„Online -Durchsuchung“ ante portas ?

Bundestrojaner 2Die Gesetzeswerdung des sogenannten „Bundestrojaners“, mit dem Computer- und Smartphone-Inhalte abgefangen werden, geht in ihre letzte Phase.

Noch im Mai soll die entsprechende Novelle der Strafprozessordnung beschlossen werden. Massive Kritik gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf kommen laut „Standard“ nicht nur vom Finanzministerium und der Datenschutzkommission, sondern auch von der Technischen Universität Wien.

So ist nach dem Gesetzestext nicht einmal klar, ob damit der Behörden auch das Einschleusen von Überwachungssoftware über das Internet („Remote-Installation“) erlaubt wird. Darauf dürfte das Finanzministerium mit seiner Kritik abzielen, wonach der Gesetzesentwurf in manchen Bereichen „inhaltlich unzureichend determiniert“ sei und dessen Erläuterungen „vielfach nicht exakt auf den geplanten Normtext abgestimmt“ seien.

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Asylnovelle: Recht auf Asylverfahren kann künftig zeitweilig eingeschränkt werden

Schwerpunkt Migration
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Flüchtlinge werden in Österreich künftig nur noch ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn eine Überforderung der staatlichen Behörden bzw. eine Überlastung der öffentlichen Dienste droht.

Entsprechende Sonderbestimmungen für das Asylverfahren wurden gestern beschlossen.

Die Maximaldauer eines Asylverfahrens ist künftig gesetzlich mit 15 Monaten – statt wie bisher 6 Monate – festgelegt. Ursprünglich hätte diese Obergrenze in begründeten Einzelfällen um weitere drei Monate überschritten werden können. Davon hat man letztendlich jedoch Abstand genommen. In den präzisierten Erläuterungen wird darüber hinaus darauf verwiesen, dass Asylanträge bestimmter „vulnerabler Personengruppen“ wie unbegleitete Minderjährige prioritär behandelt werden können. Auch in einigen anderen Punkten wurden die Erläuterungen nachgeschärft.

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Glückspielgesetz – was nun ? (2)

Glücksspielgesetz ist mit EU-Recht vereinbar und weiterhin anzuwendenUngelöstes Problem: Ermittlungspflicht der Verwaltungsgerichte

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat das Verwaltungsgericht von Amts wegen, unabhängig von Parteivorbringen und Parteianträgen, den wahren Sachverhalt durch Aufnahme der nötigen Beweise zu ermitteln (VwGH vom 26. Juni 2014, Zl.Ro 2014/03/0063).

Der Verwaltungsgerichtshof hat allerdings keine Aussage dazu getroffen, wie damit umzugehen ist, wenn die Behördenparteien die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht wahrnehmen, insbesondere die an sie gerichteten Fragestellungen nicht beantworten. In diesen Fällen wird es für die Gerichte zunehmend unmöglich, auf die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Argumente zielführend einzugehen.

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Asylnovelle (4): Kritik auch von Rechtanwälten und Justizrichtern

Schwerpunkt Migration
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Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bezweifelt in seiner Stellungnahme, dass EU-Recht mit Hinweis auf die öffentliche Sicherheit in der geplanten Form per Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann.

Bezweifelt wird aber auch, dass – wie in den Erklärungen angegeben – die im Vorjahr erreichten Asylzahlen bereits eine derartige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind. Zumindest aber müsse, so die Vertretung der Rechtsanwälte, im Gesetz festgelegt werden, unter welchen Umständen die Regierung per Notverordnung wesentliche Asylrechte außer Kraft setzen kann.

Ähnlich die Argumentation der österreichischen Richtervereinigung in ihrer Stellungnahme.

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Asylnovelle (3): Gerichtspräsidenten halten Regelungen für verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel

Schwerpunkt Migration
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In einer gemeinsamen Stellungnahme haben auch die Präsidenten der Verwaltungsgerichte zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung genommen.

Festgestellt wird, dass die zu übertragenden fremdenpolizeilichen und asylrechtlichen Zuständigkeiten eine Kernkompetenz des Bundesverwaltungsgerichtes darstellten.

