
Das Gesetz zur Standortentwicklung, das demnächst in Begutachtung gehen soll, wird von Juristen kritisch gesehen. Besonders bedenklich sei das Neuerungsverbot.
Während die Wirtschaft nach dem Beschluss der Eckpunkte für das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) über schnellere Rechtssicherheit jubelt, zweifeln nicht nur NGOs sondern auch Juristen an der rechtlichen Zulässigkeit des Regierungsvorhabens. Dieses sieht vor, dass Großprojekte automatisch genehmigt werden, wenn die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet.
Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hält die geplante Neuerung vorerst „sowohl vom Verfassungsrecht als auch vom Europarecht her“ für unzulässig.
Wer nur in geringfügigem Maß gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen verstößt, könnte in Hinkunft mit einem blauen Auge davonkommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat mehrheitlich dafür gestimmt, den Grundsatz „Beraten statt strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz zu verankern (§ 33a VStG). Demnach sollen ab 2019 bei weniger gravierenden Übertretungen Abmahnungen und Belehrungen Vorrang haben.
Ab Mitte 2020 sollen Arbeitnehmer, die ins EU-Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten, wie ihre einheimischen Kollegen.
Insgesamt drei Entwürfe hat der Verfassungsdienst (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) derzeit zur Begutachtung ausgesendet, welche Änderungen des AVG, des VStG und des VwGVG betreffen sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.
Die Einführung eines Vergleichs zwischen Behörde und Bürger könnte Verfahren vereinfachen.
Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.
Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.