Betroffen davon seien rund 700.000 ID-Karten, wie das staatliche Amt für Informationsdienste mitteilte. Theoretisch erlaubt das Leck die Verwendung der elektronischen Identität „eID“, ohne im Besitz der dazugehörigen Karte zu sein. Auch die PIN-Abfrage lässt sich umgehen. Bislang gebe es aber keine Hinweise darauf, dass es zu einem Missbrauch oder zum Diebstahl irgendeiner digitalen Identität gekommen sei.
Während des G20-Gipfels in Hamburg war Journalisten wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig die bereits erteilte Akkreditierung für die Berichterstattung entzogen worden. Jetzt hat das Bundeskriminalamt (BKA) in einigen Fällen Auskunft erteilt.
Die Sicherheitseinschätzungen der Behörden basierten auf teilweise falschen, unter Umständen sogar verfassungswidrigen Einträgen in Verbunddateien.
Diese Datenbanken beruhen auf Bestimmungen im sogenannten „BKA“ – Gesetz, die es der Behörde erlauben, Delikte auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung zu speichern. Rechtliche Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Negativprognose, bei der in jedem Einzelfall begründet werden müsse, warum von jemandem künftig Straftaten zu erwarten sei.
„Nur wenige wissen, was passiert und wie es passiert“, so beschrieb Yvonne Hofstetter in ihrem vielbeachteten Vortrag beim Maiforum 2017 zum Thema „Macht der Algorithmen – Ohnmacht des Rechtstaats?“ die Folgen der Digitalisierung für den Rechtsstaat. Im Bereich des Steuerrechts werden die Folgen der Digitalisierung schon in Ansätzen sichtbar: Die physische Betriebsstätte, in den nationalen Rechtsordnungen der klassische Anknüpfungspunkt für Unternehmenssteuern, verliert gerade bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen durch die technische Entwicklung immer mehr an Bedeutung. Die normative Kraft der Digitalisierung beginnt nationalstaatliche Gesetze auszuhebeln.
Google entkommt Milliarden-Steuernachzahlung
Diese Erfahrung musste auch die französische Steuerbehörde in einem Rechtsstreit mit dem US-Konzern Google über dessen Steuerpflicht in Frankreich machen.
Vorliegende Erkenntnisse belegen, dass der Rechtsstaat bei Terrorismusgefahr rechtlich handlungsfähig ist. Das Problem liegt vorrangig auf der Vollzugsebene. Dennoch wird immer wieder behauptet, die technologische Entwicklung erfordere das fortlaufende Herumbasteln am Rechtsstaat. Auch neue Technologien, wie sie z.B. der Staat Israel in den sozialen Medien einsetzt (vorbeugende Inhaftierung von Palästinensern ausschließlich auf Grundlage ausgewerteter Internetprofile), …
Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:
Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …
von Saskia Wallner
In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).
Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.
Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.
Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten. Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.
In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes, mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.
Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.
Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.
Verletzung europäischer Normen
Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA. Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.
Dadurch können einerseits Behörden persönliche Daten digital erfassen und mit Dokumenten verknüpfen, anderseits werden damit auch die technische Möglichkeiten geschaffen, um die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer auch in allen anderen EU-Staaten lesbar zu machen. Eine entsprechende Novelle zum E-Governmentgesetz befindet sich in Begutachtung, die Beschlussfassung ist noch vor Sommer vorgesehen.
Erstmals sollen in Österreich die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Trusts in einem einheitlichen Register erfasst werden.
Damit werden Vorgaben der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/849) umgesetzt. Das Finanzministerium hat dazu den Entwurf für ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG zur Begutachtung ausgesendet.
Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Als gesetzliche Dienstleisterin bedient sich die Registerbehörde der Bundesanstalt Statistik Austria, die das Register auf Basis des Unternehmensregisters betreibt.
Österreich und andere EU-Staaten nutzen Software von Microsoft in ihrer Verwaltung. Sie machen sich immer mehr vom US-Konzern abhängig – und bezahlen dafür Milliarden. Michael Waidner, Direktor des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnik und einer der führenden europäischen Experten für Cyber-Sicherheit, befürchtet den Verlust der „digitalen Souveränität“ Europas.
Staaten und die Europäische Union müssten „in der Lage sein, zu testen ob Hardware und Software ihrer Informationstechnik nur das tun, was sie sollen und nichts sonst“. Darum sollten alle Staaten darauf bestehen, dass „ihre Experten alle nötigen Informationen haben, um die Software in sicherheitsempfindlichen Sektoren zu testen.“ Das sei aber mit den Produkten von Microsoft bisher nicht möglich, heißt es weiter. Das US-Unternehmen hält grundsätzlich den sogenannten Quellcode für seine Programme geheim. Doch ohne ihn gebe es „keine digitale Souveränität“.
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