In seiner Stellungnahme zum 2. Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz übt der Vorsitzende des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol, Dr. Christoph Purtscher, harsche Kritik an der extrem niedrigen Besoldung neuer Verwaltungsrichter:
„Die Erlassung von besoldungsrechtlichen Regelungen fällt im Prinzip in den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers fällt. Freilich ist er auch dabei an das aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz erfließende Sachlichkeitsgebot gebunden (vgl. z.B. VfGH 06.06.1997, B 2159/96, B 2732/96, B 104/97 uva.).
Die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2010 ,
Richtervertreter Werner Zinkl kritisiert die Besetzung des neuen Verwaltungsgerichts
Am 30. Juli 2013 erscheint der erste Praxiskommentar, welcher sich mit dem Verfahren vor den zukünftigen Verwaltungsgerichten ausführlich auseinandersetzt.

