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Siegfried Königshofer
Die gemeinsame Erklärung aller richterlichen Interessenvertretungen zur Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vom 26. Oktober 2011 ist eine Erklärung von großer Symbolkraft. Sie macht deutlich, dass die Einrichtung von Verwaltungsgerichten nicht nur ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren diskutierten Verwaltungsreform wäre, sondern gleichzeitig auch eine der größten Justizreformen der letzten Jahrzehnte.
Die wesentliche Zielrichtung dieser Erklärung besteht folgerichtig darin, in Österreich ein Justizsystem mit einheitlichen Standards auf europäischem0 Niveau für alle Richter zu etablieren.