Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.
Keine Verbindlichkeit, aber Erhöhung der Transparenz
In den Erläuterungen zur vorgesehenen Neuregelung des § 33a RStDG wird ausdrücklich auf die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) verwiesen, welche empfohlen hatte, bei Richterernennungen die Besetzungsvorschläge der Personalsenate bindend zu machen, zumindest aber das Ernennungsverfahren transparenter zu gestalten. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)
Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (
Auch im neuen System würden Beamte ihres Alters wegen diskriminiert – Betroffene hätten nun Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Österreich solle „eine führende Nation“ im Bereich der digitalen Verwaltung werden, sagt Bundeskanzler Kurz. Denn diese sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. Die Digitalisierung der Verwaltung sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. „Die Verwaltung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil.“ Ziel sei es, dass „das digitale Amt auf allen Ebenen zum Einsatz kommt“.
Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.
Vereinheitlichung der Dienst- und Organisationsrechte
Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.
Nachdem die Bemühungen der Bundesregierung, die