ÖsterreicherInnen bekommen „Elektronische Identität“

In Umsetzung  der sogenannten  eIDAS-Verordnung  der Europäischen Union wird die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“ (E-ID) ausgebaut.

Dadurch können  einerseits Behörden persönliche Daten digital erfassen und mit Dokumenten verknüpfen, anderseits werden damit auch die technische Möglichkeiten geschaffen, um  die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer auch in allen anderen EU-Staaten lesbar zu machen. Eine entsprechende Novelle zum  E-Governmentgesetz befindet sich in Begutachtung, die Beschlussfassung ist noch vor Sommer vorgesehen.

Registrierung erfolgt von Amtswegen

Der  Registrierungsprozess  eines  E-ID  wird –  ausschließlich – bei  Passbehörden,  bei  ermächtigten Gemeinden, Landespolizeidirektionen  oder  anderen  geeigneten  Behörden  möglich  sein.  Im  Zuge  der  Beantragung  eines Reisedokuments  wird  die  Registrierung  eines  E-ID  von Amts  wegen  durchgeführt werden.

Nach Angaben von Kanzleramt und Innenministerium kann das System künftig auch dafür verwendet werden, staatliche Dokumente und Ausweise via Smartphone abzurufen. Als Beispiel genannt werden etwa Führerscheine, Staatsbürgerschaftsnachweise oder Meldebestätigungen. Außerdem kann das System dazu benutzt werden, etwa bei der Online-Bestellung eines Mietautos nachzuweisen, dass man auch tatsächlich einen Führerschein besetzt.

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