„Social-Media“-Plattformen und das Recht auf Meinungsfreiheit

Die Sperre von Donald Trump durch Twitter, Facebook, Amazon, Snapchat  und Co ist nicht nur ein faktischer Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auch eine eindrucksvolle Machtdemonstration der amerikanischen Big-Tech-Firmen.

Der Dokumentarfilm „The Cleaners“ führte erstmals einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen, wie in der Welt des Internets die demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln der realen Welt durch intransparente oder geheime Guidelines der Internetkonzerne ersetzt werden. (Siehe dazu: The Cleaners“ – Zensur und Manipulation im Internet)

Internetkonzerne werden politisch aktiv

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Corona App und digitale Grundrechte

Im aktuellen Podcast von Univ.-Prof. Forgo (Universität Wien) wird im Gespräch mit Dr. Christof Tschohl (Digital Human Rights Center) praxisnah und verständlich die rechtliche Problematik rund um die Anwendung der „Corona-App“ erörtert.

Dr. Tschohl war seitens des Roten Kreuz federführend an der Entwicklung dieser Anwendung begleitet und hatte die erste umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung zu diesem App verfasst. Er wendet sich gegen die Grundannahme, dass es zur Bekämpfung höherer Ziele wie Gesundheitsschutz, Sicherheit etc. erforderlich ist, auf Datenschutz zu verzichten. Eine effektive Anwendung der App setze die freiwillige Teilnahme voraus, jeder Zwang führe zur überbordenden Überwachung.

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Neue Plattform Justiz Online gibt Bürgern Zugang zu ihren Verfahren

Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.

Steuerberater und auch immer mehr Steuerzahler sind es schon seit Jahren gewohnt, dass sie über die Internetplattform Finanz Online mit dem Finanzamt kommunizieren und sich dort informieren. Die gleiche Möglichkeit soll in Kürze allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, die in Justizverfahren verwickelt sind.

Auf der Legal-Tech-Konferenz hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Mittwoch das Projekt Justiz Online präsentiert, das im Lauf des Monats starten soll. Mithilfe einer Handysignatur kann jeder Beteiligte Einsicht in den Stand der Dinge seines Straf- oder Zivilverfahrens nehmen, sagt Martin Hackl, der Chief Digital Officer des Justizministeriums, der für die als „Justiz 3.0“ bekannte Digitalisierung des Justizwesens verantwortlich ist.

„Bisher war das Projekt Justiz 3.0 nach innen gerichtet, nun wollen wir die Vorteile auch nach außen bringen“, sagt er. „Die Plattform ist für den normalen Bürger und die normale Bürgerin gedacht. Wir wollen ihnen mehr Transparenz für ihre Verfahren geben.“

Akteneinsicht ermöglichen

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„Handbuch Überwachung“: Österreichische Überwachungsgesetze am Prüfstand

Letzte Woche hat die Datenschutz-NGO „epicenter.works“ ihr Handbuch zur Situation der Überwachung in Österreich vorgestellt, welches mit beeindruckender Gründlichkeit und Übersichtlichkeit die einzelnen Überwachungsgesetze in Österreich darstellt.  

Hilfestellung für alle Interessierte

Das Handbuch stellt den Bezug einzelner Überwachungsmaßnahmen zueinander her und zeigt auf, dass der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung nur in seiner Gesamtheit betrachtet werden kann. Herausgeberin Angelika Adensamer, Juristin im „Vienna Centre for Societal Security“ (VICESSE) und ehemalige Mitarbeiterin von epicenter.works, sieht darin einen wichtigen Beitrag, um Journalist*innen, Politiker*innen und anderen Interessierten den Umgang mit Polizei- und Überwachungsbefugnissen zu erleichtern. „Wir sind alle von Überwachung betroffen – das Handbuch Überwachung ist eine Hilfestellung für alle Interessierte, sich über die Hintergründe zu informieren“, so Adensamer.

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Der digitale Überwachungsstaat (3): Am Beispiel der EU-Agenturen

Mit der Corona-Pandemie hat auch Europa sein Rendezvous mit digitalen Überwachungsmethoden. Ein im letzten Monat veröffentlichter Artikel des Londoner „Bureau of investigative Journalism“ zeigt auf, dass die dabei angewandten Techniken im Auftrag bzw. mit Hilfe von EU-Agenturen bei der Bekämpfung der Migrationskrise entwickelt wurden.

„Migration Radar 2.0.“

In Italien haben Social-Media-Monitoring-Unternehmen Instagram durchsucht, um herauszufinden, wer die landesweite Sperre durchbricht. Ähnlich wie in Österreich hat auch im Vereinigten Königreich die Regierung Mobilfunkbetreiber gebeten, die aggregierten Standortdaten der Telefonanwender zu teilen, um „bei der breiten Vorhersage zu helfen, wie sich das Virus bewegen könnte“.

