Das „digitale grüne Zertifikat“ soll auch negative Corona-Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Eine zentrale Datenbank ist nicht geplant.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Entwurf für eine Verordnung vorgestellt, mit dem EU-Bürger über einen Barcode nachweisen können sollen, ob sie gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder von einer Infektion genesen sind. Der für die Mitgliedsstaaten verbindliche Rechtsrahmen für ein „digitales grünes Zertifikat“ sollen möglichst bis zum 1. Juni stehen, obwohl der EU-Rat und das Parlament noch zustimmen müssen. Der Nachweis könnte dann Reisen in den Sommerferien vereinfachen, da die Inhaber dann etwa von Quarantänebestimmungen befreit wären.
Die Verordnung enthält allgemeine Anforderungen an die Zertifikate, zum Beispiel für einen interoperablen Barcode und wie die technische Infrastruktur dafür aussehen soll. Um die Interoperabilität zu gewährleisten, sollen die Zertifikate in einem digitalen oder einem Format auf Papier oder in beiden ausgestellt werden. Sie sollen einen maschinenlesbaren Barcode wie einen leicht scanbaren QR-Code enthalten, der die relevanten Daten sowie eine digitale Signatur enthält.
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