Die Zahl der Richter am Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll von 27 um zwölf zusätzliche auf39 Richter erhöht werden.
Das Plenum des EU-Parlaments nahm den Bericht des Rechtsausschusses (JURI) zur Änderung der Satzungen des EuGH an. Laut Bericht ist die Erhöhung nötig, um die am Gericht anhängigen Rechtsverfahren zeitnah bearbeiten zu können.
Vorschläge für die neu zu wählenden Richter werden von den Mitgliedstaaten unterbreitet. Ausscheidende Richter können sich zudem selbst beim Vorsitz des nach den Vorgaben des Artikel 255 AEUV gebildeten Ausschusses als Kandidaten bewerben. Die Satzungsänderung erfolgt auf den 2011 gestellten Antrag des EuGH hin (s. EiÜ 11/13).