EuGH-Präsident Koen Lenaerts: Mehr Solidarität in der EU, keine Kürzung von Sozialleistungen für Asylberechtigte

"Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates", sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts.
„Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates“, sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts. / Bild: Die Presse

„Bei Asyl gibt es einfach keine Obergrenzen“

EuGH-Präsident Koen Lenaerts fordert im Interview mit der Tageszeitung Die Presse mehr Solidarität in der EU. Sozialleistungen für Asylberechtigte dürfe man nicht kürzen.

 

Die Presse: Die Reisefreiheit innerhalb der Union und insbesondere im Schengen-Raum gilt als eine große Errungenschaft Europas. Sehen Sie diese gefährdet?

Koen Lenaerts: Ich hoffe, dass sie nicht gefährdet ist. Sie ist die größte Errungenschaft für den Bürger, um den Mehrwert der EU zu entdecken. Es ist ganz wichtig, dass wir Binnengrenzen innerhalb des großen Raums der EU ganz locker und einfach überqueren können, ohne dabei behindert zu werden.

Der Flüchtlingsansturm an den Außengrenzen stellt Europa vor ganz neue Herausforderungen. Reichen die rechtlichen Instrumentarien der EU aus, um damit fertigzuwerden?

Wenn man keine Binnengrenzen mehr hat, werden die Außengrenzen zu Außengrenzen für alle. Europa muss deshalb kräftiger ausgerüstet werden, um die Außengrenzen zu überwachen, um Flüchtlinge zu registrieren, um Hotspots einzurichten, und um den Menschen, die einwandern wollen, schon dort zu begegnen.

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Menschenrechte auf dem Prüfstand

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Mit dem geltenden Völker- und Europarecht lässt sich die aktuelle Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Österreichs Obergrenze für Flüchtlinge könnte am Beginn eines Umbruchs im Menschenrechtsbereich stehen.

Zu diesem Ergebnis kommt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht an der Universität Innsbruck, in seinem Beitrag in der „Presse“.

Demgegenüber vertritt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak in seinem Beitrag im „Standard“ die Meinung, dass die österreichische Politik mit ihrer Obergrenzen-Entscheidung Völker- und Europarecht missachtet. Er stellt fest, dass Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta, die Teil des Lissabonner Vertrags ist und vom Verfassungsgerichtshof ebenso direkt angewendet wird wie österreichisches Verfassungsrecht, ein Grundrecht auf Asyl enthält und verweist bei seiner Ausgestaltung ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und deren Zusatzprotokoll 1967.

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Vortrags- und Diskussionsveranstaltung: Der Europäische Richter

Wie sieht der Arbeitsalltag eines Richters am Gericht der Europäischen Union aus, was sind die Aufgaben des Gerichtes, wie die Arbeitsabläufe, wie die Besonderheiten beim Verfahren und den Verfahrenssprachen? Über diese und andere Fragestellungen wird auf Einladung des Instituts für Staatsorganisation und Verwaltungsreform (BKA) und des Dachverbandes der Verwaltungsrichter am 7. März 2016 in Wien …

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LVwG Oberösterreich: Vorabentscheidungsverfahren zur Rechtsstellung der Verwaltungsgerichte

logo_lvwgDas Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glückspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.

Die an den EuGH herabgetragene Fragestellung (Antrag vom 14.12.2015) zielt zur Klärung der Frage ab, ob die Stellung der Verwaltungsgerichte im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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EUGH- Präsident sieht keine Obergrenzen für Flüchtlinge

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) europäischem Recht zuwiderlaufen.

In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, „man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze“.

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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

Der EU-Kommissionspräsident Juncker hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet.
Der EU-Kommissionspräsident Juncker hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Fokus liegt auf der Überprüfung der Verfassungsgerichtsreform

Im Konflikt mit Polen hat die EU-Kommission eine Überprüfung des Rechtsstaats in einem Mitgliedstaat eingeleitet. Brüssel nutzt damit erstmals das im Jahr 2014 geschaffene Verfahren. In der ersten Phase des jetzt eingeleiteten Verfahrens will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen.

Sollten in dem mehrstufigen Prüfungsverfahren Verstöße festgestellt werden und sich das EU-Land weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im Rat der EU.

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Frontex: 1,55 Millionen unerlaubte Grenzübertritte

grenzuebertritt-fluechtlingeRund 1,55 Millionen Menschen haben binnen elf Monaten bis einschließlich November illegal die EU-Außengrenzen überquert – ein neuer Rekord.

Das teilte die EU-Grenzschutzagentur Frontex mit. Im November seien 276.000 illegale Grenzübertritte gezählt worden, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat, als es 283.000 waren.

Geht es nach der EU-Kommission, dann wird Frontex in den kommenden Monaten und Jahren weiter ausgebaut. Über kurz oder lang soll aus der schlanken Koordinierungsstelle eine echte und voll entwickelte europäische Grenzschutztruppe bzw. Küstenwache werden, mit eigenen Einheiten und der Befugnis, die Kontrolle über einen Grenzabschnitt zu übernehmen, wenn das betreffende Land dazu nicht in der Lage ist. In besonderen Ausnahmefällen soll die Agentur sogar dann eingreifen dürfen, wenn ein EU-Mitglied nicht ausdrücklich darum bittet.

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EU-Führerscheinrichtlinie: EU-Kommission verklagt Österreich wegen unzureichender Umsetzung

eu-führerschein-richtlinieDie Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch Finnland, Deutschland und Polen wegen unzulänglicher Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dies hat die Kommission am 10.12.2015 beschlossen.

Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, das Wohnsitzerfordernis und den Anschluss an das EU-Führerscheinnetz.

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Mehr Richter am Gericht der EU

236395395-1-jpgDie Justizminister haben am 3. Dezember entschieden: Das Gericht der EU (früher: EuG) soll 28 neue Richter bekommen.

Dazu nahmen sie die nach der bereits erfolgten Annahme im EU-Parlament die Verordnung zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der EU offiziell an.

21 Richter (davon 12 im Jahr 2015 und voraussichtlich neun im Jahr 2019) sollen neu nominiert werden, sieben weitere Richter sollen durch die Zusammenführung des Gerichts der EU mit dem Gericht für den öffentlichen Dienst nominiert werden (vgl. u.a. EiÜ 12/15, 32/15).

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