Regierungsprogramm: Gebietsbeschränkung und Rückkehrzentren für abgelehnte Asylwerber

Schwerpunkt Migration
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Im  neu beschlossenen Regierungsprogramm enthält das Kapitel „Sicherheit und Integration“ eine stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts  abgelehnter Asylwerber.

Als erste Stufe ist eine Gebietsbeschränkung vorgesehen. Verstöße gegen diese Beschränkung sollen auf Grundlage der mit dem FRÄG 2017 eingeführten

Verwaltungsstrafbestimmung mit Geldstrafen zwischen 5.000 und 15.000 Euro geahndet werden.

 

Abgelehnte Asylwerber, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, sollen in einer zweiten Stufe in sogenannten „Rückkehrzentren“ angehalten werden könne. Das sollen geschlossene Einrichtungen sein, die keinesfalls verlassen werden dürfen – außer zum Zweck der Ausreise. Die Dauer der Schubhaft soll auf 18 Monate verlängert werden.

Bereits Ende März soll vom Ministerrat ein sogenannten „Integrationsgesetz“ beschlossen werden, mit den Rechte und Pflichten von MigrantInnen detailliert geregelt werden.

Hier das Regierungsprogramm im Wortlaut …

 

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