Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof will den Zu­gang der Öf­fent­lich­keit zu sei­ner Recht­spre­chungs­tä­tig­keit er­leich­tern.

Zugang zum Recht: EuGH überträgt Urteilsverkündungen live im Internet

Hier­zu bie­tet er seit dem 26.04.2022 einen Strea­ming­dienst an. Die Ver­kün­dung der Ur­tei­le des EuGH und die Ver­le­sung der Schluss­an­trä­ge der Ge­ne­ral­an­wäl­te wer­den auf der Web­site des Ge­richts­hofs live über­tra­gen.  Die Übertragung startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs werden während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls – zeitversetzt – übertragen.

Die Sitzungen können entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, sind jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.

Die Übertragungen sollen es den Bürgern laut EuGH ermöglichen, die Sitzungen so zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend. Die Verhandlungen würden daher simultan in die Sprachen verdolmetscht, die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind.

Eine sehr positive Beurteilung der neuen Publizitätspolitik des EuGH findet sich in einem Beitrag, der auf „Verfassungsblog.de“ publiziert wurde. Der Autor begrüßt die Vorgangsweise des EuGH, weil damit das Informationsmonopol der Journalisten, Anwälte oder Verbandsinsider gebrochen werde, die den Sitzungen vor Ort beiwohnen.

Dieser Beitrag ist hier abrufbar (englisch) …

Hier geht’s zur deutschen Übersetzung (automatisiert) …

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