In Umsetzung der sogenannten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union wird die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“ (E-ID) ausgebaut.
Dadurch können einerseits Behörden persönliche Daten digital erfassen und mit Dokumenten verknüpfen, anderseits werden damit auch die technische Möglichkeiten geschaffen, um die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer auch in allen anderen EU-Staaten lesbar zu machen. Eine entsprechende Novelle zum E-Governmentgesetz befindet sich in Begutachtung, die Beschlussfassung ist noch vor Sommer vorgesehen.
Registrierung erfolgt von Amtswegen
Der Registrierungsprozess eines E-ID wird – ausschließlich – bei Passbehörden, bei ermächtigten Gemeinden, Landespolizeidirektionen oder anderen geeigneten Behörden möglich sein. Im Zuge der Beantragung eines Reisedokuments wird die Registrierung eines E-ID von Amts wegen durchgeführt werden.
Nach Angaben von Kanzleramt und Innenministerium kann das System künftig auch dafür verwendet werden, staatliche Dokumente und Ausweise via Smartphone abzurufen. Als Beispiel genannt werden etwa Führerscheine, Staatsbürgerschaftsnachweise oder Meldebestätigungen. Außerdem kann das System dazu benutzt werden, etwa bei der Online-Bestellung eines Mietautos nachzuweisen, dass man auch tatsächlich einen Führerschein besetzt.
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