Zugang zu Informationen: EuGH will offene europäische Verwaltung

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Der EuGH hat in der Rechtssache C-213/15 P (Kommission/Patrick Breyer) die EU-Kommission wegen der Weigerung des Zugangs zu Schriftsätzen gegenüber einem Österreicher verurteilt. Die Brüsseler Behörde dürfe den Zugang zu Schriftsätzen der EU-Staaten nicht allein deshalb verweigern, weil es sich um Dokumente im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren handle.

Konkret ging es um ein Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission gegen Österreich eingeleitet hatte und in dem der Gerichtshof 2010 festgestellt hat, dass Österreich die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass es sich bei den Schriftsätzen in diesem Verfahren um gerichtliche Dokumente handle, die vom Recht auf Zugang zu Dokumenten im Besitz der Kommission nicht von der EU-Verordnung Nr.1049/2001 umfasst seien. Sie lehnte es daher ab, dem österreichischen Kläger Zugang zu diesen Schriftsätzen zu gewähren.

Der Gerichtshof erkennt in seinem Urteil zwar die allgemeine Vermutung an, dass die Verbreitung von in einem Gerichtsverfahren eingereichten Schriftsätze zum  Schutz  von Parteieninteresse beschränkt sein muss, solange das Verfahren  anhängig  ist. Nach dem Urteil besteht aber kein  allgemeines  und  unbedingtes Vetorecht eines Mitgliedsstaats, der Verbreitung von im Besitz eines EU-Organs befindlichen Dokumenten, die von ihm stammen, nach freiem Ermessen widersprechen zu können.

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EGMR / Verschleierungsverbot ist rechtens

Ab 1. Oktober 2017 wird in Österreich das Tragen einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum bestraft. Das Verbot gilt auch im öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr. Frauen, die ihr Gesicht mit einem Schleier bedecken, müssen also mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. Dagegen wehrten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt.  Ein solches Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.

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EuGH: Umweltschäden auch bei rechtmäßigem Betrieb einer Wasserkraftanlage

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die österreichischen Regelungen über Umweltschäden und die Umweltbeschwerde im Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) mit der EU-Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung vereinbar sind.

Im Anlassfall hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage komme es zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen, welche massiv die natürliche Reproduktion der Fische beeinträchtigten bzw. wiederholt zu Fischsterben über lange Fließstreckenbereiche führten.

Sein Rechtsmittel war vom Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark mit der Begründung abgewiesen worden,  dass der vom Beschwerdeführer behauptete Schaden durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sei, sodass kein Umweltschaden im Sinne des § 4 Z. 1  lit. a B-UHG vorliege.

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EuGH bestätigt obligatorische Mediation

Eine zwingende Mediation in Verbraucherstreitigkeiten ist mit dem Unionsrecht vereinbar, letztlich bestimmen aber die Parteien den Ablauf des Mediationsverfahrens. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des EuGH (Urteil vom 14.06.17, C-75/16) zur Auslegung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 2013/11/EU sowie der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen 2008/52/EG hervor.

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Zugang zur Behördeninformationen (2): Wie umgehen mit vertraulichen/geheimen Informationen?

Dimitrios Gratsias,  Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court) erläuterte in seinem Vortrag auf der Tagung am Bundesverwaltungsgericht, dass der General Court seit „9/11“ immer öfter mit Geheiminformationen beschäftigt ist, es aber dafür keine eigenen Verfahrensregeln gab, sodass das Gericht selbst  gezwungen war, seine Verfahrensregeln den neuen Anforderungen anzupassen.

Das Problem bestehe darin, mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung von Dokumenten und der Effektivität des Rechtsschutzes in rechtsstaatlicher Weise umzugehen.

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EuGH-Urteil zur Ermittlungspflicht und Unabhängigkeit der österreichischen Verwaltungsgerichte

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glücksspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.

Die an den EuGH herabgetragene Fragestellung (Antrag vom 14.12.2015) zielte zur Klärung der Frage ab, ob die Stellung der Verwaltungsgerichte im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich mit der Stellung eines Gerichtes im Sinne des Unionsrechts vereinbar ist.

Im Kern war damit die Verpflichtung der österreichischen Verwaltungsgerichte gemeint, in ein und derselben Funktion initiativ den entscheidungsrelevanten Sachverhalt zu ermitteln (Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung) und in der Folge über den so ermittelten Sachverhalt selbst zu entscheiden.

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EuGH (2): Empfehlungen an nationale Gerichte für die Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen

Der Europäische Gerichtshof hat im Amtsblatt der Europäischen Union Empfehlungen zur Führung von Vorabentscheidungsverfahren veröffentlicht. Es handelt sich dabei  um die Aktualisierung der Empfehlungen an die nationalen Gerichte aus dem Jahr 2012 (ABl. C 338 vom 6.11.2012, S. 1). Ziel der Empfehlungen  ist es, den Gerichten die wesentlichen Merkmale des Vorabentscheidungsverfahrens aufzeigen und  praktische Hinweise …

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EuGH (1): Kürzere Verfahrensdauer trotz Rekord an Vorabentscheidungsverfahren

Der Gerichtshof hat  im Jahr 2016 insgesamt 704 Rechtssachen erledigen können (+14% im Vergleich zu 2015).

Damit hat er mehr Rechtssachen erledigt als im vergangenen Jahr  neu bei ihm eingegangen sind (692). Diese Zahlen gehen aus der vom EuGH vorgelegten Rechtsprechungsstatistiken für das Jahr 2016 hervor.

Von den 2016 neu eingegangenen Rechtssachen gehen 470 auf Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte zurück. Dies stellt einen Rekordwert in der Geschichte des Gerichtshofs dar, der nach Auffassung des EuGH Ausdruck sowohl der Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für die Umsetzung des Unionsrechts als auch des Vertrauens ist, das die nationalen Gerichte dieser Form der gerichtlichen Zusammenarbeit im Hinblick auf  die einheitliche Auslegung   und   Anwendung des    Unionsrechts entgegenbringen.

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Rechtsstaat (2): EU-Parlament fordert Prüfung der Rechtsstaatlichkeit Ungarns in Verfahren

Central European University Budapest

Die gegenwärtige Situation in Ungarn rechtfertigt nach Auffassung des EU-Parlaments die Auslösung des Rechtsstaatsverfahrens nach Art. 7 EU-Vertrag, an dessen Ende Sanktionen für Ungarn stehen könnten.

Dies geht aus einer Entschließung vom 17.05.2017 hervor, für die eine Mehrheit der Abgeordneten gestimmt hat. Zur Begründung verwiesen sie auf die aktuelle Lage der Grundrechte in Ungarn.

Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, ob eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat“ besteht.

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Rechtsstaat (1): Europas oberste Richter bangen um Unabhängigkeit polnischer Gerichte

Präsidentin Małgorzata Gersdorf

Das Netzwerk der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, dem auch die Präsidentin des deutschen Bundesgerichtshofs angehört, sorgt sich um die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte.

Dies ergibt aus einer Stellungnahme des Netzwerks, wie der  BGH in einer Presseaussendung mitteilte.

Die Richter verweisen darin detailliert auf die Eingriffe der polnischen Exekutive in die Justiz des Landes.

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