Weniger Geld für Familien und Asylberechtigte: Diese Kernpunkte bei der Reform der Mindestsicherung stoßen bei Experten und sozialen Organisationen auf wenig Verständnis.
Bis heute, Donnerstag, läuft das Begutachtungsverfahren für das Sozialhilfegesetz, das die bisherigen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen soll. Viele Stellungnahmen liegen bereits vor – und sie fallen weitgehend kritisch aus. „Die neue Sozialhilfe kann die Armut nicht bekämpfen“, befindet beispielsweise die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von 40 sozialen Organisationen, die dem Gesetzesvorhaben ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Die Kritik im Überblick:
Ober- statt Untergrenze
Die Mindestsicherung heißt künftig wieder Sozialhilfe, schlicht weil es sich nicht mehr um eine Mindestsicherung handelt. Bisher haben die Länder sich auf gemeinsame Mindestsätze geeinigt, künftig gibt der Bund den Ländern starre Obergrenzen vor, wie viel sie maximal an Bedürftige auszahlen dürfen. Nach unten dagegen ist kein Netz eingezogen, den Ländern steht es offen, in ihrem Bereich deutlich weniger auszuzahlen. Damit wird aber auch ein wesentlicher Anspruch des Gesetzes nicht erfüllt, nämlich eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, so die Kritik. Und: Die Obergrenzen sind in einigen Bereichen deutlich niedriger als die bisherigen Untergrenzen.
Weniger Geld für Familien
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum sog. Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) grundlegende Bedenken gegen die vorgesehene Bevorzugung von Infrastrukturprojekten durch Verordnung der Bundesregierung.
Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.
In der Rechtssache
Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest. Ein „anderer Mechanismus“ soll nun die Verfahren beschleunigen. Wie genau das passieren soll, ist aber weiter unklar.
Es geht um die Bewilligung von Forststraßen oder um Abschusspläne für geschützte Tiere. Bei all diesen Behördenverfahren sollten anerkannte Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) wie etwa der Alpenverein oder Naturschutzbund Parteienstellung haben. Das sieht zumindest eine 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnete internationale Konvention vor. Österreich hat diese 2005 ratifiziert.