
Der Fachverband Metalltechnische Industrie setzt sich gegen eine strenge Auslegung des neuen Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes (LSD-BG) zur Wehr. Anlass dafür ist die hohe Strafe gegen den Anlagenbauer Andritz, dessen Vorstand eine 22-Millionen-Euro-Strafe droht.
Der Konzern vergab einen Montageauftrag an eine Gesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis beschäftigte.
Die Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Der Fachverband hat daher schon heuer im März – vor Verhängung der Strafe gegen Andritz – Beschwerde bei der EU-Kommission gegen unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht.
Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.


Dimitrios Gratsias, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court) erläuterte in seinem Vortrag auf der Tagung am Bundesverwaltungsgericht, dass der General Court seit „9/11“ immer öfter mit Geheiminformationen beschäftigt ist, es aber dafür keine eigenen Verfahrensregeln gab, sodass das Gericht selbst gezwungen war, seine Verfahrensregeln den neuen Anforderungen anzupassen.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glücksspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.