Länder wollen Gerichte in Umweltfragen entmachten

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht.

Anlass ist das Nein des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat, es geht ihnen aber auch um andere Projekte, etwa im Energiebereich. Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, heißt es.

„Demokratisch legitimierte Organe“

Derlei wichtige Entscheidungen müssten von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden, heißt es laut „Salzburger Nachrichten“ („SN“, Mittwoch-Ausgabe) und dem Ö1-Morgenjournal in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, des Tirolers Günther Platter (ÖVP), an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister.

Nur demokratisch legitimierte Organe hätten „die weitere Entwicklung von Bund und Ländern zu bestimmen“ und seien „dafür auch verantwortlich“, schreibt der Tiroler Landeschef, der ausdrücklich auch im Namen seiner acht Kollegen auftritt. Auch anderen Kritikern zufolge sollte sich die Kompetenz eines Bundesverwaltungsgerichts darauf beschränken, Bescheide aufzuheben, nicht aber in der Sache selbst zu entscheiden.

Verlagerung auf politische Ebene gefordert

Die Landeshauptmänner machen sich nun für eine „Neuordnung des Umweltrechts im Umweltverträglichkeitsgesetz“ stark. Diese Neuordnung solle unter anderem eine „faire Interessenabwägung und Wertentscheidung“ sowie eine „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren“ enthalten.

Denn laut Platter stehen „ausgedehnte Genehmigungsverfahren“ einem „attraktiven und planbaren Wirtschaftsstandort“ entgegen. Platters Kritik läuft darauf hinaus, diese Aspekte des Umweltverträglichkeitsverfahrens dem Gericht zu entziehen und auf die politische Ebene zu verlagern.

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