Corona-Apps: Internetkonzerne geben Staaten die Regeln vor

Die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme spielen bei der Entwicklung von Corona-Apps eine entscheidende Rolle. Die Macht der US-Konzerne zwingt viele Länder zum Einlenken.

Die Corona-Pandemie hat den Alltag in Europa verändert. Über Wochen galten strenge Kontaktsperren. Jetzt werden die Maßnahmen gelockert. Damit sich das Virus nicht wieder schnell ausbreiten kann, planen viele Staaten die Installierung von Smartphone-Apps.

Eine entscheidende Rolle spielen dabei aber die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme: Die US-Konzerne Google und Apple müssen das Programm auf Geräten mit ihren Systemen zulassen und eine Schnittstelle öffnen. (Siehe dazu: Apple und Google veröffentlichen Schnittstellen für Corona-Warn-Apps)

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Corona-Krise: Verfassungsgericht der Slowakei stoppt Mobilfunk-Überwachung

Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.

Die slowakischen Gesundheitsbehörden dürfen vorerst nicht mehr die Handydaten ihrer Bürger gegen deren Willen überwachen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die höchste juristische Instanz der Slowakei gibt damit einer Beschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten gegen eine Ende März beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht.

Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Raši im TV-Sender TA3.

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (8)

Individualanträge und Haftungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.

Laut Parlamentskorrespondenz berichtete der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, am Montag im Budgetausschuss des Nationalrats von einer ersten Coronawelle vor dem Höchstgericht.

Grabenwarter informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bis dato 59 Eingaben im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen erfolgt sind, die sich auf die Gesetzgebung oder die Erlassung von Verordnungen in diesem Bereich beziehen. Den Großteil machen dabei Individualanträge (insgesamt 56) aus, die unverzüglich in Behandlung genommen und teilweise schon in Vorverfahren geschickt wurden. Überdies liegen zwei Staatshaftungsklagen vor, wobei es sich in einem Fall um einen Verfahrenshilfeantrag eines Zivildieners handle.

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Corona-Krise: Überwachung durch „Contact Tracing-Apps“ als Teil der „neuen Normalität“ ?

Die Leiterin der dem Bundeskanzleramt angegliederten Denkfabrik „Think Austria“, Antonella Mei-Pochtler, geht davon aus, dass „Contact-Tracing-Apps“ und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden.

„Das wird Teil der neuen Normalität sein. Jeder wird eine App haben“, sagte die Kanzler-Beraterin der „Financial Times“. Die europäischen Länder müssten sich an Tools gewöhnen, die „am Rand des demokratischen Modells“ seien. (Siehe dazu: Kurz-Beraterin Mei-Pochtler: „Jeder wird eine App haben“)

Damit bestätigt sie bereits geäußerte Vermutungen, die Bundesregierung bereite eine verpflichtende Installation von „Contact Tracing-Apps“ auf Smartphones vor, sollte es eine „zweite Welle“ bei den Corona-Infektionen geben. Und Bundeskanzler Kurz wolle dabei am Beispiel Israels orientieren (Siehe dazu: Smart wie Bibi).

Kein App ohne amerikanische Internetkonzerne

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (5)

Deutschland: Welle von Gerichtsentscheiden über 800-Quadratmeter-Regel

Gerichte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben bereits darüber entscheiden, ob die Deutschland geltenden 800-Quadratmeter-Begrenzung zur Öffnung des Einzelhandels rechtens ist.

Divergierende Rechtsprechung

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Corona-App: Wissenschaftler warnen vor „beispielloser Überwachung“

Österreich setzt auf die „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes, die deutsche Bundesregierung auf eine europäische Initiative (PEPP-PT). Apple und Google sollen Pläne haben, im Mai auf allen Smartphones eine Corona-App automatisch zu aktivieren und nach den NGO’s warnen nun auch 300 Forschende aus der ganzen Welt vor den Gefahren einer beispiellosen Überwachung.

„Stopp-Corona-App“ – Vorzeigemodell für Europa ?

Das Österreichische Rote Kreuz hat seine Corona-App von unabhängigen Forschern evaluieren lassen und setzt nun auf einen völlig dezentralen Ansatz.

Nach einem Bericht auf heise.de bescheinigen Experten der Anwendung der „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes zwar ein „gutes Ausgangsniveau“ bei Sicherheit und Datenschutz, empfehlen aber einige Korrekturen. Das Problem ist – wie bei allen Anwendungen – dass beim Datenaustausch Systeme amerikanischer Internetunternehmen zum Einsatz kommen, sodass grundsätzlich auch US-Behörden Zugriff auf die Daten haben könnten.

Corona- App könnte zum Spion auf unserem Smartphone werden

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Grundrechte: Verpflichtende Tracking-App wäre verfassungswidrig

Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Experten betonen, dass die App zunächst keine Infektion verhindere, sondern lediglich eine Benachrichtigung veranlasse, wonach jemand infiziert sei. Ob die per digitalem Handshake aufgefundene Person, der eine infizierte Person begegnet ist, sich selbst tatsächlich infiziert hat, ist damit noch nicht gesagt. Eine übervorsichtige oder auch missbräuchliche Aktivierung des Handshake könnte vielmehr dazu führen, dass Personen informiert werden und sich in Quarantäne begeben müssen, die nicht nur nicht infiziert sind, sondern die sich objektiv gesehen nicht einmal infizieren konnten, etwa weil sie einen ausreichenden Abstand eingehalten haben.

„Großflächige Quarantänisierung“

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Frühlingshaft [1] oder: Grundrechte sind kein Schönwetter­programm

Jetzt ist in meinem Leben die erste echte Krise da und es dauert keine Woche, da sehe ich meine (ungarische) Kindheit wiederkommen, schreibt der Datenschutzexperte Nikolaus Forgó in diesem sehr persönlichen Gastkommentar.

Ich bin 1968 geboren und habe einen Vater, der 1956 aus Ungarn geflüchtet ist. Meine frühen Kindheitserinnerungen, aus den 1970er Jahren, handeln von LKW-brechenden Schlagbäumen, Grenzpolizisten mit Maschinengewehren, den Anweisungen meiner Eltern, an der Grenze im Auto nur ja ruhig zu sitzen und nichts zu sagen, wenn wir irgendwas gefragt würden. Budapest grau, der Geruch nach Kohle in den Straßen, verfallende Häuser, vor allem aber das ständige Gefühl, vorsichtig sein zu müssen, nichts Unbedachtes zu sagen, man weiß ja nie, der Vater ist nicht legal aus dem Land gegangen. Kindliche Zufallsbekanntschaften, bei denen ich eine Mischung aus Mitleid und Glückseligkeit empfand, weil ich ja, wenn nur nichts Unerwartetes geschah, wieder zurückkonnte, hinter den Schlagbaum, auf die andere Seite, in die Freiheit.

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Corona-Krise: Zuerst die Pandemie, dann der Überwachungsstaat?

Im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch greifen die Regierungen weltweit zu umstrittenen Überwachungsinstrumenten. Auch in Österreich.

Die Aufregung war groß, als bekannt wurde, dass der Mobilfunker A1 Bewegungsströme von Handynutzern an die Regierung lieferte. Die Daten sollten zeigen, wie und ob die sozialen Kontakte, die für die Verbreitung der neuen Lungenkrankheit verantwortlich sind, abnahmen oder nicht.

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EU-Kommission: Nutzung persönlicher Daten rechtens

Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde laut orf.at.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein.

Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten sei ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei „aus Gründen des Gemeinwohls“ möglich, sagte der Kommissionssprecher. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichungen von der DSGVO definieren.

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