Die Verhängung von Schubhaft soll vereinfacht, das „Abtauchen“ abgelehnter Asylwerber erschwert werden.
Die Brüsseler Behörde schlägt eine wesentliche Verschärfung jener EU-Vorschrift vor, welche einen einheitlichen Rahmen für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber setzt. Diese sogenannte Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 regelt die Bedingungen, unter denen Schubhaft verhängt werden kann, die Art und Weise der Abschiebung sowie die Rechtsmittel, mit denen sich Betroffene dagegen wehren können. Ziel ist die wesentliche Straffung des Verfahrens bei der Rückführung irregulärer Einwanderer ohne Asylanspruch.
„Abtauchen“ als Schubhaftgrund