Intransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.
Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern in den Justizsystemen kann Dienstbeurteilungen oder disziplinäre Maßnahmen gegen Richter und so deren weiteren Karriereverlauf steuern. Lukrative Nebentätigkeiten können als Möglichkeit zur Einflussnahme dienen. Das sind die gängigsten Mechanismen, welche nach internationaler Erfahrung zur Korruption von Richtern führen können.
Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) überprüft derzeit in allen Mitgliedsstaaten, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden (4. Evaluierungsrunde). Letzte Woche wurden dazu im Justizministerium von einer internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane befragt, darunter auch die Vertreter der richterlichen Standesvertretungen.



Öffentlich, Unabhängig und an die Auslegung des Gesetzes gebunden: Das sind die drei elementaren Grundsätze der Justiz.
Zwei Gerichte können, auch wenn sie bei der rechtlichen Bewertung eines unterschiedlichen Sachverhalts abweichen, nichtsdestotrotz zu vernünftigen und begründeten Ergebnissen hinsichtlich derselben Rechtsfragen gelangen.
