„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (2): Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

DVVR Logo KopieDie Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.

Festgestellt wird, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar als Erfolgsgeschichte zu betrachten ist, aber weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um ein Funktionieren des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht weiterhin zu gewährleisten.

Notwendige organisatorische und gesetzliche Änderungen sind aus Sicht des Dachverbandes im Bereich des Auswahlverfahrens für neue VerwaltungsrichterInnen vorzunehmen, im Bereich der richterlichen Aus- und Fortbildung, beim Dienst- und Besoldungsrecht sowie beim Verfahrensrecht. Gefordert wird auch ein „initiative und effektive“ Einbeziehung der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen durch die Justizverwaltungen und die politischen Entscheidungsträger in alle die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffenden legistischen und sonstigen Vorhaben.

Hier die Stellungnahme lesen…

 

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