VUVS – online: Besucherrekord

Der kürzeste Monat des Jahres brachte einen allzeitigen Besucherrekord! 6.945 Besuche konnten wir im Feber verzeichnen. Das ist die höchste monatliche  Besuchsfrequenz seit Einrichtung dieser Seite. Spitzenreiter im Interesse der Leser war unsere Dokumentation der legistischen Umsetzung  der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Seite VWG-GESETZE. In diesem Zusammenhang: Mitteilungen über Entwürfe, intressante Stellungnahmen und Kundmachungen die noch …

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19. Maiforum in Graz

Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichten stehen die Vollversammlung der UVS-Vereinigung und das Maiforum am 25. und 26. April 2013 in Graz. Auf der Tagesordnung der Vollversammlung werden die Neuausrichtung der Vereinigung und die Beschlussfassung neuer Statuten stehen. Das Maiforum beschäftigt sich mit den Neuerungen im Verfahrensrecht. Dazu konnten hervorragenden Vortragende aus den …

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Politik – Hände weg von der Justiz

Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wird auch sehr stark vom Anschein mitbestimmt.

von Werner Zinkl

RZ Editorial 01/2013

Das war der Sukkus des Richtertages, der am 22. Und 23. November 2012 in Graz stattfand. Diese entsprechend unseren Satzungen alle fünf Jahre zu grundsätzlichen Fragen des Rechtsstaates und der Gerichtsbarkeit abzuhaltende Veranstaltung setzte sich diesmal mit dem Thema „Justiz und Politik, Justizpolitik, politische Justiz?“ auseinander.

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Von Wirkungen und unerwünschten Nebenwirkungen…

Jenseits des Gesetzes und der zur Rechtsumsetzung eingerichteten gesetzlichen Organe gibt es keinen Rechtsstaat.

von Klaus Schröder

Die Justiz ist eines der wichtigsten rechtsstaatlichen Instrumente. Dort wo jedoch der Wille zur Macht den Willen zum Recht verdrängt, geht auch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger eines Landes verloren. Die Justiz tut gut daran, sich nicht mit den Mächtigen zu verbünden, um so unbeeinflusst ihre Kontroll- und Rechtsschutzfunktion im Staat wahrzunehmen.

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Editorial ZUV 2012/4

„Eignet sich nicht als Vorbild“, „entspricht in entscheidenden Punkten nicht verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben“, „stellt ein Einfallstor für Einfluss der zu Kontrollierenden auf die Kontrollore dar“, „in der ordentlichen Gerichtbarkeit undenkbar“ oder schlicht „verfassungswidrig“!

Zu diesen drastischen Beurteilungen gelangen die Richtervereinigung und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in ihren Stellungnahmen zu einzelnen Bestimmungen eines vom Land Wien in Begutachtung gegebenen Gesetzesentwurfes zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes Wien.

Hält man sich die geplanten Regelungen vor Augen, überraschen diese Bewertungen jedoch nicht. Nach dem Entwurf soll nämlich dem künftigen Präsidium des Gerichts mit entsprechenden Regelungen maßgeblicher Einfluss auf die Verteilung der Geschäftsfälle eingeräumt werden. Ein rigides Revisions- und Berichtssystem mit Androhung disziplinärer Folgen erweckt den Eindruck, dass unter dem Vorwand von Effizienz und Verfahrensbeschleunigung die Möglichkeit geschaffen werden soll, massiven Druck auf die künftigen RichterInnen auszuüben. Die von der Bundesverfassung eingeräumte Möglichkeit, die Besorgung einzelner, genau zu bezeichnender Arten von Geschäften nicht richterlichen Bediensteten zu übertragen, will Wien zum Anlass nehmen, an das Gericht herangetragene Beschwerden in zentralen Bereichen des Landesrechts (Technik, Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Soziales, Sicherheit und Abgaben) vorerst RechtspflegerInnen zur eigenständigen Entscheidung zu überlassen, und erst in einem weiteren Rechtsgang den LandesverwaltungsrichterInnen zuzuweisen.

Die mit der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten für die Bürger angestrebte Vereinfachung des Zuganges zum Recht wird damit geradezu ins Gegenteil verkehrt. Die in Aussicht genommenen Regelungen über die Gerichtsorganisation und die Rechtsstellung der LandesverwaltungsrichterInnen bleiben zum Teil erheblich hinter den Standards zurück, wie sie derzeit für den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gelten. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass mit einem derartigen Organisationsmodell eine unabhängige Kontrolle der Verwaltung zum Nachteil der Rechtssuchenden nur eingeschränkt ermöglicht werden soll.

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Statistikfieber, Baustellen & Energiewende

Gerade im Hinblick auf die Aufgabe der Justiz, Rechtsfrieden herzustellen, wäre es lohnend, die Energie, die immer wieder an den Baustellen vorbeifließt, gezielt dorthin zu wenden. von Charlotte Schillhammer Da wären einmal die großen „Klassiker“ wie etwa die teilweise Abhängigkeit der Justiz von der Verwaltung, die (partei-) politische Weisungsspitze der Anklagebehörde oder seit kurzem die …

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vuvs-online: Schon wieder Besucherrekord!

Der Monat Oktober brachte für vuvs-online mit mehr als 5.500 Besuchen einen neurtlichen Rekord. Gleichzeitig wurde die 70-tausend Marke übersprungen. Besonderes Interesse fand die Zusammenfassung der Begutachtungsentwürfe und Stellungnahmen zu den Verwaltungsgerichtsgesetzen. Ihr Beitrag ist wichtig! Falls sie Sie von Gesetzesentwürfen oder Stellungnahmen wissen, die bei uns noch nicht gelistet sind, bitte einfach Link oder …

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Verwaltungsgerichte: Wer kontrolliert hier wen?

Die ersten Entwürfe aus den Ländern liegen bereits vor und lassen Tendenzen und Intentionen der Politik erkennen, die auch die volle Aufmerksamkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfordern. MARKUS THOMA Es wird nicht bloß die Zukunft weisen, ob sich das neue Element der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz – im Sinne einer Wahlverwandtschaft – der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Teil …

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Europäische Verwaltungsrichter beim UVS-Wien

Im Rahmen des Europäischen Richteraustauschprogrammes (EJTN) statteten Rafael Toledano Cantero, Präsident des Andalusischen Verwaltungsgerichtshofes (mit 800 Richtern!), und Alina Gianina Prelicean, Richterin am Verwaltungsgericht Iasi (Rumänien), dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien einen Arbeitsbesuch ab. Bestens betreut von unserer Kollegin Susanna Gamauf-Boigner konnten sie Aufbau, Funktion und Arbeitsweise des Senates kennen lernen und auch eine öffentliche mündliche Verhandlung …

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Erratum

Auch das Ukrainische Vewaltungsgericht kennt keine Dienstzeitregelung für RichterInnen Im ZUV-Interview mit Univ. Prof. Öhlinger fragten wir u. A. nach dem Gestaltungsspielraum der Landesgesetzgeber bezüglich arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für die Verwaltungsrichter, da einige Länder überlegten, Dienstzeiten und Anwesenheitspflichten für Richter vorzuschreiben. In diesem Zusammenhang stellten wir fest, Vergleichbares gäbe es nach unseren Informationen in Europa nur …

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