Der Europäische Gerichtshof kippt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

Luxemburg – Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Regelung „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Die Europäische Kommission reagiert auf besorgniserregende Entwicklungen in einigen Mitgliedsstaaten und hat neue Vorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union beschlossen.
Gemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 3.10.2013, Rechtssache C-378/12, ausgesprochen, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe keinen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt.