Verwaltungsgericht Oberösterreich: Glücksspielgesetz widerspricht Unionsrecht

StandardNach Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-390/12) hat das Verwaltungsgericht Oberösterreich im fortgesetzten Verfahren – es handelte sich um die Beschlagnahme von Glückspielautomaten – nun entschieden, dass das österreichische Glückspielgesetz unionsrechtswidrig ist.

Die Behörden hätten keinen dafür Beleg erbracht, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel „tatsächlich ein erhebliches Problem” darstellt. Und selbst wenn das der Fall wäre, sei nicht klar, warum solche Probleme nur mit einem Monopolsystem zu bekämpfen seien, stellt das Gericht fest.

Vielmehr gehe es dem Staat hauptsächlich um die Einnahmenmaximierung. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Erläuterungen, in denen festgehalten werden, dass nach der Reform des Glückspielgesetzes mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen sei.

In Summe wird das Glücksspielgesetz daher als “unverhältnismäßig” und “unionsrechtswidrig” bezeichnet. Die vier Betreiber bekommen nun ihre Automaten zurück und müssen auch die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen.

Hier den Beitrag im Standard lesen…

Hier das Urteil im Wortlaut…

 

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