EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

Der EU-Kommissionspräsident Juncker hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet.
Der EU-Kommissionspräsident Juncker hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Fokus liegt auf der Überprüfung der Verfassungsgerichtsreform

Im Konflikt mit Polen hat die EU-Kommission eine Überprüfung des Rechtsstaats in einem Mitgliedstaat eingeleitet. Brüssel nutzt damit erstmals das im Jahr 2014 geschaffene Verfahren. In der ersten Phase des jetzt eingeleiteten Verfahrens will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen.

Sollten in dem mehrstufigen Prüfungsverfahren Verstöße festgestellt werden und sich das EU-Land weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im Rat der EU.

Worum sich der Streit dreht

Die neu gewählte polnische Regierung steht seit Wochen wegen Gesetzesänderungen beim Verfassungsgericht in der Kritik. Nach der Änderung können Entscheidungen beim Verfassungsgericht künftig nur noch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen werden. Außerdem müssen statt bisher neun in Zukunft 13 der insgesamt 15 Verfassungsrichter anwesend sein, damit das Gericht wichtige Entscheidungen treffen kann. Kritiker sehen darin eine faktische Entmachtung des Gerichts.

Siehe dazu auch: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen

 

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