Die geplante Zuständigkeitsübertragung sei daher nur mit Zustimmung der Länder möglich (Art 131 Abs 4 Z 1 B-VG iVm Art 42a B-VG), welche aber nicht vorliege.

Zum geplanten Verfahren wird festgestellt, im vorgelegten Entwurf würden verschiedene Personengruppen, denen zum Teil eine völlig unterschiedliche Rechtsstellungen zukomme, als „Fremde, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind“ zusammengefasst. Als Beispiel dafür werden die unbegleiteten Minderjährigen in § 10 Abs 3 und 6 BFA-VG angeführt. Weiters wird auf die besondere Schutzwürdigkeit der Opfer von Folter oder traumatisierter Personen hingewiesen.

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Asylnovelle (2): Verfassungsrechtsexperte Funk lässt Kritik nicht gelten

In seinem Gutachten, das er zusammen mit dem Europarechtsexperten Walter Obwexer für die Bundesregierung verfasste, kam der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk zu der Schlussfolgerung, dass der Zugang von Flüchtlingen zu Asylverfahren in Österreich eingeschränkt werden könne, ohne gegen geltendes Verfassungs-, EU- und Völkerrecht zu verstoßen. Im ausführlichen STANDARD-Interview erklärt Funk, warum der nationale Alleingang trotz Unsicherheiten …

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Asylnovelle (1): Verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken der Verwaltungsrichtervereinigungen

DVVR Logo KopieDas Vorhaben der Bundesregierung, ein Asylschnellverfahren in Form eines „Maßnahmenbeschwerde“- Verfahrens einzuführen, stößt auf erheblich juristische Bedenken.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hält es in seiner Stellungnahme für äußerst fraglich, ob der Ausschluss wesentlicher Garantien des Asylverfahrens durch die in § 36 AsylG vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung (iSd Art 55 Abs. 4 B- VG) zulässig ist. Ebenso sei es fraglich, ob die „Notstandklausel“ des Art. 72 AEUV eine taugliche Grundlage dafür abgebe, geltendes Unionsrecht zurückzudrängen.

Das vorgesehene Sonderverfahren steht nach der Rechtsmeinung der Verwaltungsrichter aber auch in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch auf ein Asylverfahren nach Art. 18 der EU- Grundrechtecharta, zumal gegen jede Beschränkung des Rechtsschutzes eine nachprüfende gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 47 EU- Grundrechtecharta bestehen müsse.

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Glückspielgesetz: Anfechtung des Glückspielmonopols durch Obersten Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielrechts. Aus Anlass mehrerer Verfahren nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde daher das Glückspielmonopol angefochten. Grund für die Anfechtung dürfte die exzessive Werbung der Monopolisten sein. Diese Werbung diene nicht dem Spielerschutz, sondern verfolge den Zweck, „insbesondere jene Personen zur aktiven …

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Verfassungsjurist Funk: „Asylwesen ist kollabiert“

 

foto: plankenauer
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Schnellverfahren sind für den Juristen daher „alternativlos“. Grundrechtler Hannes Tretter spricht hingegen von einem „Skandal“

Der Plan der Bundesregierung, Asylschnellverfahren durchzuführen, sorgt unter Verfassungsjuristen für geteilte Meinungen. Gesetzesänderungen in einem grundrechtlich derart sensiblen Bereich „in einem Hauruckverfahren ohne Begutachtung regeln zu wollen, halte ich für einen demokratiepolitischen Skandal und rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich“, sagt Verfassungsjurist Hannes Tretter von der Universität Wien und vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte.

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Asylverfahren: Landesverwaltungsgerichte sollen Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen

Schwerpunkt Migration
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Sollte der derzeit kolportierte Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes so beschlossen werden, erhalten die Landesverwaltungsgerichte neue umfangreiche Zuständigkeiten.

Nach der vorgeschlagenen Neufassung des § 41 Abs. 2 Asylgesetz wird dem Asylverfahren ein Beschwerdeverfahren vor den Landesverwaltungsgerichten quasi „vorgeschaltet“.

In der Novelle zum Asylgesetz wird dazu vorgesehen, dass Personen gegen eine Hinderung an der Einreise, Zurückweisung an der Grenze oder Zurückschiebung Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht erheben können.

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