Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.
Mit der nunmehr in Angriff genommenen Einrichtung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit beenden die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ihre seit 20 Jahren währende Tätigkeit. Ein Anlass Rückschau zu halten. Kein Geringerer als der renommierte Verfassungsrechtsexperte Prof. Theo Öhlinger zieht in seinem Beitrag eine – wie ich meine – Bilanz, die sich sehen lassen kann. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern wurden in Österreich zu einer Zeit eingerichtet, zu der das Bewusstsein für eine unabhängige Kontrolle des Verwaltungsgeschehens noch – nennen wir es – wenig entwickelt war. Durch die Fortentwicklung sowohl der organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein gegenüber der weisungsgebundenen Verwaltung unabhängiges Judizieren möglich wurde, als auch die Entscheidungspraxis der UVS hat sich dies fundamental gewandelt. Heute zweifelt kaum noch jemand an der Notwendigkeit einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle der staatlichen Verwaltung.
Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).
„Die Verwaltungsgerichte in der Europäischen Union“ war das Thema der von der UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Vereinigung der Euroäischen Verwaltungsrichter am 12.4.2012 in den Prunkräumen des Wiener Rathauses veranstalteten internationalen Konferenz.