Staatsschutz: Innenministerin verteidigt Lösung ohne Richter

StandardDas neue Staatsschutzgesetz hat gestern den Ministerrat passiert. Damit werden die Behördenkompetenzen neu geregelt.

Die zentralen Aufgaben werden beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-Bekämpfung gebündelt. Zum Einsatz kommen können künftig auch Vertrauenspersonen außerhalb des Behörden-Apparats, also so genannte V-Leute.

Die von den richterlichen Standesvertretungen geforderte richterliche Kontrolle der behördlichen Befugnisse ist nicht vorgesehen, sondern nur das Rechtsschutzinstrument eines „Rechtsschutzbeauftragten“.

Seitens des Innenministeriums wird die Kontrolle der Verwaltung (nur) durch einen Rechtsschutzbeauftragten damit argumentiert, dass sonst Rechtsschutz-Instanzen wegfallen würden. Würde man einen Richter mit der Genehmigung von solchen Ermittlungsmaßnahmen betrauen, würden zwei Rechtsschutz-Instanzen wegfallen, argumentierte Mikl-Leitner, nämlich der Rechtsschutzbeauftragte und die Datenschutzbehörde.

Mit der in beiden Varianten bestehenden Möglichkeit, sich ans Bundesverwaltungsgericht und letztlich an die Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zu wenden, gebe es nun insgesamt mehr Instanzen.

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