Asylnovelle (3): Gerichtspräsidenten halten Regelungen für verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel

Schwerpunkt Migration
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In einer gemeinsamen Stellungnahme haben auch die Präsidenten der Verwaltungsgerichte zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung genommen.

Festgestellt wird, dass die zu übertragenden fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Zuständigkeiten eine Kernkompetenz des Bundesverwaltungsgerichtes darstellten.

Die geplante Zuständigkeitsübertragung sei daher nur mit Zustimmung der Länder möglich (Art 131 Abs 4 Z 1 B-VG iVm Art 42a B-VG), welche aber nicht vorliege.

Zum geplanten Verfahren wird festgestellt, im vorgelegten Entwurf würden verschiedene Personengruppen, denen zum Teil eine völlig unterschiedliche Rechtsstellungen zukomme, als „Fremde, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind“ zusammengefasst. Als Beispiel dafür werden die unbegleiteten Minderjährigen in § 10 Abs 3 und 6 BFA-VG angeführt. Weiters wird auf die besondere Schutzwürdigkeit der Opfer von Folter oder traumatisierter Personen hingewiesen.

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Asylnovelle (2): Verfassungsrechtsexperte Funk lässt Kritik nicht gelten

In seinem Gutachten, das er zusammen mit dem Europarechtsexperten Walter Obwexer für die Bundesregierung verfasste, kam der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk zu der Schlussfolgerung, dass der Zugang von Flüchtlingen zu Asylverfahren in Österreich eingeschränkt werden könne, ohne gegen geltendes Verfassungs-, EU- und Völkerrecht zu verstoßen. Im ausführlichen STANDARD-Interview erklärt Funk, warum der nationale Alleingang trotz Unsicherheiten …

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Asylnovelle (1): Verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken der Verwaltungsrichtervereinigungen

DVVR Logo KopieDas Vorhaben der Bundesregierung, ein Asylschnellverfahren in Form eines „Maßnahmenbeschwerde“- Verfahrens einzuführen, stößt auf erheblich juristische Bedenken.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hält es in seiner Stellungnahme für äußerst fraglich, ob der Ausschluss wesentlicher Garantien des Asylverfahrens durch die in § 36 AsylG vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung (iSd Art 55 Abs. 4 B- VG) zulässig ist. Ebenso sei es fraglich, ob die „Notstandklausel“ des Art. 72 AEUV eine taugliche Grundlage dafür abgebe, geltendes Unionsrecht zurückzudrängen.

Das vorgesehene Sonderverfahren steht nach der Rechtsmeinung der Verwaltungsrichter aber auch in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch auf ein Asylverfahren nach Art. 18 der EU- Grundrechtecharta, zumal gegen jede Beschränkung des Rechtsschutzes eine nachprüfende gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 47 EU- Grundrechtecharta bestehen müsse.

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Glückspielgesetz: Anfechtung des Glückspielmonopols durch Obersten Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielrechts. Aus Anlass mehrerer Verfahren nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde daher das Glückspielmonopol angefochten. Grund für die Anfechtung dürfte die exzessive Werbung der Monopolisten sein. Diese Werbung diene nicht dem Spielerschutz, sondern verfolge den Zweck, „insbesondere jene Personen zur aktiven …

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Verfassungsjurist Funk: „Asylwesen ist kollabiert“

 

foto: plankenauer
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Schnellverfahren sind für den Juristen daher „alternativlos“. Grundrechtler Hannes Tretter spricht hingegen von einem „Skandal“

Der Plan der Bundesregierung, Asylschnellverfahren durchzuführen, sorgt unter Verfassungsjuristen für geteilte Meinungen. Gesetzesänderungen in einem grundrechtlich derart sensiblen Bereich „in einem Hauruckverfahren ohne Begutachtung regeln zu wollen, halte ich für einen demokratiepolitischen Skandal und rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich“, sagt Verfassungsjurist Hannes Tretter von der Universität Wien und vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte.

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Asylverfahren: Landesverwaltungsgerichte sollen Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen

Schwerpunkt Migration
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Sollte der derzeit kolportierte Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes so beschlossen werden, erhalten die Landesverwaltungsgerichte neue umfangreiche Zuständigkeiten.

