EuGH (1): Kürzere Verfahrensdauer trotz Rekord an Vorabentscheidungsverfahren

Der Gerichtshof hat  im Jahr 2016 insgesamt 704 Rechtssachen erledigen können (+14% im Vergleich zu 2015).

Damit hat er mehr Rechtssachen erledigt als im vergangenen Jahr  neu bei ihm eingegangen sind (692). Diese Zahlen gehen aus der vom EuGH vorgelegten Rechtsprechungsstatistiken für das Jahr 2016 hervor.

Von den 2016 neu eingegangenen Rechtssachen gehen 470 auf Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte zurück. Dies stellt einen Rekordwert in der Geschichte des Gerichtshofs dar, der nach Auffassung des EuGH Ausdruck sowohl der Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für die Umsetzung des Unionsrechts als auch des Vertrauens ist, das die nationalen Gerichte dieser Form der gerichtlichen Zusammenarbeit im Hinblick auf  die einheitliche Auslegung   und   Anwendung des    Unionsrechts entgegenbringen.

Gleichzeitig konnte im vergangenen Jahr die durchschnittliche Dauer der  Verfahren  vor  dem Gerichtshof weiter reduziert werden.  Bei  den  Vorabentscheidungssachen  lag sie im  Jahr 2016 bei 15 Monaten. Dies  ist der  niedrigste Wert seit  dreißig  Jahren.

Hier geht’s zur Rechtsprechungsstatistik 2016

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