Der Europäische Gerichtshof hält einen zentralen Bestandteil von Polens Justizreform für unrechtmäßig. Polen hat mit seiner neuen Disziplinarordnung für Richter „gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen“.
Darüber hinaus bestehen nach dem Urteil generelle Zweifel an Polens Justiz (Urteil vom 15.07.2021, Az. C-791/19).
Richter können für unbotmäßige Entscheidungen gemaßregelt werden
Im Zuge ihres umfassenden Abbaus des Rechtsstaates hatte Polens Regierung 2018 einen politisch abhängigen Landesjustizrat (KRS) zur Richterauswahl und zwei ebenfalls abhängige Sonderkammern am Obersten Gericht des Landes eingesetzt: Eine Disziplinarkammer, die jedes Urteil überprüfen und Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter einleiten kann – bis hin zur Entlassung. Und eine Außerordentliche Aufsichtskammer, die befugt ist, jedes rechtskräftige Urteil der letzten Jahre aufzuheben.