Nach der vorgeschlagenen Neufassung des § 41 Abs. 2 Asylgesetz wird dem Asylverfahren ein Beschwerdeverfahren vor den Landesverwaltungsgerichten quasi „vorgeschaltet“.

In der Novelle zum Asylgesetz wird dazu vorgesehen, dass Personen gegen eine Hinderung an der Einreise, Zurückweisung an der Grenze oder Zurückschiebung Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht erheben können.

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Sozialbetrug: Neues Haftungsrisiko für Firmen

presse-logoIn Österreich gibt es eine „Liste der Scheinunternehmen“. Sie ist, anders als die geleakten Daten aus Panama, hochoffiziell und steht auf der Homepage des Finanzministeriums.

 Von Christine Kary  (Die Presse)

Frmal gibt es sie seit Jahresbeginn, seit ein paar Tagen beginnt sie sich zu füllen. Der erste Firmenname wurde am 25. März eingetragen, vergangenen Dienstag folgten vier weitere. Betroffene Branchen: Bau, Handel, Transport.

Aber von Anfang an: Seit 1. Jänner 2016 ist ein Gesetz „zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung“ (SBBG) in Kraft. Als Sozialbetrug gelten demnach im Wesentlichen das Vorenthalten von Sozialabgaben und das Erschleichen von Sozialleistungen. Eine Baufirma, die Schwarzarbeiter beschäftigt, ist genauso betroffen wie ein Unternehmer, der Familienangehörige nur deshalb in seinem Betrieb anmeldet, damit sie sozialversichert sind.

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Wien: Mindestsicherung wird Rechtspflegersache

Das Land Wien unternimmt einen neuerlichen Versuch, um beim Verwaltungsgericht Wien verstärkt Rechtspfleger einsetzen zu können. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss wurde vergangenen Freitag vom Wiener Landtag gefasst. Dem Gesetzesbeschluss ging kein Begutachtungsverfahren voraus. In die Zuständigkeit der Rechtspfleger fallen zukünftig Verfahren über die Zuerkennung von Leistungen nach dem Mindestsicherungsgesetz, ausgenommen jenen Verfahren, in denen Gleichstellungvoraussetzungen zu …

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Richterliches Dienstrecht als „Denksportaufgabe“ – Gesetzesanfechtung

3d Männchen Paragraph nachdenklich BeratungWien: Die fehlenden verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Rechtsstellung der Verwaltungsrichter haben die Länder ermuntert, kein eigenes Dienstrecht für „ihre“ Richter zu erlassen.

Vielmehr wird mit Hilfe einer überbordenden Verweistechnik das jeweilige landesgesetzliche Dienstrecht „sinngemäß“ für anwendbar erklärt, was dazu führt, dass die Beantwortung der Frage, welche dienstrechtlichen Bestimmungen für Richter im konkreten Fall Anwendung finden, zur Denksportaufgabe werden kann.

Das Verwaltungsgericht Wien steht derzeit vor der Situation, dass in Dienstrechtverfahren, welche Richter dieses Gerichtes in eigener Sache führen, nicht einmal klar ist, wer Dienstbehörde ist (der Präsident oder der Magistrat der Stadt Wien) bzw. ob Einzelrichter- oder Senatszuständigkeit gegeben ist. Dies deshalb, weil nicht eindeutig geregelt ist, ob Verwaltungsrichter in Wien Gemeindebedienstete sind oder nicht und wenn ja, in welchem Umfang die Bestimmungen der Wiener Dienstordnung für sie anzuwenden sind.

Und von dieser Rechtsstellung hängt wiederum ab, ob im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Einzelrichter oder Senatszuständigkeit besteht.

Anfechtung der Zuständigkeitsbestimmung

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UVP: Verfehlt der neue Rechtsschutz für Nachbarn sein Ziel?

Da sich in Österreich nach der bisherigen Rechtlage Nachbarn nicht dagegen wehren konnten, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt wurden, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass diese Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht (C-570/13). Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – enorm ausgeweitet. Der …

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