkeit, aufwändige Sachverhaltserhebungen und Sachverhaltsergänzungen an Fachbehörden wie die Agrarmarkt Austria (AMA) auszulagern. Die Opposition befürchtet dadurch allerdings erhebliche Interessenskonflikte.

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Staatsschutz: Innenministerin verteidigt Lösung ohne Richter

StandardDas neue Staatsschutzgesetz hat gestern den Ministerrat passiert. Damit werden die Behördenkompetenzen neu geregelt.

Die zentralen Aufgaben werden beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-Bekämpfung gebündelt. Zum Einsatz kommen können künftig auch Vertrauenspersonen außerhalb des Behörden-Apparats, also so genannte V-Leute.

Die von den richterlichen Standesvertretungen geforderte richterliche Kontrolle der behördlichen Befugnisse ist nicht vorgesehen, sondern nur das Rechtsschutzinstrument eines „Rechtsschutzbeauftragten“.

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Online-Apotheken auch in Österreich

online apoDas Inkrafttreten der Novelle zum Arzneimittelgesetz bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen: Ab 25. Juni wird es in Österreich einen nationalen Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken geben, dafür haben sich bisher sechs Apotheken angemeldet.

Es werden neue gerichtlich Tatbestände in Kraft treten (§ 82 b und c) und die verwaltungsstrafrechtlich zu ahndenden Übertretungen (§§ 83 und 84) ausgeweitet. Und es wird eine neue Berufgruppe, die „Arzneimittelvermittler“ in das Gesetz aufgenommen.

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Neues Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz am 16.06.2015 beschlossen

Mitarbeiter der Finanzpolizei Quelle: BMF
Mitarbeiter der Finanzpolizei
Quelle: BMF

Scheinfirmen: Schwarze Schafe werden im Internet veröffentlicht

Unternehmen sollten sich künftig genau anschauen, welche Subfirmen sie beauftragen

Finanz und Krankenkassen klagen seit Jahren über sie: Scheinfirmen, die nie vorhatten, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Ihnen auf die Schliche zu kommen, ist oft nicht leicht.

Ein neues Gesetz gegen Sozialbetrug, das am Dienstag gemeinsam mit der Steuerreform vom Ministerrat beschlossen wurde, sieht nun massive Verschärfungen vor und nimmt die Auftraggeber der Scheinfirmen stärker in die Pflicht. Aus rechtsstaatlicher Sicht wird die Novelle von einigen Experten durchaus kritisch betrachtet.

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Konteneinschau: Zugeständnis für grüne Zustimmung

orf-atDie Grünen handelten  aus, dass doch ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau genehmigen muss, und das innerhalb von drei Tagen.

Am wenigsten für einen Richter erwärmen konnte sich ursprünglich die SPÖ.

Die Koalition und die Grünen haben sich auf die Rahmenbedingungen zur Konteneinschau geeignet, mit der das Bankgeheimnis in Österreich weiter abgebaut wird. Möglich wurde der Durchbruch dadurch, dass sich SPÖ und ÖVP bereiterklärten, entgegen dem vorliegenden Begutachtungsentwurf der Einbindung eines Richters zuzustimmen.

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Bankgeheimnis: Anwälte kritisieren Eingriff in Grundrechte

Die Rechtsanwälte sehen die Pläne der Regierung, künftig ohne Weiteres in Bankkonten Einsicht nehmen zu können, als massiven Eingriff in bürgerliche Grundrechte und fordern mehrere Änderungen. Die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten sei  zu wenig. Der Rechtsschutzbeauftragte sitze Tür an Tür mit dem Minister und werde vom Ministerium bezahlt. Das ist den Rechtsanwälten „zu wenig“, sie wollen …

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Verpflichtendes Gendern verfassungswidrig?

Diverse Bildungseinrichtungen bewerten nur solche Arbeiten positiv, die gendergerecht verfasst sind. Eine taugliche Rechtsgrundlage fehlt. Von Werner Doralt  (Die Presse) Nicht Sätze wie „Mein/Meine Vater/Mutter ist Arzt/Ärztin“ werden die überholten Rollenbilder gendergerecht aufbrechen, sondern nur die Inhalte wie „Meine Mutter ist Ärztin, mein Vater ist Krankenpfleger“. Uns darauf zu verständigen wird eher zu einem geschlechtergerechten …

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EU -Maßnahmen gegen Geldwäsche, Betrug und Korruption – auch Richter betroffen

Mit der am 20.Mai 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenen neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 sollen Terrorismusfinanzierung, Steuerstraftaten und Korruption wirksamer bekämpft werden.

So sollen die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentliche EU-Register aufgenommen werden, in die Behörden und Personen mit „berechtigtem Interesse“, einsehen dürfen.

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Apothekenrecht: Bedarfsprüfung immer mehr unter Druck

ApothekeNach den Änderungen im Apothekenrecht, welche durch die Entscheidung des EuGH (C-367/12 vom 13.02.2014) notwendig wurden, gerät das System der Bedarfsprüfung immer weiter unter Druck: Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seiner Entscheidung vom 22.5.2015 (Zl. Ro 2015/10/0004) die angewendeten Methoden der Bedarfsprüfung grundsätzlich als ungeeignet an.

Die Gutachten, welche die Apothekerkammer zur Ermittlung des Bedarfs an neuen Apotheken in der Vergangenheit erstellt hatte, stützten sich im Wesentlichen auch auf die Auswertungen von Konsumenten-Befragungen zu den Themen Beschäftigung, Einrichtungen und Verkehr. Diese Vorgangsweise hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 20.11.2013 zur Zl. 2012/10/0125  als ungenügend erachtet. Die Apothekerkammer hatte auf diese Rechtsprechung reagiert und zur Bedarfserhebung neue Studien in Auftrag gegeben. Zu diesen neuen Studien stellt der Gerichtshof jetzt fest, dass „die bloße Befragung von Personen […] keine geeignete Methode [sei], um […] den durchschnittlichen Bedarf der Bevölkerung an der Leistungen der öffentlichen Apotheken zu erheben“.

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Staatsschutz versus Grundrechteschutz

Richtervereinigung LogoDie Richtervereinigung kritisiert den vorgelegten Entwurf für ein „Polizeiliches Staatsschutzgesetz“ als gefährliche „Schnellschußlegistik“

So sei auch bei aufmerksamem Studium der Gesetzesvorschläge und der Erläuterungen nicht nachvollziehbar, auf welchen Annahmen, Studien, Erfahrungswerten, Statistiken oder ähnlichem die Definition des „verfassungsgefährdenden Angriffs“ sowie die daran knüpfenden Befugnisse in der konkret vorgeschlagenen Form basieren.

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