Die Idee, mit Hilfe der Technik bestimmte „Hotspot-Aktivitäten“ zu identifizieren, geht auf zwei von der Europäische Agentur für Grenzschutz (FRONTEX) und dem Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entwickelte Projekte zurück, bei denen die Weltraumagentur ESA zusammen mit privaten Unternehmen ein Programm mit dem Titel „Migration Radar 2.0.“ entwickeln sollte. Geplant war die die Zusammenführung von Bewegungsdaten von Smartphone-Nutzern, die Auswertung von Social-Media-Daten von Personen, die sich auf der Flucht befinden und Satellitendaten.

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Zwei Jahre Datenschutzgrundverordnung: Durchwachsene Bilanz

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zog der Dachverband der europäischen Datenschutzorganisationen EDRi nun eine erste, sehr durchwachsene Bilanz. Die Umsetzung der Verordnung in vielen Mitgliedsstaaten sei völlig ungenügend und systematische Verstöße blieben vielfach ungeahndet, hieß es. (Siehe dazu: Datenschutz-NGOs frontal gegen Datenschutzbehörden)

Datenschutzbehörden werden politisch instrumentalisiert

In Staaten wie Ungarn, der Slowakei und Rumänien würden die Datenschutzbehörden sogar politisch instrumentalisiert, um gegen Medienberichte vorzugehen. So hatte nach den von den Datenschutzorganisationen dokumentierten Fällen die slowakische Datenschutzbehörde das tschechische Zentrum für investigativen Journalismus mit einer Strafandrohung von zehn Millionen Euro (!) Ende 2019 dazu zwingen wollen, ein Video vom Netz zu nehmen. Das Video zeigt den mittlerweile verhafteten slowakischen Unternehmer Marian Kocner, wie er eine Überwachungskamera im Büro des ehemaligen Generalstaatsanwalts Dobroslav Trnka installiert, der in Folge ermordet wurde. Kocner sitzt wegen dieses und der Morde an den Journalisten Jan Kuciak und Martina Kusnirova in Untersuchungshaft.

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Corona-Apps: Internetkonzerne geben Staaten die Regeln vor

Die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme spielen bei der Entwicklung von Corona-Apps eine entscheidende Rolle. Die Macht der US-Konzerne zwingt viele Länder zum Einlenken.

Die Corona-Pandemie hat den Alltag in Europa verändert. Über Wochen galten strenge Kontaktsperren. Jetzt werden die Maßnahmen gelockert. Damit sich das Virus nicht wieder schnell ausbreiten kann, planen viele Staaten die Installierung von Smartphone-Apps.

Eine entscheidende Rolle spielen dabei aber die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme: Die US-Konzerne Google und Apple müssen das Programm auf Geräten mit ihren Systemen zulassen und eine Schnittstelle öffnen. (Siehe dazu: Apple und Google veröffentlichen Schnittstellen für Corona-Warn-Apps)

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Corona-Krise: Verfassungsgericht der Slowakei stoppt Mobilfunk-Überwachung

Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.

Die slowakischen Gesundheitsbehörden dürfen vorerst nicht mehr die Handydaten ihrer Bürger gegen deren Willen überwachen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die höchste juristische Instanz der Slowakei gibt damit einer Beschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten gegen eine Ende März beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht.

Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Raši im TV-Sender TA3.

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (8)

Individualanträge und Haftungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.

Laut Parlamentskorrespondenz berichtete der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, am Montag im Budgetausschuss des Nationalrats von einer ersten Coronawelle vor dem Höchstgericht.

Grabenwarter informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bis dato 59 Eingaben im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen erfolgt sind, die sich auf die Gesetzgebung oder die Erlassung von Verordnungen in diesem Bereich beziehen. Den Großteil machen dabei Individualanträge (insgesamt 56) aus, die unverzüglich in Behandlung genommen und teilweise schon in Vorverfahren geschickt wurden. Überdies liegen zwei Staatshaftungsklagen vor, wobei es sich in einem Fall um einen Verfahrenshilfeantrag eines Zivildieners handle.

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Corona-Krise: Überwachung durch „Contact Tracing-Apps“ als Teil der „neuen Normalität“ ?

Die Leiterin der dem Bundeskanzleramt angegliederten Denkfabrik „Think Austria“, Antonella Mei-Pochtler, geht davon aus, dass „Contact-Tracing-Apps“ und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden.

„Das wird Teil der neuen Normalität sein. Jeder wird eine App haben“, sagte die Kanzler-Beraterin der „Financial Times“. Die europäischen Länder müssten sich an Tools gewöhnen, die „am Rand des demokratischen Modells“ seien. (Siehe dazu: Kurz-Beraterin Mei-Pochtler: „Jeder wird eine App haben“)

Damit bestätigt sie bereits geäußerte Vermutungen, die Bundesregierung bereite eine verpflichtende Installation von „Contact Tracing-Apps“ auf Smartphones vor, sollte es eine „zweite Welle“ bei den Corona-Infektionen geben. Und Bundeskanzler Kurz wolle dabei am Beispiel Israels orientieren (Siehe dazu: Smart wie Bibi).

Kein App ohne amerikanische Internetkonzerne

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