ZUV 1/2012 Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

sollte die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit demnächst umgesetzt werden, kommt dies einem Totalumbau der Verwaltung in Österreich gleich.

Die UVS-Vereinigung hat sich im Vorfeld dieser Reform in einigen Ländern der Europäischen Union umgesehen und sich über die dortigen Verwaltungsgerichtssysteme informiert. Im Rahmen der dabei geknüpften Kontakte entstand die Idee dazu in Wien eine internationale Konferenz abzuhalten. Am 12. April 2012 ist es so weit. Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus fünf EU-Staaten werden die Organisation, Zuständigkeiten und das Verfahren der Verwaltungsgerichte in Slowenien, Schweden, Italien, Deutschland und Nordirland vorstellen.

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Verfassungsgesetznovelle: Gemeinsames Pressegespräch der Richtervertreter

In einem gemeinsamen Pressegespräch haben sich heute die Vertreter von Richtervereinigung, des Vereins der Verwaltungsrichter und der Vereinigung der Unabhängigen Verwaltungssenate an die Öffentlichkeit gewandt.

Anlass war die erwartete Beschlussfassung der Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz durch das Parlament noch vor der Sommerpause. Die Richtervertreter fordern für die neuen Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, die – nach dem Vorbild der Zivil- und Strafgerichte – die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte garantieren.

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Wien: Supervision für überlastete UVS-RichterInnen

Schon seit geraumer Zeit leidet der UVS-Wien unter struktureller Überlastung und einer, mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr bewältigbare Flut von Verfahren.   Die Gewerkschaft forderte bereits im Oktober 2011 in einer Resolution rasche und wirksame Maßnahmen. Nun hat auch der Dienstgeber anerkannt, dass die MitarbeiterInnen am UVS Wien  außergewöhnlichen beruflichen Belastungen ausgesetzt sind. Die …

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VUVS Konferenz 2012

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Europäischen Union Organisation – Zuständigkeit – Verfahren Donnerstag 12. April 2012 9.00 bis 16.00 Uhr Wiener Rathaus (Wappensaal) Mit der Einrichtung erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte sollen in Österreich die durch EMRK und EU-Grundrechts-Charta geforderten Rechtsschutzstandards verwirklicht werden. Aus diesem Anlass veranstaltet die UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter eine internationale Konferenz, …

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Neuer Radartechnologie

Ab heute, Dienstag, 21.2.2012,  kommt im Bundesgebiet eine neue Radartechnologie zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr zum Einsatz. Bereits in der Erprobung waren die erheblichen Vorteile deutlich erkennbar. Video ansehen …

ZUV 2011/4 Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die schier endlose Diskussion über eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durch eine Ende Oktober geschlossene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine neue Dynamik erfahren. Nach dem Willen der Verantwortlichen von Bund und Ländern soll es nun tatsächlich zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz auf Länder- und Bundesebene kommen. Lesen Sie im aktuellen Beitrag von Siegfried Königshofer, dass nicht nur plötzlicher Reformeifer zu diesem Sinneswandel führte und welche Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen diese Dynamik tatsächlich befördert haben.

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Das 10-Punkte-Programm zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte

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Siegfried Königshofer

Die gemeinsame Erklärung aller richterlichen Interessenvertretungen zur Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vom 26. Oktober 2011 ist eine Erklärung von großer Symbolkraft. Sie macht deutlich, dass die Einrichtung von Verwaltungsgerichten nicht nur ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren diskutierten Verwaltungsreform wäre, sondern gleichzeitig auch eine der größten Justizreformen der letzten Jahrzehnte.

Die wesentliche Zielrichtung dieser Erklärung besteht folgerichtig darin, in Österreich ein Justizsystem mit einheitlichen Standards auf europäischem0 Niveau für alle Richter zu etablieren.

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Ministerrat beschließt B-VG Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz

Der nun vorliegende Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit („9+2-Modell“) ab 1. Jänner 2014 vor. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen.

Der Asylgerichtshof soll zum Verwaltungsgericht des Bundes werden. Das Verwaltungsgericht des Bundes soll jedenfalls an die Stelle des Bundesvergabeamtes treten, das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe sollen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

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Presseumfrage: Klare Mehrheit für Erhöhung der Beamtengehälter

Eine von der Tageszeitung Die Presse durchgeführte Meinungsumfrage hat ein klares Ergebnis gebracht: eine deutliche Mehrheit der Leser hat sich für eine Erhöhung der Beamtengehälter ausgesprochen.

73% lehnen die von IHS-Chef Bernhard Felderer geforderte Nulllohnrunde für Beamte ab.

60% verlangten, Beamte sollen die von der Gewerkschaft geforderten 4,65 Prozent erhalten.

Nur 27% sind für eine Nulllohnrunde.

An der Abstimmung haben bisher über 100.000 Leser teilgenommen.

Billiger Populismus funktioniert nicht immer

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