„Kleingeistigkeit, vor der man sich fürchtet“

Die Justizsprecher der drei stärksten Parteien sagen offen, warum aus einer großen Staatsreform nichts wird. Dafür soll es Reformen bei der Schiedsgerichtsbarkeit geben – mit raschem Zugang zum Obersten Gerichtshof.

Was die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte betraf, versprachen die Vertreter der Regierungsparteien aber eine baldige Umsetzung.

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Während sich Regierungsvertreter gern in Floskeln flüchten, können die Fachexperten der Parteien für Rechtsthemen viel offener reden. Das zeigte sich vergangene Woche bei einer Debatte der Justizsprecher von SPÖ, ÖVP und FPÖ anlässlich der ARS-Rechtsgala in Wien.

Die Offenheit zeigte freilich schonungslos den Reformstau auf, etwa beim Thema Staatsreform. „Es ist von unserer Bundesverfassung her schwierig, wesentliche Veränderungen herbeizuführen“, betonte ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer. „Ich weiß auch nicht, warum wir nicht weiterkommen“, meinte sein SPÖ-Pendant Hannes Jarolim. Er beobachte „eine Kleingeistigkeit, bei der man sich fürchtet“. Es sei nicht verständlich, warum man beim Bau- oder beim Tierschutzrecht in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen brauche. „Österreich ist so groß wie Bayern, und wir leisten uns schon sehr viel“, sagte der SPÖ-Mandatar. Donnerbauer hingegen erklärte, es führe „nicht weiter“, wenn man die Gesetzgebungskompetenzen umwerfen wolle. Schließlich könne man genauso argumentieren, dass die Länder ihre Rechte behalten sollen. Auch FPÖ-Mandatar Peter Fichtenbauer sagte, das Gerede von einer großen Bundesstaatsreform sei „Träumerei“; Fichtenbauer verwies auf ein Gespräch mit dem ehemaligen ÖVP-Nationalratspräsidenten Andreas Khol: „Der Khol springt einem ja ins Gesicht, wenn man sagt, das Baurecht soll in Tirol gleich wie im Burgenland sein.“

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