
Es ist bereits der zweite Anlauf, die Digitalisierung in der Verwaltung in dieser Weise auszubauen und die Österreicher damit auf den elektronischen Amtsweg zu führen.
Ab 2005 hat es bereits das Angebot gegeben, mittels Bürgerkarte davon Gebrauch zu machen, was aber damals noch nicht im erhofften Ausmaß Anklang gefunden hat.
Jetzt setzt der Staat freilich darauf, dass nicht zuletzt durch den Siegeszug der Mobiltelefone auch die Online-Amtswege nunmehr ungleich häufiger mittels Handy-Signatur abgewickelt werden. Rund 580.000 aktive Nutzer der Handy-Signatur gibt es inzwischen. Täglich kommen im Schnitt nach Angaben des Kanzleramtes 1000 weitere Freischaltungen dazu. An Werktagen wird die Handysignatur im Schnitt pro Stunde für 1000 bis 1500 Anwendungen genützt.

Nach fast vier Jahren Debatten hat die EU eine Datenschutzreform beschlossen, die die Regeln von 1995 ersetzen soll.
„Wir begrüßen die grundsätzlichen Bemühungen der Regierung um eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit“, so Franz Fiedler, Ehrenpräsident des Beirats von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC).
Das Sozialbetrugsgesetz, das 2016 in Kraft tritt, ist gegen Scheinunternehmen gerichtet, trifft aber auch deren Vertragspartner