Zu kurze oder gar keine Begutachtungen, verspätete Kundmachungen, zahlreiche aufgehobene Gesetze: Österreichs Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht die Qualität der Legislative schwinden. „Besorgniserregend“ sei es auch, „wenn Kritik in einer Demokratie nicht offen geäußert werden kann“, hieß es am Anwaltstag letzten Freitag.
„Speed kills“
Die Kritik der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geriet unverblümt: „Leider fiel auch dieses Jahr die Bilanz in Zusammenhang mit der Qualität der Gesetzgebung schlecht aus.“ Die vom Kanzleramt vorgegebene Frist von sechs Wochen sei in 77 Prozent der Begutachtungsverfahren nicht eingehalten worden, teils seien Regierungsvorlagen sogar schon während einer noch laufenden Begutachtung im Ministerrat beschlossen worden.
Wolff: „Wenn Gesetze ohne Begutachtung durchgeboxt werden, läuft etwas falsch. Speed kills.“ Das zeige sich auch daran, dass der Verfassungsgerichtshof zwischen 2014 und 2016 187 Gesetze und 94 Verordnungen aufheben musste.
Kritik übte der ÖRAK auch daran, dass zuletzt kritische Stellungnahmen anderer Ministerien nicht veröffentlicht wurden, etwa bei der Begutachtung des Standortentwicklungsgesetzes. „Ich halte es für besorgniserregend, wenn Kritik in einer Demokratie nicht offen geäußert werden kann“, sagte Wolff. Die Politik dürfe sich nicht vor den Bürgerinnen und Bürgern fürchten. (Siehe dazu auch: WWF bringt Säumnisbeschwerde gegen Umweltministerium ein)
Dass die Kundmachung von Gesetzen bisweilen erst nach deren Inkrafttreten erfolgt – etwa beim Erwachsenenschutzgesetz -, ist ein weiterer Kritikpunkt der Rechtsanwälte. Wolff: „Wie sollen sich die Bürger an Gesetze halten, wenn diese zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht einmal kundgemacht wurden?“
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