Corona-Krise: Diskussion um „Grünen Pass“ im Parlament

Im Zuge der Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz sowie im Epidemiegesetz fanden im Nationalrat neben einem heftigen Schlagabtausch über die Rechtmäßigkeit von Einschränkung der Grundrechte bei der Pandemiebekämpfung auch Diskussionen über die Einführung des „Grünen Pass“ statt.

Laut Gesundheitsminister soll es den „Grünen Pass“ als App, aber auch als haptische Variante geben. Dezidiert wies der Gesundheitsminister die Behauptung zurück, nicht Geimpfte würden diskriminiert. Der „Grüne Pass“ werde in einer europäischen Regelung eingebettet sein, von der EU werde es nächste Woche einen ersten Verordnungsentwurf geben. Ziel sei es auch, akkordierte Standards mit der WHO sicherzustellen. Man werde datenschutzrechtlich korrekt vorgehen und daher auch FachexpertInnen heranziehen.

Gleichstellung geimpfter, getesteter und genesener Personen

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Digitale Identität (3): Leben in der überwachten Gesellschaft?

„Digital Identity Alliance“ (Kürzel: ID2020) ist eine gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, einfache Zugänge zu digitalen Identifikationsformen weltweit zu schaffen.

Damit sollen sich Menschen über Grenzen hinweg identifizieren können und gleichzeitig die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.  Ziel ist eine personalisierte, portable, biometrisch verbundene digitale Identität, die auf Lebenszeit besteht.

Gründungsmitglieder sind unter anderem Microsoft, die Rockefeller Foundation, die Impfallianz GAVI, die Unternehmensberatung Accenture u.a. Die Allianz kooperiert mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen. Finanziert wird die Allianz durch Stiftungen, private Unternehmen und Einzelpersonen. (Siehe dazu: ID2020)

Digitale Identität als Menschenrecht

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Digitale Identität (2): Österreich macht IT-Vergabe an Rüstungskonzern rückgängig

Nach einem Bericht der „Presse“ hat in Österreich der französische Rüstungskonzern „Thales“ den Zuschlag zur Einrichtung einer IT-Plattform für einen digitalen Identitätsnachweis erhalten. Nach einem Einspruch der Staatsdruckerei sei die Vergabe geplatzt.

Das Vorhaben, digitale Identitäten für Bürgerinnen und Bürger einzurichten, stützt sich auf die europäische eIDAS-Verordnung. Diese verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs.

Die Vergabe dieses Auftrags zur Umsetzung der EU-Verordnung an einen der größten Rüstungskonzerne der Welt, der in eine Reihe von Bestechungsskandalen verwickelt war, hat jedenfalls eine politische Dimension – siehe Schweiz. Laut „Presse“ wollte keiner der beteiligten Unternehmen dazu Anfragen beantworten. Auch das dafür zuständige Wirtschaftsministerium nicht.

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Digitale Identität (1): Schweizer stimmen gegen private Anbieter

Die Schweiz wollte mit dem „Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste“ eine digitale Identität für ihre Bürger einführen. Letztes Wochenende wurde das Bundesgesetz bei einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt.

Streitpunkt der Gesetzesvorlage war vor allem die Rolle der privaten Unternehmen, welche die E-ID ausstellen sollen. Das neue Gesetz sah vor, dass die Nutzer ihre E-ID nur bei einem privaten E-ID-Anbieter beantragen können. Die Behörden wären lediglich für die Identifizierung einer Person zuständig gewesen.

Hauptstreitpunkt: Die Speicherung der Daten

Die Gegner der Gesetzesvorlage sahen ein großes Problem darin, dass die privaten Anbieter die Daten speichern. Dadurch bestehe ein enormes, nicht kontrollierbares Missbrauchspotenzial. Die Befürworter der Datenspeicherung durch private Anbieter betonten dagegen, damit würde mehr Wettbewerb zwischen den privaten Anbietern möglich. Diese müssten alle drei Jahre eine neue Konzession beantragen und würden deshalb nicht ihre Reputation aufs Spiel setzen wollen.

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Österreichisches Parlament startet neue Online-Plattform

Die Parlamentsdirektion erweitert ihr Informations- und Vermittlungsangebot um eine neue Webpräsenz. Auf der neuen Webseite werden Informationen, Hintergründe und Analysen zum parlamentarischen Betrieb angeboten sowie zu Themen von parlamentarischem Interesse.

Das neue Format bündelt Inhalte, die bislang verstreut auf der Website des Parlaments verfügbar waren, auf einer Plattform und soll auch deren Zugänglichkeit auf mobilen Endgeräten erleichtern.

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„Social-Media“-Plattformen und das Recht auf Meinungsfreiheit

Die Sperre von Donald Trump durch Twitter, Facebook, Amazon, Snapchat  und Co ist nicht nur ein faktischer Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auch eine eindrucksvolle Machtdemonstration der amerikanischen Big-Tech-Firmen.

