Die Europäische Kommission reagiert auf besorgniserregende Entwicklungen in einigen Mitgliedsstaaten und hat neue Vorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union beschlossen.
Die Vorschriften sehen ein Frühwarnsystem vor, welches bei Anzeichen systembedingter Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat eingeleitet und dem Verfahren nach Artikel 7 EUV vorgeschaltet werden soll.
Gemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 3.10.2013, Rechtssache C-378/12, ausgesprochen, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe keinen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt.