Europäische Union will Asylverfahren an sich ziehen

Schwerpunkt Migration
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Asylverfahren könnten bald nicht mehr auf nationaler Ebene stattfinden, wie aus einem unveröffentlichten Papier der EU-Kommission hervorgeht.

Eine EU-Agentur soll dafür Ableger in jedem Land bekommen.

Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben und auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten solle.

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Umweltrecht – Lücken im innerstaatlichen Rechtsschutz?

StandardIn Österreich fehlt bei kleinen und mittelgroßen Bau- und Industrieprojekten, die das Wasserrecht, Abfallrecht oder Naturschutzrecht berühren, die Rechtsschutzmöglichkeit für Umweltorganisationen.

Die Öffentlichkeit hat kaum eine Chance, ihre Bedenken einzubringen, weil sie mangels einer allgemeinen Veröffentlichungspflicht davon gar nicht erfährt. Umweltorganisationen müssen auch in diesen Verfahren das Recht erhalten, Bescheide zu beeinspruchen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Beitrag im „Standard“ über die mangelnde innerstaatliche Umsetzung der Aarhus-Konvention.

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Judikatur VwGH / Einstweilige Anordnungen iZm Verhaltensbeschwerde gem Art 130 Abs. 2 Z 1 B-VG

fachgruppe verfahrensrechtEinstweilige Anordnungen sind im Verfahren nach dem VwGVG – ebenso wie im Revisionsverfahren nach dem VwGG – gesetzlich nicht vorgesehen. Beschwerden nach Art 130 Abs. 2 Z 1 B-VG sind – sofern die Materiengesetze nicht anderes vorsehen – ebenso wie Anträge auf einstweilige Anordnungen bei der Behörde und nicht unmittelbar beim VwG einzubringen.

Der VwGH hat jedoch – der Rsp des EuGH folgend – bereits mehrmals ausgesprochen, es sei nicht ausgeschlossen, auf Grundlage der unmittelbaren Anwendung von Unionsrecht einstweilige Anordnungen mit der Wirkung zu treffen, dem Antragsteller eine Rechtsposition vorläufig einzuräumen, deren Einräumung mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage einer (möglicherweise dem Unionsrecht widersprechenden) nationalen Rechtsvorschrift verweigert wurde.

Für die Zuständigkeit und das Verfahren sind die sachnächsten Regelungen sinngemäß heranzuziehen. Als solche sind in der vorliegenden Konstellation in erster Linie die Regelungen des VwGVG über die Gewährung aufschiebender Wirkung anzusehen. Auf einstweilige Anordnungen gerichtete Anträge nach Unionsrecht  in einem Verfahren nach Art 130 Abs. 2 Z 1 B-VG sind an die Verwaltungsbehörde zu richten.

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UVP: Verfehlt der neue Rechtsschutz für Nachbarn sein Ziel?

Da sich in Österreich nach der bisherigen Rechtlage Nachbarn nicht dagegen wehren konnten, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt wurden, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass diese Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht (C-570/13). Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – enorm ausgeweitet. Der …

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Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln

3satÖffentlich, Unabhängig und an die Auslegung des Gesetzes gebunden: Das sind die drei elementaren Grundsätze der Justiz.

Anders die privaten Schiedsgerichte: Sie tagen oft geheim, sie sind mit privat wirtschaftenden Anwälten als Richtern besetzt und können sich aussuchen, welche Rechtsnormen sie anwenden.

In einer Dokumentation berichtet 3sat über aktuelle Verfahren in Deutschland, in denen es um Milliarden geht.

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Judikatur EGMR: Divergierende Entscheidungen innerhalb eines Gerichts

egmr 2Zwei Gerichte können, auch wenn sie bei der rechtlichen Bewertung eines unterschiedlichen Sachverhalts abweichen, nichtsdestotrotz zu vernünftigen und begründeten Ergebnissen hinsichtlich derselben Rechtsfragen gelangen.

