Nationalrat beschließt verschärftes Versammlungsrecht

Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wird es in Zukunft rund um Demonstrationen eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Die Neuerungen bleiben aber umstritten. Der Innenausschuss hat den diesbezüglichen Antrag der Koalition einer zweiwöchigen Begutachtung unterzogen, dabei wurden rund 40 Stellungnahmen abgegeben. Die Debatte im Ausschuss brachte keinerlei Annäherungen der Positionen, dem Plenum werden auch keine substantiellen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgelegt.

Die Opposition lehnt den Entwurf einhellig ab, man befürchtet, das Demonstrationsrecht von AusländerInnen werde übermäßig eingeschränkt. SPÖ und ÖVP wiederum versichern, die Versammlungsfreiheit werde nicht angetastet, und betonen, das Versammlungsrecht werde praktikabler; es gehe um Rechtssicherheit und darum, die Arbeit der Polizei zu erleichtern. Innenminister Wolfgang Sobotka hielt dazu im Ausschuss fest, die Änderungen zielten darauf ab, die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Er kündigte auch eine Enquete zum Versammlungsrecht an, da man sich überlegen müsse, wie man unbeteiligt Dritte besser schützen und die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters präzisieren könne.

Hier die Presseaussendung des Parlaments lesen …

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Landeshauptleute: Ein Brief aus der Vergangenheit

Es war im Jahr 2002, als das Europäische Parlament die EU-Grundrechte-Charta beschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt  waren alle zukünftigen Beitrittswerber verpflichtet, vor einem Beitritt zur EU Verwaltungsgerichte einzurichten.

Die EU-Kommission  wollte – noch vor Inkrafttreten der Verträge von Lissabon – in den Beitrittsverhandlungen sicherstellen, dass jeder Unionsbürger in jedem Mitgliedsstaat behördliche Entscheidungen, mit denen er nicht zufrieden war, von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen konnte (Art 47 Grundrechte-Charta).

Es waren die Bundesländer, die in Österreich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten lange Zeit verhinderten. Und  es war der Auslegungsstreit der Höchstgerichte über Art 47 der Grundrechte-Charta – bezeichnender Weise in einem Umweltverfahren –  der letztlich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich wesentlich beschleunigte (Stichwort: Brennerbasistunnel) .

Der jetzt von den Landeshauptleuten vorgetragenen Angriffe auf den mühsam erreichten Rechtschutz  im öffentlichen Recht erscheint in diesem Licht wie ein Nachhall vergangener Zeiten.

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Ländervorstoß wird zum Bumerang: Kern für mehr Bundeskompetenzen

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP) zur Beschneidung der Macht der Verwaltungsgerichte schlägt weiter Wellen.

Am Freitag schaltete sich auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in die Diskussion ein, die sich über die Entscheidung zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entzündet hatte. Kern will nicht an der Gerichtsbarkeit rütteln – sehr wohl aber an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. So fordert Kern nun im Verwaltungsrecht mehr Macht für den Bund und die Verankerung von Wirtschaftsinteressen als Staatsziel.

Brief laut Kaiser nicht akkordiert

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Länder wollen Gerichte in Umweltfragen entmachten

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht.

Anlass ist das Nein des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat, es geht ihnen aber auch um andere Projekte, etwa im Energiebereich. Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, heißt es.

„Demokratisch legitimierte Organe“

Derlei wichtige Entscheidungen müssten von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden, heißt es laut „Salzburger Nachrichten“ („SN“, Mittwoch-Ausgabe) und dem Ö1-Morgenjournal in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, des Tirolers Günther Platter (ÖVP), an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister.

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Mindestsicherung: Burgenland kürzt und deckelt

Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich und der „Westlösung“ für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg wird jetzt auf das Burgenland  die Leistungen aus der Mindestsicherung deckeln und für einige Personengruppen kürzen.

Zurzeit beziehen im Burgenland 2.839 Personen Mindestsicherung, 1.536 davon kriegen die vollen 838 Euro, die unverändert bleiben. 614 Kinder und 164 Jugendliche leben in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, in der Regel Familien. Da wird es – das ist der erste Hauptpunkt – eine Deckelung von 1.500 Euro geben. Davon ausdrücklich ausgenommen sind sogenannte Aufstocker. Menschen also, die durch Arbeit so wenig verdienen, dass sie einen Zuschuss brauchen, um auf jene 838 Euro kommen, die unverändert bleiben, Menschen mit Betreuungspflichten und Behinderungen. Wirklich betroffen davon sind aber nur elf Haushalte.

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Regierungsprogramm: Gebietsbeschränkung und Rückkehrzentren für abgelehnte Asylwerber

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Im  neu beschlossenen Regierungsprogramm enthält das Kapitel „Sicherheit und Integration“ eine stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts  abgelehnter Asylwerber.

Als erste Stufe ist eine Gebietsbeschränkung vorgesehen. Verstöße gegen diese Beschränkung sollen auf Grundlage der mit dem FRÄG 2017 eingeführten

Verwaltungsstrafbestimmung mit Geldstrafen zwischen 5.000 und 15.000 Euro geahndet werden.

 

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (3): Hohe Akzeptanz der Entscheidungen

parlament-headerIm Verfassungsausschuss, der gestern tagte, waren sich die Fraktionen des Nationalrats einig: Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch.

So werden mehr als 90% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht angefochten. Bei den Verwaltungsgerichten der Länder ist dieser Prozentsatz noch höher.

Großes Lob für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) erinnerte daran, dass mit der Einführung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 120 Behörden aufgelöst wurden. Seiner Meinung nach hätte sich „die größte Verwaltungsreform seit 1929“ ein breiteres Echo in der Öffentlichkeit verdient. Abgeordneter Johann Singer (V) hob aus der Sicht eines Bürgermeisters insbesondere die rasche und praxistaugliche Abwicklung von Verfahren hervor. Für ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein gutes Beispiel dafür, dass Reformen bei entsprechendem Wollen möglich sind. Großes Lob kam auch von Seiten der Opposition, durch das neue System habe man europäische Rechtsschutzstandards in der Verwaltung sichergestellt, sagte etwa Harald Stefan (F).

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (2): Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

DVVR Logo KopieDie Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.

Festgestellt wird, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar als Erfolgsgeschichte zu betrachten ist, aber weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um ein Funktionieren des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht weiterhin zu gewährleisten.

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (1): Verfassungsausschuss tagt

Die Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte wurde mit der B-VG- Novelle 2012 beschlossen, die Arbeit aufgenommen haben die Gerichte mit 1.1.2014. Aus diesem Anlass hält der Verfassungsausschuss heute eine Sitzung zum Thema „3 Jahr Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ ab. Eingeladen sind als Auskunftspersonen die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts und der Präsident …

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Neuregelung der Sachwalterschaft beschlossen

foto: dpa/warmuth
foto: dpa/warmuth

Das Erwachsenenschutzgesetz – die neue Sachwalterschaft – wurde im Ministerrat beschlossen.

Ziel der Neuregelung ist es, die Selbstbestimmung und die Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechtzuerhalten.

Das Gesetz basiert auf vier Säulen, wobei die erste eine Vorsorgevollmacht darstellt. Mit dieser werde im Vorhinein festgelegt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Neu geschaffen werde die gewählte Erwachsenenvertretung und unter gesetzlicher Erwachsenenvertretung wird die Vertretung durch nächste Angehörige verstanden. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter soll schließlich den bisherigen Sachwalter ersetzen und das letzte Mittel darstellen.

Kritisch äußerte sich die Richtervereinigung zum Gesetzesvorhaben.

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