Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (5)

Deutschland: Welle von Gerichtsentscheiden über 800-Quadratmeter-Regel

Gerichte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben bereits darüber entscheiden, ob die Deutschland geltenden 800-Quadratmeter-Begrenzung zur Öffnung des Einzelhandels rechtens ist.

Divergierende Rechtsprechung

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Corona-App: Wissenschaftler warnen vor „beispielloser Überwachung“

Österreich setzt auf die „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes, die deutsche Bundesregierung auf eine europäische Initiative (PEPP-PT). Apple und Google sollen Pläne haben, im Mai auf allen Smartphones eine Corona-App automatisch zu aktivieren und nach den NGO’s warnen nun auch 300 Forschende aus der ganzen Welt vor den Gefahren einer beispiellosen Überwachung.

„Stopp-Corona-App“ – Vorzeigemodell für Europa ?

Das Österreichische Rote Kreuz hat seine Corona-App von unabhängigen Forschern evaluieren lassen und setzt nun auf einen völlig dezentralen Ansatz.

Nach einem Bericht auf heise.de bescheinigen Experten der Anwendung der „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes zwar ein „gutes Ausgangsniveau“ bei Sicherheit und Datenschutz, empfehlen aber einige Korrekturen. Das Problem ist – wie bei allen Anwendungen – dass beim Datenaustausch Systeme amerikanischer Internetunternehmen zum Einsatz kommen, sodass grundsätzlich auch US-Behörden Zugriff auf die Daten haben könnten.

Corona- App könnte zum Spion auf unserem Smartphone werden

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Grundrechte: Verpflichtende Tracking-App wäre verfassungswidrig

Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Experten betonen, dass die App zunächst keine Infektion verhindere, sondern lediglich eine Benachrichtigung veranlasse, wonach jemand infiziert sei. Ob die per digitalem Handshake aufgefundene Person, der eine infizierte Person begegnet ist, sich selbst tatsächlich infiziert hat, ist damit noch nicht gesagt. Eine übervorsichtige oder auch missbräuchliche Aktivierung des Handshake könnte vielmehr dazu führen, dass Personen informiert werden und sich in Quarantäne begeben müssen, die nicht nur nicht infiziert sind, sondern die sich objektiv gesehen nicht einmal infizieren konnten, etwa weil sie einen ausreichenden Abstand eingehalten haben.

„Großflächige Quarantänisierung“

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Frühlingshaft [1] oder: Grundrechte sind kein Schönwetter­programm

Jetzt ist in meinem Leben die erste echte Krise da und es dauert keine Woche, da sehe ich meine (ungarische) Kindheit wiederkommen, schreibt der Datenschutzexperte Nikolaus Forgó in diesem sehr persönlichen Gastkommentar.

Ich bin 1968 geboren und habe einen Vater, der 1956 aus Ungarn geflüchtet ist. Meine frühen Kindheitserinnerungen, aus den 1970er Jahren, handeln von LKW-brechenden Schlagbäumen, Grenzpolizisten mit Maschinengewehren, den Anweisungen meiner Eltern, an der Grenze im Auto nur ja ruhig zu sitzen und nichts zu sagen, wenn wir irgendwas gefragt würden. Budapest grau, der Geruch nach Kohle in den Straßen, verfallende Häuser, vor allem aber das ständige Gefühl, vorsichtig sein zu müssen, nichts Unbedachtes zu sagen, man weiß ja nie, der Vater ist nicht legal aus dem Land gegangen. Kindliche Zufallsbekanntschaften, bei denen ich eine Mischung aus Mitleid und Glückseligkeit empfand, weil ich ja, wenn nur nichts Unerwartetes geschah, wieder zurückkonnte, hinter den Schlagbaum, auf die andere Seite, in die Freiheit.

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Corona-Krise: Zuerst die Pandemie, dann der Überwachungsstaat?

Im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch greifen die Regierungen weltweit zu umstrittenen Überwachungsinstrumenten. Auch in Österreich.

Die Aufregung war groß, als bekannt wurde, dass der Mobilfunker A1 Bewegungsströme von Handynutzern an die Regierung lieferte. Die Daten sollten zeigen, wie und ob die sozialen Kontakte, die für die Verbreitung der neuen Lungenkrankheit verantwortlich sind, abnahmen oder nicht.

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EU-Kommission: Nutzung persönlicher Daten rechtens

Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde laut orf.at.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein.

Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten sei ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei „aus Gründen des Gemeinwohls“ möglich, sagte der Kommissionssprecher. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichungen von der DSGVO definieren.

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Anti-Virus-Maßnahmen: Auf Kollisionskurs mit den Grundrechten

Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.

Bewegungsströme zeigen Sozialkontakte

Bereits letzte Woche prüfte in Deutschland das Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln.

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Datenschutz: Mit Standortdaten gegen Coronavirus „mehr als problematisch“

(Bild: creativeneko/carballo/Shutterstock.com)

In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.

Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.

Zweifel beim Datenschützer

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EU-Kommission erwägt temporäres Verbot von Gesichtserkennung

Die EU-Kommission plant, Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen vorläufig zu verbieten, um Regulierungen entwickeln zu können.

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln könnte für die kommenden fünf Jahre verboten werden. Nach einem Bericht der Zeitschrift „The Guardian“ plant die EU-Kommission einen temporären Bann, um sich mit der Technologie auseinanderzusetzen.

Das Verbot soll fünf bis drei Jahre andauern. In einem 18-seitigen Dokument, das von Euactiv veröffentlicht wurde, heißt es, während des Verbots sollen „eine fundierte Methodik zur Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen identifiziert und entwickelt werden“.

Datenschutz stärken

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Wahrnehmungsbericht: Anwälte sehen Rechtsstaat in Gefahr

Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:

  • Grund- und Freiheitsrechte:

Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.

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