Der Dokumentarfilm „The Cleaners“ führte erstmals einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen, wie in der Welt des Internets die demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln der realen Welt durch intransparente oder geheime Guidelines der Internetkonzerne ersetzt werden. (Siehe dazu: The Cleaners“ – Zensur und Manipulation im Internet)

Internetkonzerne werden politisch aktiv

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Corona App und digitale Grundrechte

Im aktuellen Podcast von Univ.-Prof. Forgo (Universität Wien) wird im Gespräch mit Dr. Christof Tschohl (Digital Human Rights Center) praxisnah und verständlich die rechtliche Problematik rund um die Anwendung der „Corona-App“ erörtert.

Dr. Tschohl war seitens des Roten Kreuz federführend an der Entwicklung dieser Anwendung begleitet und hatte die erste umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung zu diesem App verfasst. Er wendet sich gegen die Grundannahme, dass es zur Bekämpfung höherer Ziele wie Gesundheitsschutz, Sicherheit etc. erforderlich ist, auf Datenschutz zu verzichten. Eine effektive Anwendung der App setze die freiwillige Teilnahme voraus, jeder Zwang führe zur überbordenden Überwachung.

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Neue Plattform Justiz Online gibt Bürgern Zugang zu ihren Verfahren

Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.

Steuerberater und auch immer mehr Steuerzahler sind es schon seit Jahren gewohnt, dass sie über die Internetplattform Finanz Online mit dem Finanzamt kommunizieren und sich dort informieren. Die gleiche Möglichkeit soll in Kürze allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, die in Justizverfahren verwickelt sind.

Auf der Legal-Tech-Konferenz hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Mittwoch das Projekt Justiz Online präsentiert, das im Lauf des Monats starten soll. Mithilfe einer Handysignatur kann jeder Beteiligte Einsicht in den Stand der Dinge seines Straf- oder Zivilverfahrens nehmen, sagt Martin Hackl, der Chief Digital Officer des Justizministeriums, der für die als „Justiz 3.0“ bekannte Digitalisierung des Justizwesens verantwortlich ist.

„Bisher war das Projekt Justiz 3.0 nach innen gerichtet, nun wollen wir die Vorteile auch nach außen bringen“, sagt er. „Die Plattform ist für den normalen Bürger und die normale Bürgerin gedacht. Wir wollen ihnen mehr Transparenz für ihre Verfahren geben.“

Akteneinsicht ermöglichen

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„Handbuch Überwachung“: Österreichische Überwachungsgesetze am Prüfstand

Letzte Woche hat die Datenschutz-NGO „epicenter.works“ ihr Handbuch zur Situation der Überwachung in Österreich vorgestellt, welches mit beeindruckender Gründlichkeit und Übersichtlichkeit die einzelnen Überwachungsgesetze in Österreich darstellt.  

Hilfestellung für alle Interessierte

Das Handbuch stellt den Bezug einzelner Überwachungsmaßnahmen zueinander her und zeigt auf, dass der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung nur in seiner Gesamtheit betrachtet werden kann. Herausgeberin Angelika Adensamer, Juristin im „Vienna Centre for Societal Security“ (VICESSE) und ehemalige Mitarbeiterin von epicenter.works, sieht darin einen wichtigen Beitrag, um Journalist*innen, Politiker*innen und anderen Interessierten den Umgang mit Polizei- und Überwachungsbefugnissen zu erleichtern. „Wir sind alle von Überwachung betroffen – das Handbuch Überwachung ist eine Hilfestellung für alle Interessierte, sich über die Hintergründe zu informieren“, so Adensamer.

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Der digitale Überwachungsstaat (3): Am Beispiel der EU-Agenturen

Mit der Corona-Pandemie hat auch Europa sein Rendezvous mit digitalen Überwachungsmethoden. Ein im letzten Monat veröffentlichter Artikel des Londoner „Bureau of investigative Journalism“ zeigt auf, dass die dabei angewandten Techniken im Auftrag bzw. mit Hilfe von EU-Agenturen bei der Bekämpfung der Migrationskrise entwickelt wurden.

„Migration Radar 2.0.“

In Italien haben Social-Media-Monitoring-Unternehmen Instagram durchsucht, um herauszufinden, wer die landesweite Sperre durchbricht. Ähnlich wie in Österreich hat auch im Vereinigten Königreich die Regierung Mobilfunkbetreiber gebeten, die aggregierten Standortdaten der Telefonanwender zu teilen, um „bei der breiten Vorhersage zu helfen, wie sich das Virus bewegen könnte“.

Die Idee, mit Hilfe der Technik bestimmte „Hotspot-Aktivitäten“ zu identifizieren, geht auf zwei von der Europäische Agentur für Grenzschutz (FRONTEX) und dem Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entwickelte Projekte zurück, bei denen die Weltraumagentur ESA zusammen mit privaten Unternehmen ein Programm mit dem Titel „Migration Radar 2.0.“ entwickeln sollte. Geplant war die die Zusammenführung von Bewegungsdaten von Smartphone-Nutzern, die Auswertung von Social-Media-Daten von Personen, die sich auf der Flucht befinden und Satellitendaten.

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