Die deutsche Bundesregierung will nicht nur die die elektronische Identität (eID) vom Personalausweis aufs Handy bringen, sondern den Ländern auch die Option für zentrale Lichtbildregister geben.
Hintergrund dieses Gesetzesvorhabens ist, dass der Bundestag bereits 2017 ein Gesetz verabschiedet hat, wonach Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden biometrische Lichtbilder bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen. Schon damals war die Rede von einer Big-Brother-Maßnahme. Die Regierung begründet den Zusatz damit, dass die Ämter wegen fehlender Kommunikationsstandards weiter telefonisch bei den Ausweisbehörden das Passbild anfragen müssten und dieses „regelmäßig per Fax“ erhielten, was nicht als datenschutzkonform gilt.
Menschen können bei Missbrauch ihr Gesicht nicht wechseln
Während in Europa noch versucht wird, den Gerichtsbetrieb mittels Verhandlungen über Zoom coronasicher zu gestalten, wird in den USA bereits ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft des Gerichtsverfahrens gemacht.
Im Zuge der Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz sowie im Epidemiegesetz fanden im Nationalrat neben einem heftigen Schlagabtausch über die Rechtmäßigkeit von Einschränkung der Grundrechte bei der Pandemiebekämpfung auch Diskussionen über die Einführung des „Grünen Pass“ statt.