Die Europäische Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) war bis zuletzt in einer Reihe von Justiz-Projekten zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine aktiv. Die besondere Sorge und Solidarität gilt nun all jenen Richterinnen und Richtern, die an diesen Projekten beteiligt waren.
Die Vereinigung zeigt sich zutiefst schockiert über die von Russland eingeleitete militärische Invasion der Ukraine und fordert die Einhaltung des Völkerrechts. Der durch das Verbrechen einer illegalen Aggression begonnene Krieg sei besorgniserregend und bereite ernste Sorgen für alle in Europa
Die Vereinigung bekundet ihre volle Unterstützung für den unabhängigen und demokratischen Staat der Ukraine und sein Volk und fordert, dass vor allem die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschützt werden muss. Sie verurteilt alle aggressiven Handlungen und Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine und betont die Notwendigkeit, dass sich Richterinnen und Richter in Europa vereint für die Grundwerte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

In einem Beitrag auf Verfassungsblog.de vergleicht Univ. Prof Alexander Thiele (Law School Berlin) das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2021 mit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Nachkaufprogramm der Europäischen Zentralbank.


Seit Jahren diffamiert die polnische Regierung Richterinnen und Richter, wirft ihnen Korruption vor. Jetzt fahren sie durchs Land und werben um Vertrauen. Zu spät? (Eine Recherche ermöglicht durch das Journalistenstipendium der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit).
Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.
In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.