Angesichts der weiter eskalierenden Krise in Polen haben die vier größten Europäischen Richtervereinigungen ein Schreiben an den derzeitigen Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, geschickt.
Grund für das Schreiben ist die Tatsache, dass jene Disziplinarkammer, welche in Polen Entscheidungen über Strafen und Suspendierungen von Richtern trifft -entgegen der ausdrücklichen Anordnung des EuGH vom 8.4.2020 – ihre Verfahren gegen missliebige Richterinnen und Richter weiter fortführt. Die Richtervereinigungen verweisen dazu auf aktuelle Entscheidungen der Disziplinarkammer vom November 2020, mit denen Richter von ihrem Amt suspendiert und gleichzeitig ihre Bezüge gekürzt wurden.
Da nach den Informationen der Richtervereinigungen viele weitere polnische Richterinnen und Richter missbräuchliche Disziplinar- oder Strafverfahren zu befürchten haben, würde die Entscheidungen der Disziplinarkammer, die entgegen der Anordnung des EuGH in der Rechtssache C-791/19 ihre Tätigkeit weiter fortzusetzt, zu schweren, nicht wieder gutzumachenden Schäden am gesamten polnischen Justizsystem führen.
Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.
Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (
Auch im neuen System würden Beamte ihres Alters wegen diskriminiert – Betroffene hätten nun Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Österreich solle „eine führende Nation“ im Bereich der digitalen Verwaltung werden, sagt Bundeskanzler Kurz. Denn diese sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. Die Digitalisierung der Verwaltung sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. „Die Verwaltung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil.“ Ziel sei es, dass „das digitale Amt auf allen Ebenen zum Einsatz kommt“.
Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.
Vereinheitlichung der Dienst- und Organisationsrechte
Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.