Der EGMR hielt in dieser Entscheidung fest, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch durch Feststellungen eines Urteils gegen Mitverdächtige in getrennten Verfahren, die keine Bindungswirkung in anhängigen oder zukünftigen Strafverfahren haben, verletzt werden kann.
Quelle: Richtervereinigung – Fachgruppe Grundrechte
Eine Verletzung dieser Prinzips sei jedoch dann zu verneinen, wenn in komplexen Strafverfahren gegen mehrere Beteiligte, gegen die kein gemeinsames Verfahren geführt werden könne, die namentliche Erwähnung solcher weiterer Beteiligter zum Beweis der Schuld der gegenständlichen Angeklagten unerlässlich sei.

Die Zahl der Richter am Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll von 27 um zwölf zusätzliche auf39 Richter erhöht werden.
Das Europaparlament hat am 16. April 2014 neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern beschlossen. Die Entscheidung betrifft rund eine Million Arbeitnehmer und muss noch von den europäischen Ministern bestätigt werden.
Den Begriff des „Stockholm-Syndrom“ kennen viele, das „Kopenhagen-Dilemma“ ist vermutlich nur wenigen bekannt. Zu Unrecht, wird doch damit ein grundsätzliches und sehr aktuelles Problem der Europäischen Union bei der Umsetzung politischer Zielsetzungen beschrieben.