Letzte Woche wurden von den Abgeordneten der „Neos“ im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher auf die aktuellen Diskussionen über Richterbesetzungen Bezug nimmt, aber auch auf Mängel und Verbesserungspotentiale hinweist, die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert haben.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist nach Auffassung der Abgeordneten eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen nötig, um die Unabhängigkeit, Professionalität und Transparenz der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten.
Umsetzung der „GRECO“-Maßnahmen gefordert
Die wichtigsten Schritte wären die Einführung eines spezifischen Ausbildungslehrganges für Richter_innen der Verwaltungsgerichte, die Stärkung der Personalsenate bzw. Personalausschüsse bei deren Auswahl, sowie die Transparenz der Auswahlentscheidung. Der Evaluierungsbericht der Group Of States Against Corruption (GRECO) des Europarates betone die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ausdrücklich. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Angleichung der Auswahl, Ausbildung und Dienstvoraussetzungen von Verwaltungsrichter_innen an jene der ordentlichen Richter_innen vorsieht, sowie Vereinheitlichungen im Dienstrecht der Landesverwaltungsrichter_innen und die Einführung eines transparenten Auswahlprozesses enthält.
Der Gesetzesentwurf soll dabei u.a. folgende Punkte beinhalten:
• Eine eindeutige Regelung der Vorauswahl von Verwaltungsrichterkandidat_innen anhand objektivierbarer, standardisierter Kriterien.
• Die Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge der Personalsenate bzw. Personalausschüsse bei der Ernennung von Verwaltungsrichter_innen.
• Die verpflichtende, öffentliche Begründung der Ernennung oder Ablehnung von Bewerber_innen für Verwaltungsrichter_innenstellen.
• Die Einbindung der Personalsenate bzw. Personalausschüsse bei der Ernennung der Gerichtspräsident_innen bzw. Vizepräsident_innen.
• Öffentliche Hearings vor der Besetzung der Posten des/der Gerichtspräsidents/-in und des/der Vizepräsidents/-in.
• Ein bundeseinheitlich vorgegebener Rahmen für das Dienst- und Disziplinarrecht der Landesverwaltungsrichter_innen mit dem Ziel, die größtmögliche Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten.
• Ein Ausbildungslehrgang für Interessent_innen und neu ernannte Verwaltungsrichter_innen.
• Einen Berufsverhaltenskodex, der insbesondere Verhaltensregeln bei Geschenkannahme, Interessenkonflikten und Pensionsaktivitäten beinhaltet.
• Weiters ist die Öffentlichkeit von Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu garantieren und lediglich eine begrenzte Anzahl von klar definierten Ausnahmemöglichkeiten festzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.
Hier den Entschließungsantrag lesen (PDF) …