
Die Regierung will großen Infrastrukturprojekten Vorrang einräumen. Nach dem vorgelegten Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz soll jedes Vorhaben genehmigt sein, auch wenn es nach neun Monaten keine Entscheidung der Behörde gibt. Damit würden die Bewilligungsverfahren letztlich hin zu den Verwaltungsgerichten verlagert werden.
Mit dem Vorstoß sollen die schleppenden Verfahren bei großen Infrastrukturprojekten deutlich beschleunigt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die bei größeren Vorhaben notwendig ist, dauerte 2016 laut Angaben des Umweltbundesamtes durchschnittlich 18,4 Monate. Gemessen wird hier der Zeitraum von der Einbringung des Antrags bis zur Entscheidung. Zieht man den Zeitpunkt heran, ab dem die Dokumente vollständig sind, dauerten die Verfahren „nur“ noch sieben Monate lang.