Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum sog. Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) grundlegende Bedenken gegen die vorgesehene Bevorzugung von Infrastrukturprojekten durch Verordnung der Bundesregierung.
Nach den geplanten verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen habe die Behörde bei Projekten, welche in die Verordnung der Bundesregierung aufgenommen wurden, spätestens zwölf Monate nach Antragstellung zu entscheiden. Und zwar durch Genehmigung, außer wenn sich im Verfahren „auf unzweifelhafte Weise ergeben hat“, dass Genehmigungshindernissen nicht mit Nebenbestimmungen beigekommen werden könnte. Damit sei an die Erlassung der genannten Verordnung der Bundesregierung die Vermutung der Genehmigungstauglichkeit des Vorhabens geknüpft, was in Widerspruch zur EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH stehe, wonach Projekte vor Erteilung der Genehmigung einer inhaltlichen Prüfung auf ihre Umweltauswirkungen unterzogen werden müssen.
Verlagerung des Bewilligungsverfahrens von Behörde zu Gericht
Die nunmehr vorgesehene verschuldensunabhängige Möglichkeit, Säumnisbeschwerde zu erheben, wenn die Behörde nicht innerhalb von 12 Monaten entschieden hat, könne Behörden dazu verleiten, nicht den gesamten Sachverhalt ordnungsgemäß zu erheben, sondern die notwendige Mühe an das Verwaltungsgericht zu „delegieren“. Bereits jetzt stelle in der Praxis die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Sachverständiger das Hauptproblem für zügige Gerichtsverfahren dar, dieses Problem würde sich damit nur weiter verschärfen. Es wird daher der Entfall dieser Bestimmung empfohlen.
Effektiver Rechtsschutz ist in Gefahr

Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.
In der Rechtssache
Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest. Ein „anderer Mechanismus“ soll nun die Verfahren beschleunigen. Wie genau das passieren soll, ist aber weiter unklar.
Es geht um die Bewilligung von Forststraßen oder um Abschusspläne für geschützte Tiere. Bei all diesen Behördenverfahren sollten anerkannte Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) wie etwa der Alpenverein oder Naturschutzbund Parteienstellung haben. Das sieht zumindest eine 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnete internationale Konvention vor. Österreich hat diese 2005 ratifiziert.
Letzte Woche wurden von den Abgeordneten der „Neos“ im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher auf die aktuellen Diskussionen über Richterbesetzungen Bezug nimmt, aber auch auf Mängel und Verbesserungspotentiale hinweist, die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert haben.