Die Möglichkeit sich widersprechender Entscheidungen ist ein Wesenszug jedes Gerichtssystems, das auf einem Netzwerk von Erst- und Rechtsmittelgerichten basiert. Derartige Unterschiede in der rechtlichen Würdigung können sogar innerhalb eines Gerichts vorkommen. Das allein kann noch nicht als Verstoß gegen die Konvention gewertet werden. Ob ein Verstoß gegen das Gebot des „Fair trail“ nach Artikel 6 Abs 1 EMRK vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob tiefgreifende und anhaltende Unterschiede in der Rechtsprechung bestehen, ob die nationale Rechtsordnung einen Mechanismus zur Beseitigung oder Überwindung dieser Divergenzen vorsieht, ob dieser Mechanismus im gegenständlichen Fall angewandt wurde und mit welcher Folge.

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EuGH-Präsident Koen Lenaerts: Mehr Solidarität in der EU, keine Kürzung von Sozialleistungen für Asylberechtigte

"Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates", sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts.
„Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates“, sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts. / Bild: Die Presse

„Bei Asyl gibt es einfach keine Obergrenzen“

EuGH-Präsident Koen Lenaerts fordert im Interview mit der Tageszeitung Die Presse mehr Solidarität in der EU. Sozialleistungen für Asylberechtigte dürfe man nicht kürzen.

 

Die Presse: Die Reisefreiheit innerhalb der Union und insbesondere im Schengen-Raum gilt als eine große Errungenschaft Europas. Sehen Sie diese gefährdet?

Koen Lenaerts: Ich hoffe, dass sie nicht gefährdet ist. Sie ist die größte Errungenschaft für den Bürger, um den Mehrwert der EU zu entdecken. Es ist ganz wichtig, dass wir Binnengrenzen innerhalb des großen Raums der EU ganz locker und einfach überqueren können, ohne dabei behindert zu werden.

Der Flüchtlingsansturm an den Außengrenzen stellt Europa vor ganz neue Herausforderungen. Reichen die rechtlichen Instrumentarien der EU aus, um damit fertigzuwerden?

Wenn man keine Binnengrenzen mehr hat, werden die Außengrenzen zu Außengrenzen für alle. Europa muss deshalb kräftiger ausgerüstet werden, um die Außengrenzen zu überwachen, um Flüchtlinge zu registrieren, um Hotspots einzurichten, und um den Menschen, die einwandern wollen, schon dort zu begegnen.

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Menschenrechte auf dem Prüfstand

Schwerpunkt Migration
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Mit dem geltenden Völker- und Europarecht lässt sich die aktuelle Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Österreichs Obergrenze für Flüchtlinge könnte am Beginn eines Umbruchs im Menschenrechtsbereich stehen.

Zu diesem Ergebnis kommt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht an der Universität Innsbruck, in seinem Beitrag in der „Presse“.

Demgegenüber vertritt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak in seinem Beitrag im „Standard“ die Meinung, dass die österreichische Politik mit ihrer Obergrenzen-Entscheidung Völker- und Europarecht missachtet. Er stellt fest, dass Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta, die Teil des Lissabonner Vertrags ist und vom Verfassungsgerichtshof ebenso direkt angewendet wird wie österreichisches Verfassungsrecht, ein Grundrecht auf Asyl enthält und verweist bei seiner Ausgestaltung ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und deren Zusatzprotokoll 1967.

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Vortrags- und Diskussionsveranstaltung: Der Europäische Richter

Wie sieht der Arbeitsalltag eines Richters am Gericht der Europäischen Union aus, was sind die Aufgaben des Gerichtes, wie die Arbeitsabläufe, wie die Besonderheiten beim Verfahren und den Verfahrenssprachen? Über diese und andere Fragestellungen wird auf Einladung des Instituts für Staatsorganisation und Verwaltungsreform (BKA) und des Dachverbandes der Verwaltungsrichter am 7. März 2016 in Wien …

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LVwG Oberösterreich: Vorabentscheidungsverfahren zur Rechtsstellung der Verwaltungsgerichte

logo_lvwgDas Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glückspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.

Die an den EuGH herabgetragene Fragestellung (Antrag vom 14.12.2015) zielt zur Klärung der Frage ab, ob die Stellung der Verwaltungsgerichte im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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