Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 27.05.2014 (Az.: 20261/12) entschieden, dass die Entlassung des Präsidenten des Obersten Gerichts Ungarns durch die ungarische Regierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.
Nach Auffassung der Straßburger Richter wurde der betroffene Richter aus dem Amt gedrängt, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatte.
Der Richter, der sein Amt bis Juni 2015 hätte ausüben sollen, war Anfang 2012 entlassen wurden, als in Ungarn eine neue Verfassung in Kraft getreten war. Das international umstrittene Grundgesetz hatte den Obersten Gerichtshof in «Kurie» umbenannt und Bedingungen für die Besetzung des Präsidentenposten formuliert, die so zugeschnitten waren, dass sie der betreffende Richter nicht erfüllte.


Die Zahl der Richter am Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll von 27 um zwölf zusätzliche auf39 Richter erhöht werden.
Das Europaparlament hat am 16. April 2014 neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern beschlossen. Die Entscheidung betrifft rund eine Million Arbeitnehmer und muss noch von den europäischen Ministern bestätigt werden.
Den Begriff des „Stockholm-Syndrom“ kennen viele, das „Kopenhagen-Dilemma“ ist vermutlich nur wenigen bekannt. Zu Unrecht, wird doch damit ein grundsätzliches und sehr aktuelles Problem der Europäischen Union bei der Umsetzung politischer Zielsetzungen beschrieben.