KI-Einsatz bei Asylverfahren

Die Presse berichtet über die Arbeit von Laura Jung, Politikwissenschaftlerin, die an der Uni Graz als Postdoc im Projekt „Elastic Borders“ die Transformation an den europäischen Außengrenzen erforscht. Sie befasst sich aus juristischer Sicht mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz in Asylverfahren. Dabei beleuchtet sie neueste Entwicklungen, die Gefahren und die Chancen der neuen Technik.

Die EurodacDatenbank, anhand der man überprüfen kann, ob eine Person, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalte, zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hat, habe bislang auf Fingerabdrücke zurück gegriffen. Jetzt kommen biometrische Daten wie Gesichtserkennung dazu. Die Crux dabei sei, dass die individuellen Gründe, warum eine Person geflüchtet sei, in den Hintergrund treten und das Herkunftsland an Bedeutung gewinne.

Jung gibt zu bedenken, dass die Rechtslage nicht immer mit den technischen Entwicklungen Schritt halte. Deutschland benutze bereits seit 2017 eine automatische Sprach- und Dialekterkennung, um die Angaben des Asylsuchenden über die Herkunft zu verifizieren. Dieses System sei genauso umstritten wie automatisierte Lügendetektoren, die an den EU Grenzen getestet worden seien.

Die USA verwende Smartphone-Übersetzungsapps, wo sich durch fehlerhafte Übersetzungen Ungereimtheiten bei offizielle Anträge einschleichen. Wohlhabende können die KI als Unterstützung nutzen, seien ihr aber nicht ausgeliefert; die meist ärmeren Geflüchteten hingegen können sich KI Entscheidungen nicht entziehen, sondern müssen sie ertragen.

KI könne die Effizienz in Asylverfahren durchaus erhöhen, dazu brauche es aber entsprechende Kompetenzen. Es müsste unter anderen die Blackbox geöffnet und damit der Entscheidungsprozess transparent werden.

Hier geht es zum Beitrag in der Printausgabe der Presse…

Siehe auch: Grenzwertig

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